Wie kommen Kranke, die nicht in der Lage sind, eine Notfallapotheke aufzusuchen, an ihre dringend benötigten Medikamente? Denn nicht immer sind Angehörige oder Freunde greifbar, vor allem nicht zu nachtschlafender Zeit. Das war eine der Fragen, mit der sich das Apothekerparlament beim letzten Deutschen Apothekertag in München beschäftigt hat, die aber nicht bis zur Antragstellung kam. Nadine Freialdenhoven, Vorstandsmitglied der Apothekerkammer Nordrhein, kann das nicht nachvollziehen: „Über 1.200 Apotheken versorgen jede Nacht 20.000 Patienten mit rezeptpflichtigen, aber auch mit rezeptfreien Präparaten. Das Problem liegt vor allem bei älteren Patientinnen und Patienten in der berühmten letzten Meile, wenn der Notarzt da war und ein Rezept verschrieben hat.“ Gehbehinderten Menschen bliebe dann oft nichts anderes übrig, als sich ein Taxi zu organisieren.
Ein ärztlich verordneter Notfall-Botendienst könnte hier Abhilfe schaffen. Schon jetzt gibt es eine Sonderregelung für Rezepte, die Notärzte nachts ausstellen. Kreuzt der Arzt bei der Rezeptausstellung das Feld „noctu“, also nachts, an, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Gebühr in Höhe von 2,50 Euro für die Versicherten.
Nadine Freialdenhoven, die vier Apotheken im Rhein-Erft-Kreis führt, will sich insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels dafür einsetzen, dass der Notfall-Botendienst auch bundesweit wieder auf die Tagesordnung kommt. „Selbstverständlich sind solche Notfall-Botendienste nicht dafür gedacht, um drei Uhr nachts ein Nasenspray zu bekommen. Ein solcher Botendienst muss aus medizinischen Gründen unerlässlich sein.“
Letztlich müsste nur eine angemessene Vergütung für einen ärztlich verordneten Notfall-Botendienst vom Gesetzgeber festgelegt werden. Eigentlich kein Ding der Unmöglichkeit, findet die Apothekerin.
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- Nadine Freialdenhoven: Freialdenhoven Apotheken