Auswirkungen des Vorruhestands
Entschließt sich ein Arbeitnehmer dazu, in den Vorruhestand zu gehen, hat dies vor allem finanzielle Auswirkungen. Da die Rentenzahlungen vor dem Regelrentenalter eingestellt werden, fällt auch die ausbezahlte Rente geringer aus. Darüber hinaus werden bei einem vorzeitigen Rentenbeginn Rentenabschläge fällig, die sich nach den Monaten vorzeitiger Inanspruchnahme berechnen. Diese Berechnung gilt für die gesamte Zeit des Rentenbezugs.
Besondere Vorruhestandsregelungen
Ab 2012 wird der Eintritt ins Rentenalter sukzessive von 65 auf 67 Jahre erhöht. Einige große Konzerne sowie verschiedene Institutionen haben eigene Vorruhestandsregelungen eingeführt. Die Rentenminderung, die durch das frühzeitige Ausscheiden entsteht, wird in einigen Fällen teilweise vom Unternehmen ausgeglichen. Eine derartige Regelung des Vorruhestands gibt es zum Beispiel bei der Volkswagen AG. Eine weitere Sonderregelung gilt für Beamte, die vor dem 01. Januar 1952 geboren sind. Diese dürfen ohne Abschlag mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen.
Christian Weis