Haftet eine berufliche Handyversicherung bei Fahrlässigkeit?
Grundsätzlich wird bei allen Schäden, die einer Versicherung gemeldet werden können, zwischen fahrlässigem und beispielsweise grob fahrlässigem Verhalten unterschieden. Tritt ein Schaden am Firmenhandy komplett ohne fahrlässiges Fehlverhalten ein, wird dieser in der Regel anstandslos von der Handyversicherung übernommen. Fahrlässiges Verhalten lässt sich bei vielen Versicherungen gegen eine etwas höhere Monatspauschale ebenfalls versichern. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten, das zu Beschädigungen und Defekten am Firmenhandy führt, kann es eine Zusatzversicherung geben. Ansonsten sind mutwillig herbeigeführte Schäden nicht versichert. Zu häufig versuchen Betrüger, bei der Versicherung einen Defekt an einem alten Gerät geltend zu machen, um die Versicherungssumme für die Anschaffung eines neuwertigen Firmenhandys zu missbrauchen. Bei nachgewiesener, grober Fahrlässigkeit ist grundsätzlich der betreffende Angestellte in die Haftung zu nehmen, welcher nachweislich für den Mangel am Gerät verantwortlich ist. Wird der Schaden gegenüber der Handyversicherung geltend gemacht, sind die Versicherungsnehmer (üblicherweise der Firmeninhaber) in der Beweispflicht.
Greift die Handyversicherung, wenn das Firmenhandy gestohlen wird?
Grundsätzlich sind Mobiltelefone, die für dienstliche Zwecke genutzt werden, sorgsam zu handhaben und gegen Diebstähle zu schützen. Die Handyversicherung kann also im Zweifelsfall prüfen, ob es sich um ein leicht oder grob fahrlässiges Verhalten handelt, wenn das Diensthandy beispielsweise in der Jackentasche aufbewahrt wurde und diese unbeobachtet irgendwo aufgehängt wurde. Da jedoch auch Diebstähle von pfiffigen Betrügern ungesehen direkt in unmittelbarer Nähe stattfinden können, fällt ein gestohlenes Firmenhandy in vielen Fällen höchstens unter die Kategorie „leicht fahrlässig“. In jedem Fall sind die Umstände eines Handydiebstahls von Seiten der Versicherung aus konkret zu überprüfen, wozu der Inhalt der Verlustanzeige bei der Polizei eingereicht werden kann. Ferner sollte der Handyversicherung die Vorgangsnummer übermittelt werden, damit bei zukünftigen Rückfragen zügig im Sinne des Versicherungsnehmers entschieden werden kann.
Dürfen Firmenhandys auch privat genutzt werden?
Die Handynummer sollte im privaten Kreis nicht weitergegeben werden, denn eine private Nutzung von Firmengeräten kann eine Handyversicherung unwirksam werden lassen. Auch Spiele und andere Apps, die nicht direkt mit dem eigenen Unternehmen zu tun haben, gehören nicht auf das Firmenhandy. Außerdem sollte auch bei geschäftsrelevanten Applikationen darauf geachtet werden, dass das Dienstgerät nicht unnötig mit externen Datensammlern belastet wird. Unter Umständen lassen sich Hintergrundaktivitäten ausschalten, welche unnötig auf dem Firmenhandy nach Kontakt- oder Nutzerdaten suchen könnten. Stellen Sie Ihren Angestellten ein dienstliches Telefon zur Verfügung, dürfen diese die Nutzung nicht einfach verweigern. Ein Geschäftstelefon soll während der gesamten Öffnungszeiten erreichbar sein und in dieser Zeit am besten ausschließlich für die Firma genutzt werden. Gleichwohl ist es Arbeitgebern möglich, in den Abendstunden eine private Nutzung zu gestatten. Ist dies der Fall, muss die private Nutzung mit der Handyversicherung abgestimmt werden, denn Schäden oder Datenverluste im privaten Bereich sind in einer Handyversicherung für die Firma nicht vorgesehen und werden von einer Versicherung nicht übernommen. Im Zweifelsfall haftet dann der Angestellte. Viele Arbeitgeber untersagen daher eine rein private Nutzung des Diensthandys. Dank der preisgünstigen Prepaid-Karten ist es mittlerweile jedem Bürger möglich, über eine eigene Handynummer erreichbar zu sein, dort die Lieblings-App zu installieren usw.
Diese Vorteile bietet ein Diensthandy mit einer entsprechend wirksamen Versicherung
Dienstlich genutzte Telefone gelten steuerlich gesehen nicht als geldwerte Vorteile, auch wenn einzelnen Mitarbeitern eine teilweise private Nutzung des Firmenhandys eingeräumt wird. Lesen Sie in diesem Artikel alle Details zu steuerlichen Belangen und erfahren Sie, ob das Firmentelefon als Vergütungsbestandteil versteuert werden muss. zu den größten Vorteilen eines dienstlichen Telefons zählt die permanente Erreichbarkeit. Termine lassen sich auch von unterwegs aus bestätigen oder verschieben, über entsprechende Softwarelösung lassen sich alle Ergebnisse aus Außendiensttätigkeiten sofort vom Büro aus einsehen. Ein Mitarbeiter kann sich durch diesen vermeintlichen Mehraufwand zwar gestört fühlen, die Buchhaltung wird durch eine gute Organisation und Datenpflege mit Diensthandys jedoch deutlich erleichtert. Im geschäftlichen Bereich gibt es jede Menge Softwarelösungen und Apps, welche zum Beispiel die Buchhaltung erleichtern, Tankbelege usw. direkt digitalisieren und speichern, aber auch im Marketingbereich oder bei der Messung der individuellen Kundenzufriedenheit können smarte Anwendungen auf dem Firmenhandy zu nützlichen Begleitern im Alltag werden. In jedem Fall kann eine Handyversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine optimale Absicherung sein, die vor allen Schäden und Ausfällen schützt, welche während des Einsatzes im Dienst am Mobiltelefon auftreten.
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