Abschreibungen – steuerrechtlich berücksichtigter Werteverlust
Der Verlust ergibt sich beispielsweise durch Verschleiß, zunehmendes Alter, Preisverfall oder Schäden durch Unfall. Die Abschreibungenfinden in der Unternehmensbilanz (zur Definition Bilanz) als Aufwand in der Gewinnermittlung Berücksichtigung. Dadurch ist es möglich, immer den aktuellen Stand des Betriebsvermögens in der Buchhaltung (zur Buchhaltung Definition) einzusehen. Man unterscheidet vier verschiedene Abschreibungsarten.
Abschreibungsarten im Überblick
Der Abschreibungswert muss nicht zwingend einen jährlich gleich bleibenden Wert haben. So unterschiedlich wie die Gründe für die Vermögensminderung sind auch die Abschreibungsarten. Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr ein konstanter Betrag abgeschrieben. Bei der degressiven Abschreibung sinken die Beträge innerhalb des Abschreibungszeitraums (zur Definition Zeitraum). Die digitale Abschreibung ist eine Form, bei der sich der Betrag der Abschreibungssumme jedes Jahr um einen festen Betrag verringert. Dieser degressive Betrag wird als Quotient aus den Anschaffungskosten sowie der Summe der Nutzungsjahre errechnet. Dagegen ist die progressive Abschreibung eine Variante, bei der Betrag proportional zu einer zunehmenden Nutzungsdauer steigt. Schließlich ist die leistungsbezogene Abschreibung die vierte Variante, die sich aus der Nutzung der Güter pro Jahr errechnet.
Methoden der Abschreibung – direkt und indirekt
Das Umlauf- oder auf das Anlagevermögen kann mit zwei verschiedenen Methoden abgeschrieben werden. Bei der direkten Methode werden die anfangs gezahlten Kosten für die Anschaffung um die Abschreibungsbeträge vermindert. Der Unterschied zur indirekten Abschreibung besteht darin, dass hier alle Abschreibungen gesammelt werden und als sogenannte Wertberichtigung ausgewiesen werden. Die Bilanzsumme ist bei beiden Methoden gleich hoch. Die Abschreibung beginnt mit der Anschaffung und endet mit dem Verkauf oder der Verschrottung des Wirtschaftsgutes.
Christian Weis
BusinessEine negative Arbeitgeberbewertung kann die Wahrnehmung eines Unternehmens bei Bewerbern, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit beeinflussen. Unternehmen möchten auf solche Kritik häufig schnell reagieren, doch nicht jede kritische Äußerung ist rechtswidrig. Eine vorschnelle Reaktion kann die Situation sogar verschärfen. Entscheidend ist daher eine sachliche Prüfung des Inhalts und des konkreten Sachverhalts, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Dieser Beitrag zeigt, wann Unternehmen Bewertungen hinnehmen müssen, wann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein kann und welche Rolle der professionelle Umgang mit Kritik für die Arbeitgebermarke spielt. Warum Arbeitgeberbewertungen für die Marke relevant sind
ArbeitslebenDas Büro hat sich im Laufe der Zeit spürbar gewandelt. Es ist heute weit mehr als nur ein Raum mit Schreibtischen. Vielmehr dient es als wichtiger Ort für den fachlichen Austausch und für konzentriertes Arbeiten. Die Wahl der passenden Einrichtung spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. Dabei geht es um weit mehr als um rein optische Fragen. Gut geplante Räume und sorgfältig ausgewählte Möbel wirken sich messbar auf das Wohlbefinden und die tägliche Arbeitsleistung aus. Somit ist eine kluge Entscheidung bei der Büroausstattung stets auch ein strategischer Schritt für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.
WirtschaftDas Bild vom unermüdlichen Gründer, der Tag und Nacht am Schreibtisch sitzt, hält sich in der Wirtschaftswelt hartnäckig. Ständige Erreichbarkeit und ein voller Terminkalender gelten oft noch als Maßstab für berufliches Engagement. Doch dieser Dauerbetrieb fordert auf lange Sicht einen spürbaren Preis. Wer ein Unternehmen leitet, trägt viel Verantwortung, und genau das verbraucht tägliche Ressourcen. Erholung ist deshalb kein Luxus und erst recht kein Zeichen von mangelnder Disziplin. Vielmehr handelt es sich um eine sachliche Notwendigkeit im Arbeitsalltag. Die eigenen Energiereserven müssen genauso aufmerksam verwaltet werden wie die Finanzen des Betriebs.
