Die abzugsfähige Vorsteuer
Als Vorsteuer (zur Vorsteuer Definition) darf ein Unternehmer die Mehrwertsteuer abziehen, die auf eine Ware oder eine Dienstleistung aufgeschlagen wird. Der Vorsteuerbetrag wird bei der Umsatzsteuererklärung mit der auf den eigenen Umsatz (Umsatz Definition) anfallenden Umsatzsteuer verrechnet. Damit diese Verrechnung stattfinden kann, muss die Rechnung den Anforderungen des §§ 14 ff. UStG an eine abzugsfähige Rechnung erfüllen. Zu beachten ist, dass sich die Begriffe Vorsteuer und Umsatzsteuer auf ein und dieselbe Besteuerung beziehen. Lediglich der Standpunkt der Betrachtungsweise ist unterschiedlich.
Nichtabzugsfähige Vorsteuer
Für einige Betriebsausgaben darf keine Vorsteuer abgezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel Aufgaben, die dem Aufteilungsverbot nach § 12 Nr. 1 EStG fallen, Geschenke, Gästehäuser oder Ausgaben, die die Lebensführung betreffen.
Florian Weis