Schutzkleidung
Die richtige Schutzkleidung ist unabdingbar für die eigene Sicherheit auf der Arbeit. So zählen beispielsweise die Forstwirtschaft, die Gastronomie, das Handwerk oder das Gesundheitswesen zu Branchen, für die eine spezielle Kleidung erforderlich ist, damit berufsbedingte Gefahren reduziert werden können. Zu der Berufsbekleidung von Burgia Sauerland zählt beispielsweise ein vielfältiges Sortiment für verschiedene Berufsbranchen. Dabei handelt es sich unter anderem um Sicherheitsschuhe, Arbeitshosen, Einwegbekleidung oder Warnschutzkleidung. Sollte das Tragen der Kleidung verpflichtend sein, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die jeweilige Ausrüstung kostenfrei zur Verfügung stellen. Der Arbeitgeber ist ebenso dazu verpflichtet, für den Ersatz oder die Reparatur der Berufsbekleidung aufzukommen, wenn die Kleidung unbrauchbar werden sollte.
Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz befinden sich viele Gefahrenquellen, die zu einem Arbeitsunfall führen können. Daher ist es bedeutsam, sich dort an bestimmte Regeln zu halten. Zum einen ist es wichtig, dass sich auf dem Fußboden keine unnötigen Gegenstände befinden, damit keiner darüber stolpert und/ oder sich daran verletzt. Stolperfallen stellen zum Beispiel herumliegende Kabel dar, weswegen diese mit Kabelbindern gebündelt werden sollten. Bei Steckdosenleisten sollte man außerdem darauf achten, die angegebene Leistungsfähigkeit nicht zu überschreiten, da sonst ein Brand ausgelöst werden kann. Zum anderen ist es wichtig, dass die Büroräume nicht zu überladen sind. Je mehr Geräte und Möbel sich im jeweiligen Büro befinden, desto höher ist auch die Gefahr, dass man sich dort anstößt und/ oder verletzt. Außerdem sollte man grundsätzlich immer eine stabile Trittleiter benutzen und unter keinen Umständen einen Stuhl benutzen, um beispielsweise höher liegende Bücher in einem Regal zu erreichen.
Richtig handeln nach einem Arbeitsunfall
Auch wenn viele Unfälle vermieden werden können, ist es nicht immer möglich, einen Arbeitsunfall zu verhindern. Es erklärt sich von selbst, dass bei einem schweren Unfall ein Notruf abgesetzt werden und die Kollegen Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen müssen. Handelt es sich hingegen um leichtere Verletzungen, dann muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die verletzte Person einem Durchgangsarzt vorgestellt wird, der sich auf Arbeitsunfälle spezialisiert hat.
Nachdem die verletzte Person versorgt wurde, erfolgt im zweiten Schritt die Meldung und Dokumentation. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Unfall dem Unfallversicherungsträger zu melden, sollte der oder die Beschädigte länger als drei Tage arbeitsunfähig sein. Hierbei kann es sich um eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse handeln.
Bildquellen
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