Abschreibungen – steuerrechtlich berücksichtigter Werteverlust
Der Verlust ergibt sich beispielsweise durch Verschleiß, zunehmendes Alter, Preisverfall oder Schäden durch Unfall. Die Abschreibungenfinden in der Unternehmensbilanz (zur Definition Bilanz) als Aufwand in der Gewinnermittlung Berücksichtigung. Dadurch ist es möglich, immer den aktuellen Stand des Betriebsvermögens in der Buchhaltung (zur Buchhaltung Definition) einzusehen. Man unterscheidet vier verschiedene Abschreibungsarten.
Abschreibungsarten im Überblick
Der Abschreibungswert muss nicht zwingend einen jährlich gleich bleibenden Wert haben. So unterschiedlich wie die Gründe für die Vermögensminderung sind auch die Abschreibungsarten. Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr ein konstanter Betrag abgeschrieben. Bei der degressiven Abschreibung sinken die Beträge innerhalb des Abschreibungszeitraums (zur Definition Zeitraum). Die digitale Abschreibung ist eine Form, bei der sich der Betrag der Abschreibungssumme jedes Jahr um einen festen Betrag verringert. Dieser degressive Betrag wird als Quotient aus den Anschaffungskosten sowie der Summe der Nutzungsjahre errechnet. Dagegen ist die progressive Abschreibung eine Variante, bei der Betrag proportional zu einer zunehmenden Nutzungsdauer steigt. Schließlich ist die leistungsbezogene Abschreibung die vierte Variante, die sich aus der Nutzung der Güter pro Jahr errechnet.
Methoden der Abschreibung – direkt und indirekt
Das Umlauf- oder auf das Anlagevermögen kann mit zwei verschiedenen Methoden abgeschrieben werden. Bei der direkten Methode werden die anfangs gezahlten Kosten für die Anschaffung um die Abschreibungsbeträge vermindert. Der Unterschied zur indirekten Abschreibung besteht darin, dass hier alle Abschreibungen gesammelt werden und als sogenannte Wertberichtigung ausgewiesen werden. Die Bilanzsumme ist bei beiden Methoden gleich hoch. Die Abschreibung beginnt mit der Anschaffung und endet mit dem Verkauf oder der Verschrottung des Wirtschaftsgutes.
Christian Weis
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
