Neufassung der Datenschutzrichtlinien
Bei „Checked4you“ handelt es sich um ein Jugendmagazin, das von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen herausgegeben wird. Besagte Redaktion hat sich nun die Mühe gemacht und Snapchat hinsichtlich des Datenschutzes genau unter die Lupe genommen. Ein tieferer Einblick in die Nutzungsbedingungen des Anbieters könnte die Begeisterung bei dem einen oder anderen User jedoch deutlich schmälern. Der Grund: Wer den Geschäftsbedingungen zustimmt (nur unter dieser Voraussetzung kann man Snapchat nutzen), räumt dem Unternehmen die Möglichkeit ein, gespeicherte Bilder zu verwenden, zu bearbeiten und auch zu veröffentlichen. Doch damit nicht genug, denn Ende 2015 wurden die Datenschutzrichtlinien im Rahmen einer Neufassung noch weiter verschärft. Snapchat nimmt sich das Recht heraus, Name, Bild und Stimme seiner „Kunden“ in sämtlichen Medien zu verwenden – und das darüber hinaus auch noch unbefristet.
Dein Snapchat-Bild an Bushaltestellen?
Das klingt zunächst natürlich sehr theoretisch, deshalb sollte man sich die tatsächliche Gefahr anhand eines Beispieles deutlich machen. „Ganz klar gesagt: Snapchat darf deine versendeten Bilder (oder solche, auf denen du zu sehen bist) auf Plakaten an Bushaltestellen drucken und damit Werbung für seine Dienste machen“, erklären deutsche Datenschützer. Um die Unternehmensangebote unter die Menschen zu bringen, darf Snapchat Inhalte speichern, verteilen und verändern. Wer sein Bild und/oder seine Stimme also in den sogenannten „Live Stories“ von Snapchat wiederfindet, hat aufgrund seiner Einverständniserklärung so gut wie keine Chancen, gegen diese Art von Werbung vorzugehen. Dass die Verantwortlichen in einem Blogeintrag zugesichert haben, die privat verschickten Nachrichten (auch Snaps genannt) nicht an dritte Werber oder Partnerunternehmen auszuhändigen, ist eher ein schwacher Trost.
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Auf Inhalte zugreifen
Darüber hinaus hat das Unternehmen in besagtem Blogpost klargestellt, dass die Snaps nicht gespeichert und nach einer gewissen Zeit gelöscht werden. Der Wortlaut in den Nutzungsbedingungen sorgt dennoch für Sorgenfalten. Hier ist nämlich davon die Rede, dass Snapchat „jederzeit und aus beliebigem Grund auf deine Inhalte zugreifen und diese prüfen, einsehen und löschen“ kann. Doch nicht nur das Unternehmen selbst kann auf deine Inhalte zugreifen, sondern natürlich auch andere Nutzer. Erstellen diese beispielsweise Screenshots von den Snaps und speichern sie im Anschluss, ist man nicht mehr Herr über die Dinge. Allerdings sei hierzu gesagt, dass dies nicht nur in Zusammenhang mit der Nutzung von Snapchat zu beachten ist. Wer sich dazu bereit erklärt, in sozialen Netzwerken Kommentare abzugeben oder Fotos preiszugeben, sollte sich der Gefahr der Speicherung immer bewusst sein. Es bleibt nichts im Verborgenen – das ist nun einmal die Kehrseite der Medaille.
„Dauerüberwachung“ durch das Unternehmen
Allerdings räumt sich Snapchat tatsächlich einige Rechte ein, die zumindest bedenkenswert sind. In Sachen Personalisierung der Nutzer überlässt das Unternehmen nichts dem Zufall. Wer sich die – zugegebenermaßen – hochinteressanten Vorteile von Snapchat nicht entgehen lassen möchte, wird um eine Art „Dauerüberwachung“ nicht herumkommen. Egal von welchem Gerät aus du diesen Messenger nutzt, wie viel Zeit du dort verbringst und welche Internetseiten du während der Nutzung dieser App aufrufst: Snapchat weiß einfach alles – und merkt sich alles. Doch warum sind diese Daten für das Unternehmen eigentlich so erstrebenswert? Ganz einfach: Auf diesem Weg können die Werbung angepasst und potenzielle Freunde sowie Profilinformationen vorgeschlagen werden. Möchtest du also nicht, dass dieser Dienst weiß, wann und mit wem du am häufigsten kommunizierst, solltest du von Snapchat die Hände besser weglassen.
Wann, von wo aus und wie lange? Snapchat weiß alles!
Ein weiterer Stolperstein im Rahmen der Snapchat-Nutzung ist der Zugriff auf deine Kontakte. Um es gleich vorwegzunehmen: Dagegen kannst du dich in den Einstellungen schützen. Doch vergisst du es oder schenkst dieser Möglichkeit keine Beachtung, werden automatisch sämtliche Telefonnummern deines „Adressbuches“ mit den Snapchat-Profilen abgeglichen. In den Nutzungsbedingungen klingt das übrigens so: „Wenn uns z. B. ein anderer Nutzer erlaubt, Daten aus dem Telefonbuch seines Geräts zu erfassen und du zu seinen Kontakten gehörst, kann es sein, dass wir die aus dem Telefonbuch dieses Benutzers erfassten Daten mit den Daten, die wir von dir haben, kombinieren“. Nicht so schlimm, sagst du dir? Das sehen die Datenschützer jedoch etwas differenzierter, zumal überhaupt nicht klar ist, welche Daten genau „kombiniert“ werden, um im Jargon des Unternehmens zu bleiben. „Nutzer, die auch deine Nummer in ihrem Adressbuch gespeichert haben, könnten Informationen über dich geschickt bekommen. Welche Infos das sein könnten, steht nicht in den Datenschutzbestimmungen“, lautet die eingängige Warnung. Die Ungewissheit und die Gefahr, dass pikante Details deines Privat- oder Berufslebens in die falschen Hände geraten könnten, dürften den einen oder anderen Snapchat-Fan stutzig machen.
Erst nachdenken, dann zustimmen!
Das Fazit dieser Analyse ist, dass sich Snapchat einige Rechte im Umgang mit den Nutzerdaten einräumt, die zumindest als undurchsichtig bezeichnet werden können. Allerdings sollte man den Teufel auch nicht an die Wand malen. Dem Unternehmen geht es vor allem darum, Werbung zu betreiben und User hinzuzugewinnen. Wichtig ist nur, dass man sich der möglichen Gefahren bewusst ist. Hat man für sich das Für und Wider abgewogen und ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Vorteile überwiegen, dann wird mit Snapchat jede Menge Freude haben. Die vielen Millionen Menschen, die diesen Dienst weltweit in Anspruch nehmen, werden sicherlich nicht komplett irren. Zudem reicht es nicht, nur den Umgang mit Snapchat zu überdenken. Im Internet und in den sozialen Netzwerken ist mehr denn je Vorsicht geboten. Ein genauer Blick in die Nutzungsbedingungen ist immer ratsam. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn Snapchat bei seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas konkreter und verständlicher werden würde. Die teils undurchsichtigen Paragraphen verwirren und wirken vor allem für grundsätzlich sehr vorsichtige und misstrauische Menschen wenig vertrauenswürdig.
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