Ab wann gilt die Winterreifenpflicht nun genau?
Generelles zur Winterreifenpflicht
Gerade von Bewohnern schneearmer Gegenden wurde in der Vergangenheit gern auf die richtige Bereifung verzichtet, da sich deren Anschaffung ihrer Meinung nach ohnehin nicht lohnte und es auch keine explizite Vorschrift gab. Damit sollte allerdings spätestens seit November 2010 Schluss sein, da seitdem die „Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung verankert ist. Wer dagegen verstößt und sein Fahrzeug weder mit Winter- noch Allwetterreifen ausstattet, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.
In welchem Zeitraum gilt die Winterreifenpflicht?
In welchem Zeitraum (zur Definition Zeitraum) die Winterreifenpflicht gilt, ist nicht festgelegt worden. ARAG Experten empfehlen allen Autofahrern, in den kommenden kalten Tagen an die angemessene Bereifung zu denken. Bei tieferen Temperaturen härtet die Gummimischung von Sommerreifen nämlich aus und kann immer weniger Grip aufbauen. Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen daher schon, wenn die Außentemperaturen auf unter 7 Grad Celsius sinken. Die sogenannte O-bis-O-Regel bringt es hierfür jährlich auf den Punkt. Die Winterreifen sollte man am besten von Oktober bis Ostern anlegen. Denn in einigen Regionen kann es auf den Straßen bereits früh zu frostigen Situationen kommen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskiert man den Versicherungsschutz.
EU-Plakette für Winterreifen
Rollwiderstand, Nasshaftung und Abrollgeräusch – das sind die Prüfkriterien der neuen EU-Kennzeichnung. Ab dem 1. November wird jeden neuen Reifen, der nach dem 1. Juli 2012 produziert wurde, ein Label zieren, das Auskunft über das Reifenverhalten gibt. Nur auf den Rollwiderstand zu achten, der den Kraftstoffverbrauch angibt, ist nicht empfehlenswert. Der wichtigste Wert hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist die Nasshaftung. Hier kann die Differenz im Bremsweg zwischen gutem A- und schlechterem F-Reifen bei mehreren Metern liegen. Bei einer Vollbremsung kann dies den Unterschied zwischen einem großen Schrecken und einem Totalschaden ausmachen. Dies sollte natürlich gerade auch beim Neuerwerb von Winterreifen beachtet werden – das Fahrverhalten auf Schnee und Eis ist aber nicht explizit gekennzeichnet. Daher ist es beim Winterreifenkauf zusätzlich ratsam, auch auf unabhängige Testberichte zurückzugreifen.
Welche Anforderungen stellen die ausländischen Nachbarn?
Wer mit dem Auto in den Herbst- oder Winterurlaub fahren möchte, sollte darauf achten, dass in einigen europäischen Ländern eine strikte Winterreifenpflicht gilt. Wer z. B. in Österreich vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld; darüber hinaus kann sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. Dies gilt laut ARAG Experten unabhängig davon, ob Matsch oder Schnee den Straßenverkehr beeinträchtigen oder nicht. In Belgien beginnt diese Zeitspanne bereits am 1. Oktober und endet am 30. April. In bestimmten Gegenden Italiens müssen vom 15. Oktober bis zum 15. April die Winterpneus aufgezogen sein oder Schneeketten mitgeführt werden und in Schweden sollte man eine Schaufel im Kofferraum haben. Aufgrund der unterschiedlichen Handhabungen sollte man sich kurz vor Ferienantritt über die jeweiligen Bedingungen im Urlaubsland informieren. Denn Verstöße können dem Urlauber teuer zu stehen kommen.
Quelle: ARAG
BusinessWer in Bau, Planung oder Handwerk arbeitet, kennt das Bild: Zollstock, Lasermessgerät und eine handschriftliche Skizze gelten seit Jahrzehnten als Standardwerkzeuge bei der Bestandserfassung. Doch gerade bei komplexen Räumen, verwinkelten Gebäuden oder großen Außenanlagen stößt das klassische Aufmaß immer häufiger an Grenzen. Maße fehlen, Nachmessungen werden nötig, und Unsicherheiten tauchen oft erst auf, wenn die Planung schon fortgeschritten oder die Ausführung angelaufen ist. Immer mehr Betriebe setzen deshalb auf 3D-Scanner, um Bestandsdaten vollständig und digital zu erfassen und genau auf diesen Wandel hat sich Scanflow Solutions spezialisiert. Warum klassisches Aufmaß an seine Grenzen stößt Das manuelle Aufmaß ist in der Theorie einfach: Vor Ort messen, Werte notieren, im Büro übertragen. In der Praxis zeigen sich jedoch wiederkehrende Schwachstellen. Bei unregelmäßigen Grundrissen, schrägen Wänden oder technisch dicht belegten Räumen lassen sich relevante Maße leicht übersehen. Fehlt später ein Wert für die Planung, bedeutet das häufig einen zweiten Vor-Ort-Termin mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand.
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RatgeberWer eine Wohnung, ein Haus oder Geschäftsräume renovieren lässt, denkt meist zuerst an das sichtbare Ergebnis: glatte Wände, neue Oberflächen, eine durchdachte Raumaufteilung. Ob ein Vorhaben tatsächlich gelingt, entscheidet sich jedoch lange vor dem letzten Anstrich. Die Abstimmung der beteiligten Gewerke, ein nachvollziehbarer Ablauf und feste Ansprechpartner bestimmen maßgeblich, ob ein Projekt für Eigentümer planbar bleibt insbesondere dann, wenn Innenausbau, Trockenbau und Verputzarbeiten zusammenkommen. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Handwerksbetrieb diesen gebündelten Ansatz umsetzt, und benennt die Punkte, die Auftraggeber vor dem Projektstart klären sollten. Renovieren als Organisationsaufgabe Eine Renovierung ist selten eine einzelne Maßnahme. Wer etwa die Aufteilung einer Altbauwohnung verändern möchte, benötigt zunächst neue Wände im Trockenbau, anschließend Putz und Oberflächen, häufig ergänzt um weitere Arbeiten im Innenausbau. Jedes Gewerk baut auf dem vorherigen auf und jede Unklarheit an einer Schnittstelle wirkt sich auf das Gesamtergebnis aus.
