Es gibt Berufe, bei denen ein besonderes Risiko besteht, dass es zu Vermögensschäden Dritter kommt. Meist handelt es sich um Freiberufler oder Selbständige, die sich mit dieser Versicherung vor den Schadensersatzansprüchen durch Dritte schützen sollten. Man stelle sich nur vor, ein Rechtsanwalt gibt eine falsche Beratung oder ein Steuerberater macht Fehler, die seinen Mandanten teuer zu stehen kommen. Natürlich müssen diese Personen dann für die Schäden haften, die während der Ausübung ihrer Arbeit passiert sind, da gibt es keinen Unterschied zu Schäden, die im privaten Bereich entstehen. Vorsatz wird dabei selbstverständlich nicht unterstellt!
Was ist eigentlich eine Berufshaftpflichtversicherung?
Diese Versicherung funktioniert genau so, wie man es von einer privaten Haftpflichtversicherung. Wenn man selbst versehentlich einen Schaden an einem anderen Menschen oder an einer Sache verursacht, muss man für diesen Schaden haften, und zwar in der Regel mit seinem gesamten Vermögen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist ein Teil der Gewerbeversicherung und greift immer dann, wenn es zu Sach-, Personen- oder Vermögensschäden gekommen ist, die während der Ausübung des Gewerbes verursacht wurden.
Beispiele, wann eine Berufshaftpflichtversicherung greift:
Ein Handwerker renoviert einen Schaden am Haus und verursacht versehentlich einen weiteren Schaden. Dann springt die Berufshaftpflichtversicherung ein und reguliert diesen Sachschaden.
Wenn ein Selbstständiger in seinem Büro einen Kunden empfängt und dieser vor seiner Tür ausrutscht und sich verletzt, oder eine Friseurin durch das Auftragen bestimmter Mittel eine allergische Reaktion verursacht, dann greift die Versicherung und trägt den Personenschaden. Das gilt ebenfalls, wenn einem Arzt ein Kunstfehler unterläuft.
Hier wird schon deutlich, dass es sich um verschieden große Risiken handelt, was sich in den Gebühren für die jeweiligen Berufsgruppen niederschlägt. Ein Beispiel der letzten Zeit waren Hebammen, die sich teilweise die Kosten für ihre Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr leisten konnten, da die Gebühren erhöht wurden.
Natürlich kann es auch zu sogenannten Vermögensschäden kommen. Hier unterscheidet man zwischen „echten“ und „unechten“ Vermögensschäden. Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn ein Mandant durch die Beratung seines Anwalts oder Steuerberaters Geld verliert. Von einem unechten Vermögensschaden spricht man, wenn ein Sach- oder Personenschaden vorausgegangen ist. Ein Beispiel kann sein, dass ein Patient nach einem erlittenen Kunstfehler eine Zeit lang nicht arbeiten kann und dadurch finanzielle Einbußen erleidet. Um einen solchen Fall handelt es sich auch, wenn etwa eine unzulänglich gesicherte Internetverbindung zum Verschwinden von Daten führt, oder Ähnliches.
Was gehört noch zu einer Berufshaftpflichtversicherung?
Ein wichtiger Teil solcher Versicherungen ist die Schadensabwehr. So prüft die Versicherung immer nach, ob die Ansprüche eines Geschädigten tatsächlich gerechtfertigt sind. Falls das nicht so ist, wehrt sie diese Ansprüche auch ab. In jedem Fall muss man sich als Versicherter keine Sorgen um solche Angelegenheiten machen, sondern kann sie getrost seiner Versicherung überlassen.
Für welche Berufe gibt es eine Versicherungspflicht?
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es eine gesetzliche Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Es handelt sich um Berufsgruppen, bei denen das Risiko eines Schadens besonders groß ist. Das sind: Anwälte, Steuerberater, Notare, Ärzte, Hebammen, Architekten, Apotheker, Versicherungsmakler und Wirtschaftsprüfer.
Diese Pflicht kann auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen beruhen. Es gibt noch mehr Berufsgruppen, die über eine solche Versicherung ernsthaft nachdenken sollten. Das können etwa Inhaber kleiner Manufakturen sein, die Spielzeug oder Kleidung herstellen und wo ein gewisses Verletzungsrisiko besteht.
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