Connect with us

Hi, what are you looking for?

Fachbeiträge Recht & Steuern

GmbH – Anteilsübertragung: Beurkundung in der Schweiz wirksam

Der Verkauf und die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils sind nur wirksam, wenn sie in notarieller Form erfolgen (§ 15 Abs. 3 und Abs. 4 GmbHG). Mit dem Formerfordernis sollen einerseits im Interesse eines wirksamen Anlegerschutzes der leichte und spekulative Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen verhindert und andererseits der Nachweis des Rechtsübergangs gewährleistet werden.

Reicher / Fotolia.com

Die für die Beurkundung anfallenden Gebühren eines deutschen Notars berechnen sich nach der Kostenordnung (vgl. §§ 32, 36 Abs. 2 KostO). Sie betragen bei einem Geschäftswert (vgl. § 39 KostO) bzw. bei einem Kaufpreis von z.B. € 1,0 Mio. bereits rd. € 3.200,00. Zwar wird in § 18 Abs. 1 Satz 2 KostO für den Geschäftswert der Höchstbetrag auf € 60,0 Mio. begrenzt, was zu einer Notargebühr von rd. € 52.000,00 führt. Die Gebühren sind jedoch nicht verhandelbar. Denn ein deutscher Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben (vgl. näher zu den Gebühren: http://www.bnotk.de). Die Beurkundung von GmbH-Anteilsübertragungen im Ausland, insbesondere in der Schweiz, ist vor diesem Hintergrund bei hohen Geschäftswerten (Kaufpreisen) attraktiv. Denn dort können die Notargebühren frei(er) ausgehandelt werden.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen ( MoMiG ) vom 23. Oktober 2008 war – auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – anerkannt, dass die Beurkundung von GmbH-Anteilsübertragungen grundsätzlich im Ausland wirksam erfolgen kann. Verlangt wurde allerdings, dass die ausländische Beurkundung der inländischen gleichwertig ist. Dies wurde angenommen, wenn der ausländische Notar nach seiner Vorbildung und seiner Stellung im Rechtsleben eine dem deutschen Notar gleichwertige Funktion ausübt und wenn er ein in den Grundsätzen dem deutschen Beurkundungsrecht entsprechendes Verfahren anwendet. In einer differenzierenden Kasuistik wurde dies von der Rechtsprechung u.a. für Beurkundungen in der Schweiz (Kantone Basel und Zürich), in Österreich, teilweise auch für Beurkundungen in den Benelux-Staaten angenommen.

Die Anerkennung von Auslandsbeurkundungen ist jedoch aufgrund der im Zuge des MoMiG zum 1.1.2009 wirksam gewordenen Novellierung der §§ 16, 40 GmbHG in Zweifel gezogen worden. Nach § 40 Abs. 2 GmbHG hat ein (deutscher) Notar, der die Abtretung eines GmbH-Anteils beurkundet, unverzüglich eine – diese Änderung der Gesellschafter – ausweisende, aktualisierte Gesellschafterliste in elektronischer Form (§ 12 Abs. 2 HGB) zum Handelsregister (Handelsregister Definition) einzureichen. Denn nach § 16 Abs. 1 GmbHG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Gesellschafter nur derjenige, welcher als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Zudem besteht nach § 16 Abs. 3 GmbHG nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von einem zu Unrecht in der Gesellschafterliste Eingetragenen wirksam Gesellschaftsanteile zu erwerben, nämlich dann, wenn dieser unwidersprochen drei Jahre im Handelsregister als Anteilsinhaber vermerkt und wenn dem Erwerber die Unrichtigkeit der Eintragung nicht bekannt war (gutgläubiger Erwerb).

Zwar hat die Gesellschafterliste durch diese Änderungen erheblich an Relevanz gewonnen hat. Außerdem kann Adressat der in § 40 Abs. 2 GmbHG niedergelegten öffentlich-rechtlichen Amtspflicht zur Einreichung der Liste lediglich ein inländischer Notar sein. Gleichwohl hat aber das Oberlandesgerichts Düsseldorf im Beschluss vom 2.3.2011 – I-3 Wx 236/10 klargestellt, dass die Beurkundung einer Anteilsabtretung in der Schweiz (Basel) weiterhin anzuerkennen ist. Nach Ansicht des Gerichts ist nämlich strikt zu trennen zwischen der (Wirksamkeit der) Beurkundung und der (nur) einen (deutschen) Notar treffenden Mitteilungspflicht nach § 40 Abs. 2 GmbHG, die aber – wie im Entscheidungsfall – durchaus durch einen deutschen Notar als Bote des Schweizer Notars erfüllt werden könne (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2011/I_3_Wx_236_10beschluss20110302.html).

Von Insidern wird zwar kolportiert, die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sei mit einem konstruierten Sachverhalt von interessierten Kreisen provoziert worden. Unabhängig davon bleibt indessen auf der Grundlage des Düsseldorfer Beschlusses ein Beurkundungstourismus sowohl für Anteilsübertragungen als auch für Umstrukturierungen künftig möglich und in bestimmten Fällen auch sinnvoll.

 

Christoph Hülsmann

Werbung

Die letzten Beiträge

Die Hälfte der neu gestalteten Bürofläche von Drees & Sommer im Kölner Büro- und Geschäftshaus Westgate ist auf kollaboratives Arbeiten ausgelegt. Das Konzept stammt von den hauseigenen New Work-Experten.

News

Büroklammer, Locher und Stiftebox, die einstigen Wahrzeichen des Büroalltags sind längst Relikte. Genauso steht es auch um reine Großraumbüros oder strenge Einzelzellen-Strukturen. Seit es...

Geschäftsführer Jürgen Hindenberg, IHK Bonn/Rhein-Sieg; Bundesbeste Anne Schlagheck, American Instiute For Foreign Study (Deutschland) GmbH; HR-Managerin Gabriele Salgert, American Institute For Foreign Study (Deutschland) GmbH Geschäftsführer Jürgen Hindenberg, IHK Bonn/Rhein-Sieg; Bundesbeste Anne Schlagheck, American Instiute For Foreign Study (Deutschland) GmbH; HR-Managerin Gabriele Salgert, American Institute For Foreign Study (Deutschland) GmbH

News

In Berlin sind die besten Absolventinnen und -Absolventen einer IHK-Ausbildung geehrt worden. Unter den 219 „Bundesbesten“ war mit Anne Schlagheck auch eine Top-Absolventin aus...

News

Etwas Wunderschönes mit stabiler Wertanlage zu verbinden – das schaffen Farbedelsteine. Nicht nur zur Geschenkzeit rund um die Festtage sind Rubine, Smaragde und Saphire...

Alexander Miller (Kompetenzzentrum Kunststoff) und Dr. Christine Lötters (Kunststoff-Initiative Bonn/Rhein-Sieg) Alexander Miller (Kompetenzzentrum Kunststoff) und Dr. Christine Lötters (Kunststoff-Initiative Bonn/Rhein-Sieg)

News

Die beiden in der Region ansässigen Initiativen der Kunststoff-Industrie arbeiten zukünftig gemeinsam, um noch sichtbarer zu sein. Zusammen will man aufklären und ins Gespräch...

News

Als erste deutsche Destination Management Organisation (DMO) wird KölnTourismus bei der Contenterstellung zukünftig durch eine maßgeschneiderte Corporate Lösung auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützt....

News

Hinter der Plattform Spielaffe.de steckt die Ströer Media Brands GmbH aus Berlin mit gültigem Handelsregistereintrag sowie Umsatzsteuerident- und Steuernummer. Kiba und Kumba (so heißen...

Beliebte Beiträge

News

Vor zehn Jahren, am 24. April 2013, stürzte die Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch ein. Bis heute gilt das Unglück als eines der größten...

News

Till Cremer wurde in der heutigen Aufsichtsratssitzung der rhenag zum rhenag-Vorstand bestellt. Der 47jährige Diplom-Kaufmann bildet dort zusammen mit Dr. Catharina Friedrich und Dr....

News

Trotz Wirtschaftskrise entwickelt sich die Kölner Startup-Landschaft weiter positiv – die Zahl der Jungunternehmen in unserer Stadt steigt auf 600. Die Bilanz 2022 zeigt:...

News

Das Quartier GERLING GARDEN in der Kölner Innenstadt hat einen Ankermieter gefunden. Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse mietet rund 9.200 m² Bürofläche in dem neuentwickelten, denkmalgeschützten...

News

Ford nutzte den winterlichen Werkurlaub, um ein 68 Tonnen schweres Teilstück einer Stahlbrücke im neu ausgerichteten Lackbereich zu installieren. Die gesamte Installation dieses Teilstücks...

Martin Müller ist Social Selling Experte und LinkedIn-Trainer Martin Müller ist Social Selling Experte und LinkedIn-Trainer

News

Die „XING Regionalgruppe Köln“ ist künftig auf LinkedIn zu finden und heißt dort „Business Regionalgruppe Köln“. Sie ist damit keine XING-Gruppe mehr. Das Business-Networking...

ZIM Förderung

ZIM Förderung

ZIM Förderung – Programm für mehr Innovation und Wachstum im Mittelstand

Digital Signage

Digital Signage: das innovative Flaggschiff der Werbe- und Informationsbranche

Weitere Beiträge

Recht & Steuern

Bereits seit Ende März 2012 ist der sogenannte Trojaner der „Gesellschaft zur Verfügung von Urheberrechtsverletzungen“ im Umlauf. Wir berichteten darüber.

Recht & Steuern

Das Handeln eines jeden GmbH-Geschäftsführers ist eingebunden in ein enges Pflichtenkorsett (vgl. nur §§ 39 ff. GmbHG; § 15a InsO). Selbst bei einer nur...

Recht & Steuern

Das Vermögen der GmbH ist für den Geschäftsführer fremdes Vermögen. Er hat bei seiner Geschäftsführung stets die (für ihn fremden) Vermögensinteressen der Gesellschaft und...

Recht & Steuern

Mobilfunkunternehmen und auch Anbieter von Mehrwertdiensten schalten bei säumigen Kunden gerne ein Inkassobüro ein, um offene Forderungen einzutreiben. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Bremen...

Recht & Steuern

Insbesondere nach der Gründung einer GmbH, wenn also noch mit Anlaufverlusten zu rechnen ist, macht es wenig Sinn, die Verluste der GmbH durch Zahlung...

Fachbeiträge Recht & Steuern

Durch einen Gewinnabführungsvertrag (GAV) verpflichtet sich eine AG oder eine KGaA als sog. Organgesellschaft (OG), ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen, den sog....

Fachbeiträge Recht & Steuern

GmbH-Geschäftsführer haben häufig nach den zwischen ihnen und der Gesellschaft vereinbarten Dienstverträgen Anspruch nicht nur auf ein laufendes monatliches Festgehalt, sondern darüber hinaus auch...

Fachbeiträge Recht & Steuern

Hat ein Gläubiger (privat) Forderungen gegen einen GmbH-Gesellschafter, kann er zwar nicht unmittelbar gegen die Gesellschaft vorgehen. Denn insoweit sind die Vermögenssphären der Gesellschaft...

Werbung