Das bietet der Grundfähigkeits-Schutzbrief
Der Grundfähigkeits-Schutzbrief sichert nicht nur Füße und Beine, sondern alle Körperteile ab, die im Alltag permanent im Einsatz sind. Dazu gehören die Arme, die Hände, Augen, Ohren und Nase. Wer durch einen Unfall oder eine Krankheit die Fähigkeit verliert, zu laufen, zu greifen, zu hören oder zu sehen, bekommt eine monatliche Rente ausgezahlt. Man bekommt die Leistung so lange zur Verfügung gestellt, wie die Beeinträchtigung anhält.
Bei der Zurich Versicherung kann man ganz individuell entscheiden, welche Grundfähigkeiten man versichern will. Ob nur Laufen, Greifen, Hören und Sehen oder gleich alles zusammen – die Entscheidung liegt bei jedem selbst.
Für wen ist der Grundfähigkeits-Schutzbrief geeignet?
Der Grundfähigkeits-Schutzbrief ist eine sehr gute Möglichkeit, auf veränderte Lebenssituationen zu reagieren. Das kann z. B. bei einer Hochzeit, beim Abschluss einer Ausbildung oder bei der Geburt eines Kindes der Fall sein. Auf diese Weise ist man auch über die Berufsunfähigkeitsversicherung hinaus auf einschneidende Lebenserlebnisse vorbereitet. Anders als die BU greift der Grundfähigkeits-Schutzbrief auch dann, wenn man noch arbeitsfähig ist.
Grundsätzlich ist der Grundfähigkeits-Schutzbrief all denjenigen zu empfehlen, die einem erhöhten beruflichen Risiko ausgesetzt sind. Vor allem im Baugewerbe, im Handwerk und in der Industrie empfiehlt sich dieser zusätzliche Schutz. Eltern können damit auch ihre Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr zusätzlich absichern.
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