Spricht man von einer Weisungsbefugnis, so ist die Rede von dem Recht eines Arbeitgebers oder einem Übergeordnetem gemäß des bestehenden Arbeitsvertrags dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen.
Die Weisungsbefugnis oder auch Anordnungs- oder Leitungsbefugnis beruht auf der festgelegten Kompetenz der entsprechend weisenden Instanz. Natürlich hat das Weisungsrecht aber auch klar definierte Grenzen: Gehen die Anweisungen eindeutig über den im Arbeitsvertrag festgelegten Umfang hinaus, kann eine Kündigung folgen. Außerdem dürfen die Weisungen nicht gegen gesetzliche Gebote verstoßen.