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Wunschkennzeichen prüfen: Ist das Kennzeichen noch frei?

Sie fahren ein besonders beliebtes Automodell und möchten Ihren Wagen von der Masse abheben? Oder haben gerade ein neues Kraftfahrzeug erworben und möchten es individualisieren? Dann können Sie sich Ihr eigenes Nummernschild zusammenstellen! Allerdings müssen Sie dabei einige Vorgaben beachten. Und natürlich darf auch noch kein anderer Kfz-Besitzer auf genau die gleiche Buchstaben-Nummer-Kombination verfallen sein. Wir sagen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen und wie Sie herausfinden, ob Ihr Wunschkennzeichen noch frei ist.

Der Aufbau von Kfz-Kennzeichen in Deutschland

Das Beste vorab: Sie können ganz bequem von zu Hause aus Ihr Wunschkennzeichen online beantragen. Im Zuge dessen erfahren Sie auch rechtzeitig, ob es noch frei ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Denn in Deutschland dürfen Sie nicht wie in den USA auch Sonderzeichen, Werbung oder Farben auf Ihr Nummernschild prägen. Vielmehr muss sich hier jedes offiziell genehmigte Kfz-Kennzeichen aus zwei Teilen zusammensetzen:

  • Das Unterscheidungszeichen ist auch als Ortskürzel bekannt und gibt Aufschluss über die Zulassungsbehörde. Es besteht aus einem bis zu drei Buchstaben und ist nicht selbst wählbar.
  • Die folgende Erkennungsnummer dürfen Sie eigenständig kreieren. Sie muss mit einem oder zwei Buchstaben beginnen und einer ein- bis vierstelligen Ziffer enden. Nicht erlaubt sind Umlaute und der Beginn der Nummer mit einer Null.
  • Die maximale Länge von Unterscheidungs- und Erkennungszeichen zusammen beträgt acht Stellen.

Hinweis: Die vorgenannten Regeln gelten für Pkw und Lkw. Für Ihr Leichtkraft- oder Motorrad müssen Sie aufgrund des kleineren Nummernschildes mit weniger Buchstaben und Zahlen auskommen.

Nicht alle Kombinationen sind erlaubt

Die einzelnen Bundesländer entscheiden eigenständig über weitere Vorgaben. Gemäß § 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt allgemein, dass Wunschkennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen. So sind beispielsweise bestimmte Kombinationen verboten, die an die Zeit des Nationalsozialismus erinnern. Zu ihnen zählen unter anderem NS, SA oder auch 88 – ein Verweis auf den Hitlergruß. Doch auch das politisch besetzte N-SU oder der Begriff BU-LLE im Straßenverkehr können als Beleidigungen gelten.

Jahreszahlen sind besonders beliebt

Sie hatten sowieso vor, Ihre Initialen und Ihr Geburtsdatum miteinander zu kombinieren? Sich mit H-SV 1887 als Fußballfan erkennen zu geben? Oder andere Verkehrsteilnehmer mit HE-XE oder ES-EL zum Lächeln bringen? Dann sollten Sie erst recht recherchieren, ob Ihr Favorit noch frei ist. Denn Zusammenstellungen wie diese sind besonders beliebt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich gleich zwei oder drei Varianten zurechtzulegen. So können Sie bei einem ersten abschlägigen Bescheid unverzüglich die zweite Option überprüfen.

Ist Ihr Wunschkennzeichen noch verfügbar?

Müssen Sie Ihren Wagen komplett neu zulassen, können Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle Ihre gewünschte Kombination überprüfen lassen. Doch das kann dauern, und die Warteschlange hinter Ihnen ist lang. Einfacher und stressfreier ist daher die Nutzung des Internets. Hier können Sie ganz in Ruhe kostenfrei Ihr Wunschkennzeichen auf eine Genehmigung überprüfen. Dazu können Sie sowohl die Seiten der Ihrer zuständigen Kfz-Behörde oder Ihres Bürgerbüros aufrufen. Doch auch auf Kfz-Kennzeichen spezialisierte Web-Portale bieten Ihnen diesen praktischen Service. Hier müssen Sie nicht erst umständlich die gewünschte Unterseite suchen. Bereits auf der Startseite sehen Sie das Feld, in das Sie Ihre gewünschte Kombination einfach nur eintragen müssen. Nach wenigen Augenblicken schon erfahren Sie, ob Ihr Wunschkennzeichen verfügbar ist.

Bei einem positiven Bescheid können Sie die Schilder für einige Zeit reservieren lassen. Oder Sie geben sie gleich in Auftrag und erhalten wenige Tage darauf Ihre hochwertigen, zertifizierten und vor allem individualisierten Nummernschilder!

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