Yelp wollte „Fake-Bewertungen“ herausfiltern
Mittlerweile haben die Unternehmen auf diversen Portalen ihrem Unmut über die mehr als unglückliche Übernahme Luft gemacht. Ursprünglich wollte Yelp bei der Übernahme lediglich die „Fake Bewertungen“ herausfiltern und hat nun viele Kunden vergrault.
Das Unternehmen Yelp ließ zunächst als Erklärung verlauten, dass der eingesetzte Filter zur Sortierung der Bewertungen noch nicht richtig funktioniere, er sei durch den Datentransfer von Qype durch Yelp teilweise noch nicht richtig eingestellt. Yelp bat die Unternehmen bis heute um Geduld und versuchte sie damit zu besänftigen, dass der Übergang noch nicht abgeschlossen sei und der Bewertungsstatus sich möglicherweise noch verändern wird. Seit Ende Oktober hat sich an der Situation jedoch nichts verändert.
Mittlerweile gibt es eine Stellungnahme des europäischen Pressechefs von Yelp, Elliot Adams. Es spricht viel dafür, dass diese Übergangsprobleme im Grunde genommen ein Dauerzustand sind. Adams erklärte, dass die Bewertungen bei Yelp ständig im Fluss seien und das Filtersystem den Bestand der Bewertungen ständig verändern kann. Ein Unternehmer sollte sich demnach nicht darauf verlassen, dass die angezeigten positiven Bewertungen auch weiterhin angezeigt werden. Zudem fügte Adams hinzu, sei es normal, dass die Kunden nicht nachvollziehen können nach welchen Kriterien Yelp die Bewertungen filtert. Das System sei bewusst so angelegt, damit keiner die Filterung umgehen könne. Nach Aussage von Adams filtert Yelp die Kommentare automatisch über eine Software und hat somit keinen direkten Einfluss auf die Filterung. Angeblich würden 75 Prozent der Kommentare den Filter ungehindert passieren. „Die anderen 25 Prozent wurden als Spam oder Fakes erkannt oder kommen von Leuten, über die wir sehr wenig wissen oder bei denen unserer Meinung nach ein Interessenkonflikt bestehen könnte – etwa die Geschäftsinhaber selbst, ihre Freunde und Familienangehörigen, die Beiträge schreiben”, sagte der Pressechef.
Betroffene Unternehmen werden in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt
Nicht wenige Unternehmen sind auf gute Bewertungen bei dem Bewertungsportal angewiesen. Kunden orientieren sich stark an den Bewertungen solcher Portale bei ihrer Suche nach einem geeigneten Unternehmen. Die Aussage des Pressechefs, dass man im Grunde am System nichts ändern könne, hilft den betroffenen Unternehmen so gut wie gar nicht.
Rechtlich stehen diese jedoch nicht schutzlos dar. Grundsätzlich hat Yelp zwar das Recht selbst zu entscheiden, welche Bewertungen gefiltert werden und welche nicht. Allerdings darf Yelp dabei nicht willkürlich handeln und ohne erkennbares System Bewertungen löschen oder gar vorsätzlich positive Bewertungen herausfiltern. Ein solches Verhalten ist rechtswidrig. Es muss im angewandten Filterungssystem erkennbar sein, dass alle Unternehmen gleich behandelt werden und nicht etwa verzerrte Eindrücke entstehen. Dazu bedarf es einer Filterung nach allgemeinen Kriterien, die alle Unternehmen gleichermaßen betreffen. Der Pressechef von Yelp beteuerte, dass trotz der Undurchsichtigkeit des Filters die Regeln für jedes Geschäft und jeden Beitrag gleich sind. Hier ist aus den zahlreichen Beschwerden jedoch zu entnehmen, dass die Filterung ungerechte, verzerrte Ergebnisse liefert – die negativen Einträge sollen gar nicht gefiltert worden sein, die positiven dagegen bei einigen Unternehmen übermäßig. Das Ergebnis ist ein völlig verzerrtes Bild, das nicht der Realität entspricht und manche Unternehmen zum Teil stark benachteiligt.
Die Unternehmer haben einen Anspruch darauf, dass die Leistungen durch Yelp nicht treuwidrig erfolgen (Vgl. §242 BGB). Dieser rechtliche Grundsatz gilt allgemein für jede Art von Vertragsbeziehungen. Zudem liegt durch die verzerrte Image- Darstellung der Unternehmen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, beziehungsweise des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor. Theoretisch könnten die Unternehmer hier verlangen, dass die nach eigenen Aussagen von Yelp noch nicht abgeschlossene Filterung nach anderen Kriterien erfolgt und manche Bewertungen wieder freigegeben werden. Dies scheint jedoch gerade nach den neuesten Aussagen des Pressesprechers nicht möglich zu sein, denn aus Sicht von Yelp funktioniert das Filtersystem genauso wie sie es sich vorgestellt haben. Dem Grunde nach kommt die verzerrte negative Darstellung der Unternehmen allerdings einer unwahren Tatsachenbehauptung gleich. Im Gegensatz zur freien Meinungsäußerung muss man eine negative Tatsachenbehauptung nicht dulden und kann rechtlich dagegen vorgehen. Das kann sich gerade für kleine Betriebe lohnen, die auf die Akquise von Neukunden über dieses Portal angewiesen sind und durch die negativen Bewertungen nun in ihrer Existenz bedroht sein können.
Christian Solmecke