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Vermögenswirksame Leistungen: Verschenken Sie kein Geld

„Chef, wir müssen reden“: Gehören auch Sie zu den rund 23 Millionen Beschäftigten in Deutschland gehören, die Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) haben, diese aber noch nicht in Anspruch nehmen? Dann sollten Sie schleunigst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Andernfalls verschenken Sie Geld – bis zu 40 Euro im Monat!

apops / Fotolia.com

Arbeitnehmer kassieren bis zu 40 Euro im Monat

Vermögenswirksame Leistungen sollen Arbeitnehmern dabei helfen, ein eigenes kleines Vermögen aufzubauen. Dazu zahlen viele Unternehmen ihren Angestellten zusätzlich zum Lohn monatlich einen bestimmten Betrag, der allerdings auch deutlich unter der Höchstgrenze von 40 Euro liegen kann. Viele Arbeitgeber gewähren zum Beispiel Leistungen in Höhe von 26,59 Euro. Diese „krumme“ Summe stammt noch aus dem alten „624-Mark-Gesetz“, nach dem Arbeitnehmer beim VL-Sparen monatlich 52 D-Mark bekamen.

Voraussetzung für das Zusatzgehalt ist, dass das Geld in einen VL-fähigen Sparvertrag eingezahlt wird. Dies kann zum Beispiel ein Bausparvertrag bei einer Bausparkasse wie Schwäbisch Hall sein. Ob ein Unternehmen VL zahlt, ist meistens im Tarifvertrag oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung festgelegt. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall einfach in der Personalabteilung Ihres Betriebs.

Es gibt unterschiedliche VL-fähige Anlageformen

Neben Bausparverträgen sind auch andere Anlageformen VL-fähig. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um:

  • Banksparpläne: Hier ist allerdings zu beachten, dass der Auszahlungsbetrag nach Ablauf inklusive Bonuszahlung versteuert werden muss.
  • Aktienfonds: Sie können unter Umständen höhere Erträge bringen als ein reiner Sparplan. Dafür geht man aber auch das Risiko von Kursverlusten ein.
  • Tilgung von Immobilienkrediten: Damit beschleunigen Sie die Rückzahlung Ihres Baudarlehens. Dies wird aber nicht von allen Banken angeboten, erkundigen Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut.
  • In manchen Unternehmen können Angestellte auch den Sonderfall der „Altersvorsorgewirksamen Leistungen“. In diesem Fall fließen die VL in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

Bausparverträge sind beim VL-Sparen vor allem deshalb beliebt, weil sie als zuverlässige Anlageform gelten, mit der man sich gleichzeitig einen festen Zinssatz für sein künftiges Baudarlehen sichert – bei eventuell künftig wieder steigenden Bauzinsen ein großer Vorteil.

Staatliche Förderung erhöht die Sparsumme

Für welche Sparform man sich auch entscheidet – das Geld ist zunächst für sieben Jahre festgelegt. Erst danach kann der Arbeitnehmer darüber verfügen.

Die staatliche Förderung zum VL-Sparen gibt es in unterschiedlichen Formen. Da ist einmal die Arbeitnehmersparzulage. Mit ihr können Singles mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro etwa beim Bausparen eine Zulage von neun Prozent erhalten. Der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 470 Euro. Für Ehepaare gelten die doppelten Summen. Hinzu kommt möglicherweise noch eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent. Die Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt hier bei 25.600 Euro, für Ehepaare bei 51.200 Euro.

 

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