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Ratgeber zur Rechtsform GmbH

Um eine GmbH zu gründen, bedarf es einiger wichtiger Schritte. Die Idee einer GmbH hat den großen Vorteil, dass die Haftung hierbei beschränkt ist. So ist man selbst bei einem Geschäft, das hohe Risiken birgt, gut abgesichert.

Ratgeber zur Rechtsform GmbH
Ratgeber zur Rechtsform GmbH

Die Grundvoraussetzungen für das Gründen einer GmbH

Inhaltsverzeichnis Verbergen

Die Gründung ist im Prinzip mit fast keinen Einschränkungen zu vollziehen. Es gibt allerdings eine gewisse Basis, auf der die GmbH fußen sollte:

  • Jede geschäftsfähige Person kann eine GmbH gründen. Das meint, dass diese mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben soll und keine körperlichen Einschränkungen haben darf. Letzteres wären Krankheiten, aber auch Süchte wie Alkoholismus oder eine Drogenabhängigkeit. Auch gerichtlich sollte derjenige noch nicht in Erscheinung getreten sein. Es reicht aus, wenn eine einzige Person eine GmbH gründen möchte. Partner sind nicht zwingend erforderlich.
  • Prüfen Sie, ob eine GmbH wirklich die richtige Form für Ihr zukünftiges Unternehmen darstellt. Die Organisation als auch die Verwaltung dieser Rechtsform ist weitgehend frei zu gestalten, was man an dem relativ weit ausgelegten Gesellschafts Vertrag sieht. Dennoch sind solche Überlegungen angebracht.
  • Es muss eine gewisse Summe, mindestens 25 000 Euro, bereitliegen.
  • Der Sitz der GmbH muss in Deutschland liegen.
  • Versichern Sie sich, dass es den gewünschten Namen noch nicht im Handelsregister (Handelsregister Definition) gibt. Dieser muss sich, treten Ähnlichkeiten auf, genau unterscheiden. Jeder zukünftige Brief, der Ihr Unternehmen verlässt, hat den vollständigen Namen der Firma mit dem Kürzel der Rechtsform, hier „GmbH“, zu führen. Auch eine mögliche Homepage und die Eintragung in das Adressbuch dürfen nicht ohne die Abkürzung auskommen.
  • Durch die Gründung der GmbH hat man eine juristische Person geschaffen. Diese hat ebensolche Rechte und Pflichten wie der Einzelunternehmer (Einzelunternehmer Rechtsform) und/oder die Partner in der GmbH. Diese Rechten und Pflichten sind unabhängig von denen der Gründer .

So wird eine GmbH gegründet

  1. Sind alle Voraussetzung erfüllt, kann die GmbH gegründet werden. Hierfür muss zunächst ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden. Dieser ist von einem Notar anschließend zu beglaubigen. Der Vertrag enthält in der Regel den Namen und den Sitz des Unternehmens, den Gegenstand dieses, den exakten Betrag des eingelegten Grundkapitals und die Aufschlüsselung jeder einzelnen Zuzahlung der anderen Mitglieder, so es welche gibt.
  2. Erst, wenn die GmbH in das Handelsregister eingetragen ist, gilt sie als gegründet. Davor ist man entweder in der Phase der sogenannten „Vorgründungsgesellschaft“ (hierbei ist man damit beschäftigt, den Gesellschaftsvertrag auszuarbeiten) oder auch der „Vor-GmbH“ (hierbei hat man den Gesellschaftsvertrag bereits unterzeichnet).
  3. Zudem muss das Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Diese stellen Ihnen einen Gewerbeschein aus.
  4. Auch sind alle Mitglieder verpflichtet, Beiträge in die Industrie- und Handelskammer abzuführen und damit ein Teil dieser zu werden.
  5. Ebenso ist es wichtig, sich beim Finanzamt mit seiner GmbH anzumelden. Denn bei einem Unternehmen fallen immer Umsatzsteuern, Körperschaftssteuern und die Gewerbesteuer an.
  6. Das Grundkapital einer GmbH muss bei mindestens 25 000 Euro liegen. Hierbei wird im Gesellschaftsvertrag bestimmt, welcher Betrag von den Mitgliedern geleistet werden soll. Eine oben genannte Anmeldung kann erst erfolgen, wenn von allen Unternehmern der GmbH mindestens 25 Prozent des Betrags bereitliegen, mindestens aber 12 500 € insgesamt in das Unternehmen eingezahlt worden sind. Auch Sachwerte werden hierbei angenommen. Dies können zum Beispiel Maschinen, eine Werkstatt oder auch die Einrichtung eines Geschäfts sein. Ein sogenannter Sachgründungsbericht muss hierbei erstellt werden. Dieser hält die Werte der Gegenstände genau fest und listet sie übersichtlich auf.

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Einschub: Erklärung der drei Phasen

  1. Bei der Vorgründergesellschaft sollte man sich zwar ausreichend Zeit lassen, um jede Eventualität und Ausnahmeregelung zu beachten, jedoch muss man sich hierbei bewusst sein, dass man in diesem Stadium bereits voll haftet – und zwar als Privatperson, da die GmbH lediglich ein noch in der Schwebe befindliches Produkt ist.
  2. Die Vor-GmbH beinhaltet lediglich einen Unterschied zur endgültigen GmbH: Es dürfen nur Geschäfte durchgeführt und abgeschlossen werden, die zur endgültigen Gründung der GmbH notwendig sind. Dieser Schritt sollte sehr rasch vonstattengehen.
  3. Zwar kann man als Unternehmer ohne Eintragung handeln, haftet aber dann persönlich für einen möglichen Verlust . Diese Eintragung in das Handelsregister wird durch den Notar getätigt. Dort wird der Name der Firma mit gewählter Rechtsform (hier: GmbH) gewählt, der Sitz und der Gegenstand des Unternehmens, die Namen der Geschäftsführung, das Stammkapital sowie die Handlungsvollmachten und die Vertretungsberechtigung.

Fazit

Das Gründen einer GmbH bedarf einiger bürokratischer Voraussetzungen, die die persönlichen um Einiges überschreiten. Man muss vieles beachten und kann sich dabei auch professionelle Hilfe holen. Diese ist im Fall des Gesellschaftsvertrags eine lohnenswerte Investition. Wagen Sie diesen Schritt, haben Sie eine gute Absicherung, falls Ihr Geschäft nicht so läuft, wie es geplant war.

Tipp der Redaktion:
Lassen Sie sich Zeit und machen Sie sich Gedanken, ob die gewählten, zukünftigen Mitglieder tatsächlich gute Geschäftspartner werden können. Eine berufliche Zusammenarbeit ist häufig sehr different zu den privaten Unternehmungen. Auch das Grundkapital sollte in einem großen Teil bereits vorhanden sein, damit Sie nicht schon mit einem Minus in Ihr Unternehmen mit der Rechtsform „GmbH“ starten.

Wie gründe ich eine GmbH?

Sobald Sie sich für die Rechtsform der GmbH entschieden haben stellt sich die Frage, wie Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung denn tatsächlich gründen.

In einem ersten Schritt müssen Sie zunächst einmal klären, wie viele Personen und in welcher Zusammensetzung diese an der Gründung beteiligt werden sollen. Auch über die konkrete Geschäftsidee im Hinblick auf die GmbH-Tätigkeit sollten Sie sich spätestens ab diesem Zeitpunkt im Klaren sein. Haben Sie die notwendigen Entscheidungen in Bezug auf die GmbH getroffen, muss zunächst ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dieser muss zwingend den Namen und den Sitz der Gesellschaft, den Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals und wer welche Teile des Stammkapitals aufbringt, enthalten. Auch die Zahl und Zusammensetzung der Geschäftsführer kann bereits an dieser Stelle mit in den Vertrag aufgenommen werden.
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Bei diesem Termin beim Notar müssen alle Gesellschafter anwesend sein.

Direkt im Anschluss an den Notartermin können Sie den oder die Geschäftsführer bestellen. Dies geschieht mittels eines Gesellschafterbeschlusses.

Desweiteren müssen Sie ein Geschäftskonto eröffnen und die Stammeinlange auf dieses Geschäftskonto überweisen. Damit Sie das Geschäftskonto eröffnen können, müssen Sie der Bank den beglaubigten Gesellschaftervertrag vorlegen. Zudem müssen alle Unterschriftsberechtigten ihre Unterschriften bei der Bank hinterlegen.

Der letzte Schritt der GmbH Gründung besteht darin, die Gründung der Gesellschaft beim Handelsregister anzumelden. Dies geschieht, indem ein Notar den Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals bestätigt und die Neugründung auf elektronischem Wege zur Eintragung in das Handelsregister anmeldet. Adressat ist das zuständige Amtsgericht. Zudem ist es notwendig, die neu gegründete GmbH bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde im Rahmen einer Gewerbeanmeldung zu melden.

Wie wird eine GmbH aufgelöst, gelöscht und liquidiert?

Soll eine GmbH aus dem Rechtsverkehr ausscheiden, dann vollzieht sich dies in drei verschiedenen Stufen. Dies sind die Auflösung, die Liquidation sowie die Löschung der GmbH.

1. Die Auflösung der GmbH

Es gibt verschiedene Gründe, welche die Auflösung einer GmbH bedingen können. Der praktisch wichtigste Fall ist dabei die Auflösung durch Gesellschafterbeschluss. Weitere Auflösungsgründe finden sich im § 60 GmbH – Gesetz. Allgemein beschreibt die Auflösung denjeniegen Vorgang, durch welchen die Gesellschaft in die Phase der Abwicklung ihrer Geschäfte in Vorbereitung auf die Beendigung der GmbH. Die Auflösung hat allerdings keinen Einfluss auf die Rechtspersönlichkeit oder die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft. Damit Dritte erkennen, dass die GmbH sich in Abwicklung befindet, muss sie im Rechtsverkehr mit Zusätzen wie i.L. oder i.Abw. gekennzeichnet werden.
Damit die Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss wirksam aufgelöst werden kann, muss zunächst ein wirksamer Auflösungsbeschluss vorliegen. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, bedarf dieser Auflösungsbeschluss einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Anschließend muss die Auflösung in notariell beglaubigter Form zur Eintragung ins Handesregister angemeldet werden. Auch die sogenannten Liquidatoren müssen zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Liquidator kann jede natürliche Person werden, die auch Geschäftsführer werden könnte.

2. Die Liquidation

Die Liquidation bzw. die Abwicklung der GmbH hat gemäß § 72 GmbHG die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter zum Ziel. Daher übernehmen die Liquidatoren die Vertretung der GmbH nach außen. Zu den Aufgaben der Liqzuidatoren zählt es, die laufenden Geschäfte der Gesellschaft zu beenden, die Forderungen einzuziehen und die sonstigen Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen.
Eine wichtige Aufgabe der Liquidatoren ist der sogenannte Gläubigeraufruf. Dadurch soll die „Öffentlichkeit“ über die Auflösung der Gesellschaft informiert werden. Der Gläubigeraufruf hat den Zweck, dass etwaige Gläubiger über die Auflösung unterrichtet werden, so dass sie sich bei der Gesellschaft melden können. Zudem ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auflösung zugleich der Beginn des sogenannten Sperrjahres. Während der Dauer des Sperrjahres ist jede Form der Vermögensverteilung an die Gesellschafter untersagt. Das gibt bislang unbekannten Gläubigern die Chance, sich bei der Gesellschaft zu melden und ihre Forderungen zu befriedigen.

3. Die Löschung

Sind keine Abwicklungsmaßnahmen mehr vorzunehmen, ist die Liquidation beendet. Erst dann kann die Anmeldung des Erlöschens der Gesellschaft im Handelsregister vorgenommen werden. Die Löschung aus dem Handelsregister gemäß § 74 Abs. 1 GmbHG stellt den Abschluss des Verfahrens dar.

Wie viele Geschäftsführer kann eine GmbH haben?

Grundsätzlich kann eine GmbH einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Dies ist in § 6 Abs. 1 GmbHG festgeschrieben. Wurden mehrere Personen zu Geschäftsführern bestellt, können diese nur gemeinschaftlich die Gesellschaft vertreten, außer im Gesellschaftsvertrag wurde etwas anderes vereinbart.

Die Vorteile einer GmbH

Der große Vorteil von Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften, ist die eingeschränkte Haftung. Geht etwas schief muss der Gründer nicht mit seinem privaten Vermögen haften, sondern nur mit dem Firmenvermögen.

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) war die erste haftungsbeschränkte Form der Kapitalgesellschaft, die es weltweit überhaupt gab. Als solche ist sie auch oft der erste Gedanke, wenn es darum geht, welche Form der Kapitalgesellschaft für ein Unternehmen gewählt werden soll. Da es aber noch drei andere Kapitalgesellschaften zur Auswahl gibt, sollte man sich gründlich überlegen, welche man auswählt. Welche Vorteile die GmbH gegenüber anderen Rechtsformen hat, wollen wir hier näher erläutern.

Vorteile im Überblick

Wie bei allen Kapitalgesellschaften besteht ein großer Teil der Attraktivität der GmbH in der Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter. Diese Einschränkung besteht allerdings auch bei AG (zur Rechtsform AG), UG und KGaA. Weitere Vorteile, die die GmbH auf den ersten Blick hat:

  • Die GmbH besitzt eine eigene Rechtsfähigkeit; sie kann eigene Geschäfte abschließen und z. B. Andere Unternehmen kaufen
  • Die GmbH kann sowohl für Dienstleistung, Handel, Produktion, aber auch für freiberufliche Zwecke genutzt werden
  • Niedrigerer Körperschaftssteuersatz als die Einkommenssteuer bei Personengesellschaften
  • Bildung von Reserven möglich, weil Gewinne nicht ausgeschüttet werden müssen (sogenannte Stille Reserve)
  • Großer Gestaltungsraum beim Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags; ein Aufsichtsrat muss nicht gewählt werden
  • Gesellschafter können im eigenen Unternehmen angestellt sein

Bei der Gründung einer GmbH fallen zudem weniger Kosten an, als bei den meisten anderen Rechtsformen. Die Stammeinlage von 25.000 Euro, die zur Gründung nötig ist, muss sogar nur zur Hälfte tatsächlich einbezahlt werden.

Vorteile gegenüber der AG (Aktiengesellschaft)

Auch die Aktiengesellschaft (Wie kann ich eine Aktiengesellschaft gründen?) verfügt über eine eingeschränkte Haftung. Allerdings ist hier ein wesentlich höheres Startkapital nötig: 50.000 Euro. Dieses muss voll investiert werden. Für die Gründung einer AG ist auch ein deutlich höherer Aufwand nötig, ein Notar und Anwalt sind in der Regel fast unumgänglich. Zudem muss unbedingt ein Aufsichtsrat und ein Vorstand eingesetzt werden und eine jährliche Generalversammlung stattfinden. Dieser hohe Verwaltungsaufwand besteht bei einer GmbH nicht. Aufsichtsräte können zwar eingesetzt werden, dies ist aber unüblich und keine Pflicht. Insgesamt kostet die Gründung einer AG in etwa doppelt so viel wie die einer GmbH. Die laufenden Kosten unterscheiden sich dagegen kaum.

Vorteile gegenüber der UG (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft)

Die UG (Rechtsform UG) ist eine Sonderform der GmbH, die es seit 2008 gibt. Die beiden Rechtsformen ähneln sich daher in weiten Teilen. Häufig wird die UG als Vorstufe zur GmbH betrachtet. Obwohl als Startkapital schon ein Euro ausreicht, müssen jährlich 25 % des Jahresüberschusses als Rücklagen gebildet werden – diese sollen dazu dienen das Startkapital für eine GmbH zusammen zu tragen. Wer das Startkapital auch so aufbringen kann, benötigt den Umweg über die UG also nicht und sollte diesen vermeiden.

Die Nachteile einer GmbH

  • Startkapital von 25.000 Euro nötig
  • Trennung privates Vermögen und Unternehmensvermögen
  • Jährliche Gewinn – und Verlustrechnungen muss veröffentlicht werden (Vermögensvergleich)
  • Auflösung nur durch Liquidation möglich
  • Geschäfte zwischen Gesellschafter und GmbH müssen steuerrechtlich dokumentiert werden
  • Größtenteils fremdfinanziert und dadurch abhängiger vom Finanzierer (z.B. der Bank)
  • Für die Übertragung von Anteilen ist immer ein Notar nötig

Fazit

Die GmbH ist gegenüber einer Personengesellschaft vorteilhaft, weil sie über eine eingeschränkte Haftung verfügt. Das Privatvermögen wird nicht angetastet. Zudem ist der Gründungsaufwand geringer als bei anderen Kapitalgesellschaften – die GmbH ist daher relativ verwaltungsarm. Das nötige Startkapital liegt im Mittelfeld. Die Rechtsform GmbH erfreut sich deshalb nach wie vor recht großer Beliebtheit.

Tipp der Redaktion:
Für welche Rechtsform Sie sich letztendlich entscheiden sollten, hängt stark davon ab, was für eine Art Unternehmen Sie gründen möchten. Und mit dem Wachstum eine Unternehmens können sich die Ansprüche an die Rechtsform auch noch einmal ändern. Es ist nicht ungewöhnlich, dass nach einiger Zeit auf eine andere Rechtsform umgesattelt wird. Bei der Auswahl der Rechtsform ist es daher günstig nicht zu vorausschauend zu entscheiden, sondern den gegenwärtigen Bedürfnissen zu entsprechen. Auch eine Rechtsform ist nicht für immer in Stein gemeißelt.

Die Gewinnverteilung einer GmbH

In einer GmbH gibt es mehrere Gesellschafter, zwischen denen mögliche erwirtschaftete Gewinne aufgeteilt werden müssen. Die Höhe der Auszahlung richtet sich dabei immer nach den Geschäftsanteilen der Gesellschafter, also nach der jeweiligen Einlage in die GmbH.Diese Vorgehensweise ordnet die GmbH der Kapitalgesellschaft zu. Das selbst erbrachte Kapital in der Gesellschaft ist ausschlaggebend für den späteren Gewinn. Dieser muss nicht immer in voller Höhe an die einzelnen Gesellschafter verteilt werden. Erst nach einem Gesellschafterbeschluss über die Gewinnausschüttung und die Verwendung aller Gewinne sind die Posten auszubezahlen. Hintergrund: Ein Teil des Gewinns darf natürlich in der GmbH behalten werden, um Rücklagen zu schaffen und Investitionen zu sichern.

Zahlen sich die Gesellschafter der GmbH ein monatliches Gehalt?

Die Gesellschafter (Komplementäre) der GmbH dürfen sich ein monatliches Gehalt zahlen, was auch als Komplementärgehalt bezeichnet wird. Dennoch handelt es sich hier nicht um ein sozialversicherungsrechtliches Angestelltenverhältnis. Vielmehr gelten die Gehälter als Vorabgewinne der GmbH. Die Gesellschafter versteuern diese Auszahlung aus dem Unternehmen mit ihrem eigenen Steuersatz. Er richtet nach weiteren Gewinnen oder Verlusten der GmbH. Das Finanzamt berechnet demnach jedem Komplementär seine eigenen Steuern.

Tipp der Redaktion: Eine GmbH muss vor der Steuer immer nachweisen, dass alle ausgezahlten Gehälter der Gesellschafter in der Summe 100 Prozent ergeben.

Das Handelsgesetzbuch regelt die Gewinnverteilung

Zusätzlich zu den Komplementärgehältern dürfen die Gesellschafter mit einer weiteren Gewinnausschüttung rechnen. § 168 HGB sieht eine zusätzliche Auszahlung von vier Prozent auf den übrigen Gewinn vor, wenn die Gehälter bereits abgezogen sind. Hat die GmbH besonders viel erwirtschaftet, ist der Gewinn entsprechend hoch. Ebenso gibt es das Gegenteil, sind Verluste eingefahren worden. Lässt es der Gewinn demnach nicht zu, kann sich der Gesellschafter nicht zwingend auf die 4 Prozent Gewinnausschüttung verlassen. Geht der Gewinn deutlich über ein in § 168 HGB festgesetztes angemessenes Verhältnis hinaus, stehen diese Summen zum Beispiel für weitere Investitionen zur Verfügung.

Wichtig: Investitionen werden nicht ohne Grundlage getätigt. Die jährliche Versammlung der Gesellschafter stimmt über anfallende Investitionen ab.

Beispiel der Gewinnverteilung

Folgende Gesellschafter sind an der GmbH in folgender Höhe beteiligt:

  • Komplementär A mit 20.000 Euro
  • Komplementär B mit 15.000 Euro
  • Komplementär C mit 7.000 Euro

Im gesamten Jahr konnte die GmbH einen Gewinn von 850.000 Euro erwirtschaften. In der Gesellschafterversammlung haben die Beteiligten eine Rücklage von 210.000 Euro beschlossen. Die Aufteilung des übrigen Gewinns erfolgt deshalb so:

1. Punkt Vom Gesamtgewinn werden die freiwilligen Rücklagen abgezogen. Damit errechnet sich der noch zu verteilende Gewinn:

  • 850.000 Euro – 210.000 Euro = 640.000 Euro

2. Punkt Die Anteile der Gesellschafter müssen ausgerechnet werden. Die kompletten Einlagen in die Gesellschaft betragen 42.000 Euro. Demnach sind die Anteile wie folgt anzugeben:

  • Komplementär A: 20.000 Euro : 42.000 Euro = 0,4762
  • Komplementär B: 15.000 Euro : 42.000 Euro = 0,3571
  • Komplementär C: 7.000 Euro : 42.000 Euro = 0,1667

3. Punkt Jetzt folgt die Errechnung des jeweiligen Gewinnanteils:

  • Komplementär A: 0,4762 x 640.000 Euro = 304.768 Euro
  • Komplementär B: 0,3571 x 640.000 Euro = 228.544 Euro
  • Komplementär C: 0,1667 x 640.000 Euro = 106.688 Euro

Fazit: Wer mehr Anteile der GmbH besitzt, bekommt eine höhere Gewinnausschüttung.

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Die Ein Euro GmbH

Wer sich selbstständig machen möchte und dabei nicht viel finanziellem Rückhalt vorweisen kann, kann sein Unternehmen auch mit einer Rechtsform belegen, die Ein Euro GmbH genannt wird. Andere Namen dafür sind Mini GmbH oder Unternehmensgesellschaft, kurz UG. Das Startkapital beträgt dabei im Mindestfall lediglich einen Euro.

Die Ein Euro GmbH entspricht im Grunde der normalen GmbH, allerdings nicht mit der Basiseinlage von 25 000 Euro. Die UG ist aber ebenso eine juristische Person, die im Insolvenzfall mit der geleisteten Einzahlung haftet und dabei nicht auf das Privatvermögen zurückgreift.

Vorteile der UG

Der größte Vorteil ist das geringe Startkapital. Man kann soviel geben, wie man hat – im schlechtesten Fall ist das ein Euro, der aber ausreicht. Normalerweise werden Beträge bis 1000 Euro gewählt.

Da die Ein Euro GmbH dennoch eine GmbH ist, haften die Mitglieder nicht selbst mit ihrem eigenen Vermögen, sondern nur mit den getätigten Einlagen.

Für geringes Geld kann man die Vorzüge einer vollwertigen Kapitalgesellschaft nutzen.

Wenn man möchte, kann man die Mini-GmbH als Vorstufe zur normalen Rechtsform der GmbH sehen. Hat man diese Gründung doch noch vor, ist das möglich. Dafür müssen zu Beginn mindestens 25 000 Euro vorrätig sein. Die UG ist in jedem Fall verpflichtet, ein Viertel des gemachten Jahresüberschusses in die Rücklagen zu geben. Dort liegt es dann so lange, bis die Grenze zur GmbH erreicht ist. Dann kann sie ohne Wechsel der Rechtsform zur GmbH werden.

Gründung der Ein Euro GmbH

Es muss zuerst einen Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, geben. Dieser enthält im Normalfall:

  • Den Namen des Unternehmens sowie dessen Sitz
  • Den Gegenstand
  • Den Betrag des gewählten Startkapitals, der mindestens einen Euro beträgt
  • Gibt es mehrere Mitglieder, müssen deren einzelne Einlagen genau aufgelistet werden
  • Die Gründungsgesellschafter werden namentlich benannt

Dieser Vertrag muss von allen darin genannten Mitgliedern unterschrieben werden. Kann ein Teilnehmer nicht persönlich anwesend sein, ist eine bevollmächtigte und beglaubigte Vertretung zu schicken.

Die Gründung der Ein Euro GmbH ist erst rechtskräftig, wenn sie von einem Notar bestätigt und von diesem an das Handelsregister übergeben wurde. Die schriftlich festgehaltenen Nennbeträge der einzelnen Mitglieder sind zwischen der Erstellung des Gesellschaftsvertrags und dem Eintrag in das Register vorzunehmen. Das Geld muss bar eingezahlt werden.

Es gibt zwei Arten der Gründung einer Ein Euro GmbH

Entweder man entscheidet sich für den längeren Weg, den bereits genannten Gesellschaftsvertrag, in welchem persönliche Ausnahmen eingetragen werden können. Oder man umgeht dies, wenn es einem genügt, und nimmt ein vorgefertigtes Protokoll.

Mit der Einführung der Mini – GmbH am 1. November 2008 gab das GmbH – Gesetz ein Musterprotokoll heraus, welches das Gründungsverfahren erleichtern sollte. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Protokoll kostengünstiger ist als die individuelle Variante. Dieses ist gültig als Gesellschaftsvertrag und als Gesellschafterliste. Um dieses DIN-A4-Blatt als Gründer nutzen zu können, muss man folgende Dinge beachten:

  • Man darf maximal drei Gesellschafter vorweisen.
  • Zudem sollte man lediglich einen Geschäftsführer haben. Dieser ist dann der allein Vertretungsberechtigte.
  • Es gibt keine Ausnahmeregelungen und anderweitige Bestimmungen anzuführen, die so nicht in diesem Vordruck stehen.
  • Es sollte nicht der Bedarf bestehen, Sachwerte anstelle von Geldbeträgen in das Stammkapital fließen zu lassen.
  • Was es zu beachten gilt von der Idee der Gründung einer Ein Euro GmbH bis hin zur rechtskräftigen Fassung

Wie bereits erwähnt, besteht die Ein Euro GmbH erst dann, wenn sie in das Handelsregister eingetragen wurde. Davor gibt es noch zwei Phasen, in denen andere Pflichten herrschen:

  1. Die Vorgründungsgesellschaft: Diese Phase meint den Beschluss des Gründers/der Gründer, eine Ein Euro GmbH zu errichten. Diese Situation ist rechtlich gesehen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts auszuweisen. Darum besteht die Verpflichtung, mit einem persönlichen Risiko zu haften, die für die noch nicht existente Gesellschaft besteht. Gibt es mehrere Mitglieder, kann man eine Haftungsfreistellung für bestimmte Teilnehmer geben, wenn dies gewünscht ist.
  2. Die Vor-GmbH: In dieser Situation befindet man sich, wenn der Gesellschaftsvertrag bereits erstellt, unterschrieben und notariell beglaubigt worden ist. Da diese Vor-GmbH bereits Rechte und Pflichten als juristische Person hat, kann diese schon ohne eine Eintragung in das Handelsregister tätig werden und mit dem Firmennamen auftreten. Allerdings ausschließlich mit dem Zusatz „in Gründung“ oder kurz „i. G.“ Zu beachten ist, dass man in dieser Phase als Miteigentümer mit seinem Gesamtvermögen für etwaige Verluste oder auch einer Insolvenz haften muss.

Fazit

Die Gründung einer Ein Euro GmbH ist ein guter Schritt, als Neueinsteiger oder als Unternehmer mit weniger Startkapital als Rechtsform anerkannt zu sein. Die Vorteile einer GmbH werden allesamt so übernommen und wurden oben ausführlich erwähnt. Herausstechend sind hierbei die Nicht-Haftbarmachung der eigenen Person mit dem Privatvermögen sowie die „Aufstiegsmöglichkeit“ in die vollwertige GmbH.

Tipp der Redaktion

Überlegen Sie sich, wenn Sie eine Ein Euro GmbH gründen möchten, ob es Ihnen ausreicht, nur einen Geschäftsführer stellen zu können. Diesem muss zu 100 % Vertrauen geschenkt werden können. Auch eine rechtliche Beratung hinsichtlich des Musterprotokolls sollte erfolgen. Denn hierbei gibt es signifikante Schwächen (es ist zum Beispiel nicht geregelt, wie im Falle eines Ausscheidens die Anteile eines Gesellschafters bewertet werden sollen).

Wie viele Gesellschafter sind zur Gründung einer GmbH notwendig?

Antwort: In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann es einen oder mehrere Geschäftsführer geben. Eine maximale Anzahl ist nicht definiert. Sind mehrere Geschäftsführer beteiligt, vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam. Ausnahmen von dieser Regelung sind im Gesellschaftsvertrag festgehalten. Wie viele Geschäftsführer darf eine GmbH haben?

Anders als in der Aktiengesellschaft gibt es bei mehreren Geschäftsführern keinen alleinigen Vertreter/Sprecher der Geschäftsführung.

Wie hoch muss die Stammeinlage mindestens sein?

Antwort: Die Stammeinlage ist der Teil des Stammkapitals, den jeder Gesellschafter selbst in die GmbH einbringt. Die Mindesthöhe beträgt 100 Euro. Höhere Einlagen müssen durch 50 teilbar sein. Die Summe aller Stammeinlagen muss wenigstens 25.000 Euro betragen (Mindestkapital). Die Haftung eines jeden Gesellschafters ist auf den Wert seines Anteils daran beschränkt.

Wie viele Gesellschafter sind zur Gründung einer GmbH notwendig?

Antwort: Bis 1980 waren zur Gründung einer GmbH wenigstens zwei Gesellschafter notwendig. In der im selben Jahr beschlossenen GmbH-Novelle wurde die Mindestanzahl der Gründungsmitglieder auf 1 reduziert. Die Möglichkeit, dass ein Gesellschafter die Anteile aller anderen aufkauft, besteht nach wie vor. Eine Höchstbegrenzung für die Zahl der Gesellschafter gibt es nicht.

Wann ist eine GmbH insolvent?

Antwort:  Eine Kapitalgesellschaft ist insolvent, sobald sie zahlungsunfähig, von Zahlungsunfähigkeit bedroht oder überschuldet ist.

  • Zahlungsunfähigkeit: Ausstehende Löhne und andere Rechnungen können nicht mehr gezahlt werden. Zahlungsstockungen unter 3 Wochen und Liquiditätsengpässe unter 10 Prozent sind keine hinreichende Bedingung für eine Zahlungsunfähigkeit.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Es ist absehbar, dass die GmbH ihren finanziellen Verpflichtungen in naher Zukunft nicht mehr nachkommen kann.
  • Überschuldung: Aktiva – und Passiva-Seite der Bilanz stimmen nicht überein.

Wie verkauft man eine GmbH?

Antwort: Eine GmbH besteht aus den Geschäftsanteilen der Gesellschafter. Jeder von ihnen darf nur seine eigenen Anteile verkaufen. Hierzu tritt er seine eigenen Geschäftsanteile ab und übergibt sie dem Käufer. Dieser wird zum Miteigentümer der GmbH und erhält Mitbestimmungsrecht.

Der Vertrag ist erst dann rechtsgültig, wenn das Verpflichtungsgeschäft und die Abtretungsvereinbarung notariell beurkundet sind. Eine weitere Voraussetzung ist die Zustimmung des Geschäftsführers und der Gesellschafterversammlung. Die individuelle Vorgehensweise ist im Gesellschaftsvertrag festgehalten.

Was ist eine „Ein-Mann-GmbH“?

Auch als Einzelunternehmer kann man sein Unternehmen in eine GmbH umwandeln oder gleich als Ein-Mann- bzw. Ein-Personen-GmbH starten. Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gilt als juristische Person des Privatrechts. Sie gehört zu den Kapitalgesellschaften und kann ebenfalls von einer Person allein gegründet werden.

Wenn die Kapitalgesellschaft nicht nur von einer Person allein gegründet, sondern auch von dieser Person als einziger Gesellschafter und als Geschäftsführer geführt wird, spricht man von einer „Ein-Personen-GmbH“. Die Rechtsform der Ein-Mann-GmbH ist seit 1980 rechtlich anerkannt, für sie gelten dieselben Bestimmungen wie für eine normale „GmbH“.

Die Gründung einer Ein Mann GmbH

Die Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist dabei etwas einfacher als die Gründung einer normalen GmbH. Der Gründer benötigt hier keinen Gesellschaftsvertrag, sondern nur eine notariell beglaubigte Erklärung über die Errichtung seiner Gesellschaft. Für unkomplizierte Gründungen, wie die standardmäßige Bargründung zum Beispiel, gibt es ein Musterprotokoll für Ein-Mann-Gründungen. Dieses Protokoll fasst die drei sonst notwendigen Dokumente (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste) in einem zusammen. Das Mindeststammkapital, das in die Gründung mit eingebracht werden muss, beträgt dabei wie bei einer normalen GmbH 25.000 Euro.

Eintragung im Handelsregister

Der Gesellschaftervertrag oder das Musterprotokoll muss notariell beurkundet werden und wird vom Notar an das Handelsregister weitergeleitet. Spätestens zum Zeitpunkt der Eintragung muss der Gründer das Kapital als Einlage geleistet haben. Die bereits oben erwähnte Einlage für eine GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro und kann durch Bareinlagen, Sacheinlagen (zum Beispiel Maschinen oder Arbeitsgeräte) oder durch die Mischung beider Einlagen erbracht werden.

Für die Eintragung beim Handelsregister benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag
  • die Legitimation der Geschäftsführer, wenn diese im Gesellschaftsvertrag nicht erwähnt wurden
  • eine unterschriebene Liste aller Gesellschafter, in dem Falle eines Gesellschafters, mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort sowie der Betrag der jeweils geleisteten Stammeinlage
  • bei Sacheinlagen benötigt man Belege dafür, dass der Wert der Sacheinlagen den Betrag des dafür übernommenen Stammkapitals entspricht
  • In der Anmeldung muss versichert werden, dass keine strafrechtlichen Gründe vorliegen, die der Bestellung des Geschäftsführers entgegenstehen.

Haftung einer Ein-Mann-GmbH

In aller Regel haftet eine GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen, das private Vermögen des Gesellschafters in der Ein-Mann-GMbH bleibt unangetastet. Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Gesellschafter haften zusätzlich mit ihrem Privatvermögen bei Krediten oder Bürgschaften. Der Gesellschafter haftet auch persönlich bei Verstößen gegen die strengen Regeln über das GmbH-Kapital. Auch die sogenannte Durchgriffshaftung, zum Beispiel bei bestimmten Schadensersatzansprüchen, haftet der Gesellschafter persönlich.

Tipp der Redaktion:

Die Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist mit relativ wenig Aufwand verbunden, da Musterprotokolle und automatisierte Vorgänge den Einstieg erleichtern. Dennoch sollten Sie sich vor der Gründung einer Ein-Mann-GmbH darüber im Klaren sein, dass die Führung einer GmbH mit viel Aufwand verbunden ist. Zu nennen sind hier die Bilanzierungspflicht und die Steuerbilanz für das Finanzamt.

Außerdem ist es von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig, welche Geschäftsform für Sie geeignet ist. Damit die Haftungsbeschränkung, die die GmbH so attraktiv macht, auch wirkt, müssen viele Dinge beachtet werden. Eine Beratung bei einem Rechtsanwalt sowie bei einem Steuerberater sollten Ihnen daher bei der Entscheidungsfindung helfen.

Auflösung einer GmbH

Die Auflösung einer GmbH hat zur Folge, dass die GmbH im Handelsregister gelöscht wird. Bis dies geschieht, müssen jedoch einige Formalitäten eingehalten werden. Nur so kann die GmbH aus dem Rechtsverkehr ausscheiden. Dieser Vorgang geschieht in drei Schritten:

  1. Auflösung der GmbH
  2. Liquidation der GmbH
  3. Löschung der GmbH

In Einzelfällen führt die Auflösung nicht zur Liquidation der Gesellschaft. Dies ist zum Beispiel bei einer vermögenslosen Gesellschaft der Fall, da ein Liquidationsverfahren hier sinnlos wäre. Bevor es zur Liquidation – dem Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens – kommt, steht die Auflösung an.

Der Auflösungsbeschluss

Das Auflösungsverfahren wird meistens durch den Beschluss der beteiligten Gesellschafter beschlossen und vollzogen. Sofern es der Gesellschaftsvertrag nicht anders vorsieht, ist eine 3/4-Mehrheit der Stimmen erforderlich. Die Gründe für eine Auflösung sind in §60 des GmbHG genannt. Die Gesellschafter unterzeichnen einen Auflösungsbeschluss, der eindeutig sein muss und ab sofort wirksam ist. Eine Ausnahme bilden Auflösungsbeschlüsse, bei denen ein zukünftiges Wirksamkeitsdatum ausgemacht wurde. Mit der Auflösung der Firma sind die Geschäftsführer nicht mehr vertretungsbefugt.

Nachdem der Auflösungsbeschluss unterzeichnet wurde, muss dieser zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Die Anmeldung der Auflösung wird schriftlich verfasst, unterschrieben und von einem Notar beglaubigt. Erst nach der öffentlichen Beglaubigung kann der Vertrag dem Handelsregister vorgelegt werden.

Gründe für eine Auflösung nach § 60 des GmbHG

Laut dem GmbHG wird die GmbH aufgelöst, durch …

  •  … den Ablauf der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeit.
  •  … den Beschluss der Gesellschafter (3/4-Mehrheit nötig).
  •  … ein gerichtliches Urteil oder die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes.
  •  … die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Im Gesellschaftsvertrag können außerdem weitere Gründe für eine Auflösung der GmbH festgelegt werden.

Festlegung der Liquidatoren

Zusätzlich zur offiziellen Auflösung müssen sich nun die offiziellen Liquidatoren beim Handelsregister anmelden. Die Liquidatoren sind in der Regel die bei der Auflösung amtierenden Gesellschafter. Diese können sich zuvor jedoch auch auf andere Liquidatoren geeinigt haben. Auch dies sollte im Gesellschaftsvertrag stehen oder von allen Gesellschaftern gemeinsam beschlossen werden.

Liquidatoren sind dazu da, den nächsten Schritt nach der Auflösung einzuleiten. Denn bevor eine GmbH gelöscht wird, muss die Liquidation bzw. die Abwicklung der GmbH stattgefunden haben. Darunter versteht man den Vorgang des Verkaufs aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Man verfolgt damit das Ziel, das darin gebundene Kapital in Bargeld umzuwandeln.

Um als Liquidator tätig zu werden, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen die Liquidatoren versichern, dass nichts gegen ihre Bestellung spricht. Gründe, die dagegen sprechen, können straf-, gewerbe- oder berufsrechtlicher Natur sein. Auch Gesellschafter der aufzulösenden GmbH sind davon nicht befreit.

Die Liquidatoren müssen sich ebenfalls in das Handelsregister anmelden. Um den Prozess zu vereinfachen, kann man die Liquidatoren gleichzeitig mit der Anmeldung zur Auflösung beim Handelsregister melden. Anders als bei dem Auflösungsbeschluss müssen die Unterschriften der Liquidatoren nur notariell und nicht öffentlich beglaubigt werden. Danach werden Auflösung und Liquidation des Unternehmens veröffentlicht. Erst nach der Beendigung der Liquidation, meist nach mindestens einem Jahr, kann die Löschung der GmbH im Handelsregister angemeldet werden.

Die Auflösung in wenigen Schritten

  • Die Gesellschafter verfassen einen Auflösungsbeschluss.
  • Der Auflösungsbeschluss wird zur Eintragung ins Handelsregister gemeldet.
  • Der Auflösungsbeschluss enthält die öffentlich beglaubigten Unterschriften der Gesellschafter und die notariell beglaubigten Unterschriften der Liquidatoren und wird beim Amtsgericht eingereicht.
  • Auflösung und Liquidation werden öffentlich gemacht.
  • Nach der Auflösung beginnt die Phase der Liquidation, nach deren Abschluss die Löschung der GmbH angemeldet werden kann.

Liquidation einer GmbH

Ist die Auflösung einer GmbH beim Handelsregister angemeldet und sind die Liquidatoren festgelegt, werden die nötigen Schritte zur Liquidation des Unternehmens eingeleitet. Die Liquidation hat die Zielsetzung, alle vermögenswirksamen Gegenstände in Bargeld oder andere leicht in Bargeld umtauschbare Mittel umzuwandeln. Daher nennt man diese Phase auch Abwicklung. Die Phase der Abwicklung findet nur dann statt, wenn eine nicht insolvente Gesellschaft regulär beendet werden soll. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gelten für die Liquidation besondere Sondernormen, die in der Insolvenzordnung festgelegt sind.

Ziel der Liquidation

Um das Vermögen der Gesellschaft zu erfassen, werden alle wertvollen Gegenstände der Firma verkauft und somit in Bargeld umgesetzt. Bei der Liquidation geht es darum, das Vermögen der Gesellschaft auf die Gesellschafter zu verteilen. Deshalb übernehmen die Liquidatoren mit ihrer Eintragung ins Handelsregister auch die Vertretung der GmbH nach außen.

Liquidatoren stehen dabei grundsätzlich vor der Aufgabe, bestehende Forderungen zu erfüllen und den größtmöglichen Gewinn für alle Gesellschafter herauszuholen. Dabei legt der Gesetzgeber natürlich Wert darauf, dass auch Gläubiger ihre Forderungen erhalten. Ist das Geschäft der GmbH komplett abgewickelt und das Geld auf die Gesellschafter verteilt, kann die Löschung beantragt werden.

Aufgaben der Liquidatoren

Gesetzlich gesehen sind Liquidatoren für die ordnungsgemäße Abwicklung der GmbH verantwortlich. Die wichtigsten Pflichten der Liquidatoren sind dabei in den Paragraphen 70-73 des GmbHG festgelegt.

Die Aufgaben während der Liquidations-Phase bestehen darin, die laufenden Geschäfte der GmbH zu beenden. Das bedeutet, dass sie die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft erfüllen und auch deren Forderungen einziehen müssen. Außerdem geht es, wie bereits erwähnt, darum, das Vermögen und Kapital der Gesellschaft in Bargeld umzusetzen. Sie sind also dafür zuständig, die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Zu Beginn der Liquidationsphase müssen die Liquidatoren daher eine Eröffnungsbilanz erstellen, um den momentanen Stand der Gesellschaft zu dokumentieren. Um etwaige offene Forderungen von Gläubigern zu bezahlen, müssen die Liquidatoren zu Beginn der Liquidation einen Gläubigeraufruf veröffentlichen. Darin machen sie die Auflösung der Gesellschaft bekannt und fordern Gläubiger dazu auf, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Mit der Veröffentlichung dieses Aufrufes beginnt das sogenannte Sperrjahr.
Während dieses Jahres haben auch bis dato unbekannte Gläubiger die Chance, ihre Forderungen geltend zu machen. Das Geld der Gesellschaft darf nämlich in dieser Zeit noch nicht an die Gesellschafter verteilt werden. Nach Ablauf des Sperrjahres haben bekannte Gläubiger hingegen immer noch die Chance, ihr Geld zurückzufordern.

Am Ende eines jeden Jahres während der Abwicklung sind die Liquidatoren verpflichtet, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht zu verfassen. Dies stellt sicher, dass der Ablauf der Abwick ung im Sinne der Gesellschafter und Gläubiger durchgeführt wird.

Nach dem Ende der Liquidation: die Löschung

Nach dem Ende der Liquidation wird der Erlös an die Gesellschafter verteilt. Was nun folgt, ist die sogenannte Schlussrechnung. In dieser machen die Liquidatoren deutlich, dass der Erlös der Liquidation verteilt wurde und keine weiteren Forderungen der einzelnen Gesellschafter bestehen. Mit dem Einreichen der Schlussrechnung melden Sie das Erlöschen Ihrer GmbH im Handelsregister an. Wenn die Löschung im Handelsregister vorgenommen wurde, ist die GmbH vollbeendet.

MoMiG als Reformation des GmbH-Rechts

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz MoMiG genannt, ist am 23. Oktober 2008 beschlossen worden und ist am 1. November 2008 in Kraft getreten. Es versteht sich als ein Änderungsgesetz. Das meint, dass eine gesamte Thematik, hier das GmbH-Recht, geändert worden ist. Wie das aussieht, wird im Folgenden erläutert.

Was ist das Ziel des MoMiG?

  • Man will mit dieser Änderung dafür sorgen, dass sich Interessierte sehr viel leichter zu einer GmbH zusammenschließen können. Deshalb sind ein beschleunigtes Verfahren und eine Vereinfachung der Vorschriften unabdingbar.
  • Außerdem möchte man damit erreichen, dass die GmbH auch im Vergleich mit ähnlichen ausländischen Varianten dazu in Konkurrenz treten kann. Hierbei spielt vor allem die Wettbewerbsgleichheit eine entscheidende Rolle.
  • Wie schon im Namen selbst erwähnt, ist man bestrebt, auch die Missbräuche, die rund um das Thema GmbH geschehen, einzuschränken bzw. komplett zu bekämpfen.

Dieses Bundesgesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und wird als Gesellschaftsrecht betitelt.

Die Ziele in der detaillierten Ansicht

1. Einfacher und schneller zur GmbH-Gründung

In einer ersten Distanz wollte man den Einsatz des Stammkapitals von 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabsetzen. Dies wurde aber wieder verworfen. Damit wollte man mehr Personen zu einer Gründung bewegen.

  • Stattdessen kann man, wenn man eine Rechtsform gründen will, aber das nötige Geld fehlt, auch auf eine UG umsteigen, die Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese kann bereits mit einer Ersteinlage von einem Euro bis hin zu 24.999 Euro begonnen werden.
  • Auch hat man das Verfahren bzw. die Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage transparenter gestaltet. Diese sind immer noch unzulässig, aber dennoch gültig. Bei einem Anspruch auf Bareinlage der Gesellschaft werden diese auf den Gesellschafter angerechnet. Hat der eingelegte Gegenstand den tatsächlichen Wert der Bareinlageschuld, dann muss der Gesellschafter mit keinen Konsequenzen rechnen. Ist der Wert darunter, gibt es eine Differenzhaftung.
  • Der Gesetzgeber gibt von vornherein zwei Musterprotokolle heraus. Wenn der Gründende diesen Vertrag ohne eine von ihm ausgehende Änderung übernimmt, wird das Gründen einer UG sehr viel kostengünstiger. Dennoch entfällt der Gang zum Notar nicht.

2. Mehr Anreize für eine GmbH

Bisher gab es einen Konkurrenzkampf zwischen den unterschiedlichen Gesellschaftsformen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dies geschah durch die Niederlassungsfreiheit, die man den Unternehmen gewährt hat. Deshalb gingen immer mehr Firmen, die ohne Kapital eine Rechtsform gründen wollten, in die Limited Company, kurz Ltd . genannt (Limited Rechtsform). Diese gleicht der deutschen GmbH in den Rechten und Pflichten.

  • Um diese Abwanderung zu verhindern, ist es nun von Gesetzeswegen aus so geregelt, dass der Verwaltungssitz einer Gesellschaft frei gewählt werden kann. Das heißt: Die Geschäfte des Unternehmens können ausschließlich im Ausland behandelt werden, während man nach deutschem Recht behandelt wird. Das einzig Notwendige ist eine Geschäftsadresse im Inland wie bisher auch.
  • Wie bereits angesprochen ist auch der Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Titel für diejenigen zu führen, die weitgehend die gleichen Rechte wie bei einer GmbH wünschen, aber nicht das notwendige Einstiegskapital besitzen.
  • Zusätzlich gibt es eine neue Regelung, was das Cash Pooling oder die Liquiditätsbündelung betrifft. So ist es dann erlaubt, wenn der Rückgewähranspruch der Gesellschaft vollwertig und jederzeit fällig ist. Ebenfalls ist es nun möglich, Geld auszuzahlen, wenn dieses benötigt wird. So kann die Gesellschaft einem Gesellschafter die von ihm erbrachten Einlagen wieder zurückzahlen (unter der Prämisse, dass der Rückgewähranspruch vollwertig und liquide ist).

3. Dem Missbrauch vorbeugen

Immer wieder kommt es bei der Gründung einer GmbH zu nicht zulässigen Verfahren. Sogenannte Firmenbestatter sind davon nur ein Teil. Dem will das MoMiG einen Riegel vorschieben.

  • Im Handelsregister der zukünftigen GmbH muss eine erreichbare Adresse im Inland vermerkt sein. Das gewährleistet, dass Gläubiger und Kunden mit der Gesellschaft in Kontakt treten können. Wenn trotzdem keine Zustellung unter dieser Anschrift stattfinden kann, werden die Nachrichten öffentlich, an einer Gerichtstafel, zugestellt.
  • Wenn die Gesellschaft überschuldet ist, muss diese einen Insolvenzantrag stellen. So ist es nun möglich, den Tatbestand der Insolvenzverschleppung auch auf Geschäftsführer und Gesellschafter von nicht-deutschen Gesellschaften anzuwenden.
  • Zugleich können einzelne Gesellschafter eine passive Empfangsbevollmächtigung erhalten, wenn die GmbH keinen Geschäftsführer mehr stellen kann.
  • Außerdem müssen nun Gesellschafter dafür haften, wenn sie einen Geschäftsführer gewählt haben, der ungeeignet ist. Sie kommen für etwaige Obliegenheitsverletzungen des Geschäftsführers auf.

Aktualisiert im August 2022

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