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Recht & Steuern

Vermögenssteuer in Deutschland

In Deutschland gilt, für viele überraschend, nach wie vor das Vermögensteuergesetz, welches eine Besteuerung des Gesamtvermögens sowohl juristischer als auch natürlicher Personen vorsieht. Das Gesetz wurde nie abgeschafft, aber zuletzt 1996 angewendet. Seither gilt seine Anwendung als ausgesetzt, auch weil das Bundesverfassungsgericht ihm in Teilen die Verfassungsmäßigkeit abgesprochen hat.

In den letzten Jahren und insbesondere zur Bundestagswahl 2022 hat die Diskussion über eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer erneut Fahrt aufgenommen, da mehrere im Bundestag vertretene Parteien dies im Wahlkampf forderten oder zumindest nicht ausschlossen.

Diskutiert wurde die Vermögenssteuer – so die vom Bundesgesetz abweichende Schreibweise im Duden – zuletzt vor allem unter Gesichtspunkten der Gerechtigkeit, es werden aber auch wirtschaftspolitische und steuerrechtliche Punkte besprochen. Dabei sind sowohl die Hoffnungen als auch die Befürchtungen, die mit einer Wiedererhebung der Vermögenssteuer verbunden werden, groß.

Was versteht man unter Vermögenssteuer?

Die in Deutschland bis 1996 erhobene Vermögensteuer, besteuert das Netto-Vermögen (Brutto-Vermögen abzüglich Schulden) ab einem Freibetrag von 120.000 DM (61.355 Euro). Da das gesamte Vermögen und nicht nur einzelne Vermögensarten oder die (theoretische) Rendite, die aus dem Vermögen erzielt wird, in die Bemessungsgrundlage einbezogen wird, spricht man auch von einer Substanzsteuer.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte jedoch fest, dass die Substanz, also das Vermögen, nicht angegriffen werden dürfe und besteht daher darauf, dass es sich lediglich um eine formale Substanzsteuer, deren Quelle die Einnahmen (Rendite) sein müssten, handeln dürfe. Das BVerfG bezeichnet die Vermögensteuer daher nicht als Substanz-, sondern als Sollertragsteuer.

 

Zu welcher Art von Steuern zählt die Vermögenssteuer?

Unabhängig davon, ob es sich im steuerrechtlichen Sinn um eine formale oder materielle Substanzsteuer oder eine Sollertragsteuer handelt, hat eine allgemeine Vermögenssteuer das gesamte (Welt-)Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person zur Bemessungsgrundlage beziehungsweise als Quelle.

Im Unterschied dazu haben besondere Vermögenssteuern nur bestimmte Formen von Vermögen beziehungsweise Vermögensstämme zur Grundlage. Beispiele für besondere Vermögenssteuern sind in Deutschland die Grundsteuer sowie in anderen Ländern bestimmte Formen der Kfz-Steuer, die den Wert des Fahrzeugs besteuern.

Sowohl die allgemeine als auch die besondere Vermögenssteuer können unter dem Begriff der vermögensbezogenen Steuern zusammengefasst werden. Zu unterscheiden sind vermögensbezogene Steuern insbesondere von Einkommenssteuern, Umsatz- oder Körperschaftssteuern, die nicht das Vermögen, sondern die unterschiedlichen Formen des Einkommens zur Grundlage haben.

Die Vermögenssteuer wird in der Regel jährlich (periodisch) zu einem bestimmten Stichtag, wie der 01.01. 00:00 Uhr, erhoben. Es gibt jedoch auch vermögensbezogene Steuern, die nur zu bestimmten Anlässen und nicht periodisch erhoben werden. Dies sind insbesondere die Erbschafts- sowie die Schenkungssteuer.

Was fällt alles unter die Vermögenssteuer?

Die Besteuerung des Vermögens betraf nach dem deutschen Vermögensteuergesetz entweder das weltweite Gesamtvermögen einer natürlichen oder juristischen Person oder bei beschränkt steuerpflichtigen Personen (ausländische Unternehmen in Deutschland, Deutsche im Ausland) lediglich das Inlandsvermögen. Was als Vermögen gilt und mit welchem Wert es in die Bemessungsgrundlage der Vermögenssteuer eingeht, regelt das Bewertungsgesetz (BewG). Dieses unterteilt die steuerpflichtigen Vermögensarten in

  • Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (geregelt in den §§ 31 sowie 33-67),
  • Grundvermögen (geregelt in den §§ 31 sowie 68-94)
  • und Betriebsvermögen (geregelt in den §§ 31 sowie 95-109)

Neben den Geld- und Wertpapiervermögen betrifft dies insbesondere auch den Immobilienbesitz, Kunst- und andere Wertgegenstände, Grundstücke, Autos, Schiffe, Wohnwagen und Ähnliches sowie Unternehmenswerte. Relevant sind dabei immer die aktuellen Verkehrswerte, was eine regelmäßige Neubewertung der Vermögenssachen erfordert und einer der vom BVerfG monierten Punkte war. Ob verschiedene Vermögenswerte unterschiedlich gewichtet und mit unterschiedlichen Freibeträgen versehen werden, ist Gegenstand der Gesetzgebung sowie der Rechtsprechung des BVerfG.

Historische Entwicklung

Die derzeit gültige, aber ausgesetzte Vermögenssteuer geht auf das 1919 eingeführte „Reichsnotopfer“ zurück, welches eine progressive und teilweise drastische Besteuerung des Vermögens vorsah und damit den Staatshaushalt der jungen Weimarer Republik konsolidieren wollte. Nachdem diese Maßnahme vor allem an der Steuervermeidung und der mangelhaften Kooperation der Reichen gescheitert war, wurde 1922 ein Vermögensteuergesetz verabschiedet, welches dem heutigen bereits stark ähnelte und nur noch eine Besteuerung mit einem Prozent vorsah.

Bis 1996 zahlten vermögende Personen in Deutschland auf dieser Basis eine Abgabe auf ihr Vermögen, allerdings wurde das Gesetz und seine Umsetzung 1995 vom Bundesverfassungsgericht in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Hauptkritikpunkt war eine ungleiche Besteuerung von Geld- und Immobilienvermögen, da auf der eine Seite der reale Wert, bei Immobilien aber extrem unterbewertete Preise von 1964 (West) beziehungsweise 1934 (Ost) zur Berechnung herangezogen wurden.

Dies verstoĂźe gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, monierte das Gericht und forderte den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf. Dieser setzte die Steuer stattdessen ab 1997 bis heute aus.

Vermögenssteuer: Pro & Contra

Das Thema Vermögenssteuer wird traditionell und auch aktuell heiß diskutiert. In den folgenden Abschnitten werden Pro- und Contra-Argumente für oder gegen eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer kurz dargestellt.

Pro

Befürworter einer Einführung der Vermögenssteuer versprechen sich im Wesentlichen zwei Dinge von ihr: Zum einen könnten die staatlichen Mehreinnahmen zur Haushaltskonsolidierung, insbesondere der Länder und der Kommunen, eingesetzt werden. Höhere Staatseinnahmen brächten außerdem einen höheren Spielraum für Steuersenkungen, die mehr Steuergerechtigkeit bringen sollten oder höhere Sozial- und Bildungsausgaben oder auch Investitionen in den Klimaschutz ermöglichen würden.

Eine weitere, langfristige Hoffnung der Befürworter ist eine gleichmäßigere Vermögensverteilung in der Gesellschaft und damit verbunden positive Effekte für die Nachfrage und eine gerechtere Gesellschaftsordnung sowie weniger klimaschädlicher Luxuskonsum.

Ähnlich wie die Geldentwertung durch die Inflation könnte die Wiedereinführung der Vermögenssteuer zudem positive Effekte auf die Investitionen von Unternehmen wie auch Privatpersonen haben, da das Halten von Geld- und Wertpapiervermögen damit weniger attraktiv würde.

Contra

Die Gegner einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer kritisieren vor allem den hohen bürokratischen Aufwand und das Eindringen in die Privatsphäre der Bürger, die durch eine realistische Erhebung aller Vermögenswerte notwendig würden. Die Erfassung von teurem Schmuck oder wertvollen Gemälden in der Wohnung würde ein Eindringen in den Privatbereich erfordern.

Eine realistische Schätzung der Verkehrswerte würde überdies eine umfassende Expertise der Steuerbeamten und eine starke Personalausstattung der Finanzbehörde erfordern, also sehr aufwändig und teuer sein.

Außerdem befürchten sie, dass gegenteilige Effekte zu den erhofften eintreten könnten. Es könnte zu einer Verlagerung der Vermögen ins günstigere Ausland (Steuervermeidung) oder auch zur Verlegung von Firmensitzen ins Ausland (Kapitalflucht) kommen. Beides würde die Volkswirtschaft schwächen, eventuell sogar die steuerlichen Mehreinnahmen zunichtemachen und alle positiven Effekte konterkarieren.

Warum ist das Thema Vermögenssteuer so umstritten?

Einerseits genießt eine Vermögensteuer für Reiche, also mit einem hohen Freibetrag von beispielsweise ein oder zwei Millionen Euro, in der Bevölkerung eine sehr große Zustimmung von mehr als 75 Prozent, andererseits sperrt sich insbesondere die FDP derzeit gegen eine Vermögensabgabe in jeglicher Form und kann dabei mit der Unterstützung der CDU rechnen.

Die einzige mögliche Koalition, die derzeit eine Vermögensteuer einführen könnte, wäre eine aus SPD, Grünen und Linken, die aber derzeit über keine Mehrheit verfügen. In allen anderen realistischen Szenarien muss man mit einem Veto der FDP oder der CDU rechnen.

Trotz großer Hoffnungen und einer breiten Mehrheit der Bevölkerung ist die Erhebung einer regelmäßigen Vermögensabgabe daher derzeit blockiert, was die Diskussion weiter anheizt. Mittlerweile wechseln außerdem immer mehr Experten und Institutionen wie der IWF oder die Wirtschaftsweisen ins Lager der Befürworter, was die Gegner weiter unter Druck setzt.

Doch auch die scheinbare Einigkeit der Befürworter von sozialdemokratischen oder linken Parteien über Sozialverbände und Gewerkschaften bis hin zu Expertenräten ist schnell verloren, sobald es um die konkrete Ausgestaltung geht, sodass auch unter den Befürwortern schnell Streit entstehen kann.

Vermögenssteuer Deutschland: rechtliche Situation in der Bundesrepublik

Wie bereits erwähnt, ist das Gesetz zur Vermögensteuer nach wie vor in Kraft, aber ihre Erhebung wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Da die Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer außerdem als Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip beurteilt wurde, ist die Wiedereinführung der Vermögenssteuer nur mit einem neu geschriebenen Gesetz wahrscheinlich. Die erneute Erhebung der alten Vermögenssteuer ist eher unwahrscheinlich.

Wer muss die Vermögenssteuer zahlen?

Derzeit muss in Deutschland niemand eine Vermögensteuer entrichten, da das Gesetz ausgesetzt ist. Würde man das alte Gesetz wieder ausführen, ohne etwas daran zu ändern, wären Vermögen ab 61.355 Euro von einer Besteuerung des Vermögens betroffen. Dieses Szenario ist aber extrem unwahrscheinlich.

Bei einer Wiedererhebung würden voraussichtlich neue Schonvermögen beziehungsweise Freibeträge definiert, mindestens aber ein Inflationsausgleich für die 1996 gültige Summe bestimmt. Bei einer Inflation von 3 Prozent im Jahr entspräche dies heute einer Summe von gut 136.000 Euro. Aufgrund der hohen Immobilienpreise wären damit aber fast alle Eigenheimbesitzer belastet, was weder politisch gewollt ist noch in der Bevölkerung akzeptiert würde.

Wie viel Vermögen ist steuerfrei?

Nach der alten Regelung inklusive Anpassung an die Inflation wären derzeit rund 136.000 Euro Vermögen steuerfrei. Die Befürworter einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer diskutieren aber Freibeträge zwischen ein und zwei Millionen Euro.

Bei einem Freibetrag von einer Million Euro wären von einer Besteuerung ihres Vermögens lediglich knapp ein Prozent der Bevölkerung betroffen, bei zwei Millionen, wie es beispielsweise eine Arbeitsgruppe rot-grün regierter Bundesländer im Jahr 2012 vorschlug, nur noch ungefähr 21.000 Personen.

Wie viel Vermögen bei einem neuen Gesetz schließlich steuerfrei bliebe, obliegt den politischen Parteien, die ein solches Gesetz zu verantworten hätten.

Wie hoch ist die Vermögenssteuer?

Die alte Vermögensteuer besteuerte Vermögen mit höchstens 1 Prozent. Verschiedene Ausnahmen sahen aber auch eine Steuer von nur 0,6 oder 0,5 (für Agrar- und Forstwirtschaft) Prozent auf das Vermögen vor.

Bei einer Neuregelung sind derzeit Steuersätze von 1 bis 2 Prozent teilweise mit, teilweise ohne Stufenregelung im Gespräch. Außerdem sind auch wesentlich höhere Freibeträge von ein oder zwei Millionen Euro geplant. Denkbar sind weiterhin Ausnahmen oder Gewichtungen verschiedener Vermögensarten, wie beispielsweise der Eigenheim-Immobilie, allerdings würden diese schnell in Konflikt mit der vom BVerfG geforderten Gleichbehandlung geraten.

Diskutiert wird auch eine unterschiedliche Behandlung von Betriebs- und Privatvermögen, um negative wirtschaftliche Folgen zu minimieren.

Wie lässt sich die Vermögenssteuer berechnen?

Bei der Berechnung der Vermögensteuer geht es vor allem um die Bemessungsgrundlage, also um die Vermögenswerte, die erfasst werden, sowie deren aktuellen Markt- oder Verkehrswert. Da nicht alle Vermögensgegenstände eindeutig mit einem Marktwert zu versehen sind, müssten einige Werte auch geschätzt werden.

Theoretisch ist die Berechnung danach sehr einfach, da nur der Wert des Gesamtvermögens, abzüglich des Freibetrags und bestehender Belastungen, mit dem Steuersatz multipliziert werden muss.

Die Schwierigkeiten bestehen daher nicht bei der Berechnung der Vermögensteuer, sondern bei der Erfassung der Vermögenswerte.

Denkbar ist daher auch, bestimmte Vermögenswerte wie Schmuck, Sammelobjekte oder Kunst aus der Bemessungsgrundlage auszunehmen, was allerdings eine Flucht in diese Vermögenswerte sowie verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringen könnte.

Ist eine Vermögenssteuer gerecht?

Zu dieser Frage gehen die Meinungen naturgemäß auseinander. Gegner einer Vermögenssteuer befürchten vor allem eine übermäßige Belastung der Mittelschicht. Die Gefahr wird dabei hauptsächlich in der Besteuerung des selbst bewohnten Immobilienvermögens gesehen. Durch die hohen Marktpreise können selbst verhältnismäßig kleine, freistehende Ein- oder Zweifamilienhäuser in der richtigen Lage leicht einen Wert von einer Million Euro übersteigen, ohne dass sie Gewinn erbringen würden. Im Extremfall könnten Bewohner und Erben solcher Immobilien gezwungen sein zu verkaufen, was überwiegend als ungerecht empfunden wird.

Ein weiteres Argument gegen die Vermögensteuer ist die Steuerungerechtigkeit in der Einkommensteuer. Hier würden kleine und mittlere Einkommen unverhältnismäßig hoch, besonders hohe Einkommen jedoch viel zu wenig durch die Steuern belastet. Das sei der eigentliche Grund für die Ungleichheit in der Vermögensverteilung und müsste daher geändert werden, während Vermögen, die hart erarbeitet wurden und bereits versteuert seien, nicht noch einmal besteuert werden dürften.

Skeptiker werfen dem Staat außerdem Verschwendung vor und bezweifeln, dass die Mehreinnahmen durch eine Vermögensteuer überhaupt sinnvoll verwendet würden. Überdies gehen viele Gegner davon aus, dass die wirklich reichen Menschen sich erfolgreich vor einer Vermögensabgabe schützen würden.

Befürworter hingegen gehen davon aus, dass die derzeitige Ungleichheit in der Vermögensverteilung gerade nicht mehr durch die Einkommensteuer oder Kapitalsteuern korrigiert werden könnte, da sie sich bereits zu stark verfestigt hätten und letztlich auch nicht mehr von neuen Einnahmen abhingen.

Eine Vermögensverteilung, wie sie aktuell in Deutschland vorliegt (das ärmste Drittel besitzt fast nichts, die reichsten ein Prozent der Bevölkerung hingegen etwa ein Drittel des Nettogesamtvermögens in Deutschland), wird von den Befürwortern als ungerecht abgelehnt.

Diese riesigen Vermögen stünden in keiner Relation mehr zu einer erbrachten Arbeitsleistung und schadeten auch der Volkswirtschaft insgesamt. Als einziges wirksames Mittel gegen diese Vermögensungleichheit sehen sie die Vermögensteuer, die sie daher als gerecht, verhältnismäßig, geeignet und sogar notwendig ansehen. Dabei wollen sie nicht, dass die Steuer die Mittelschicht trifft und setzen daher auf hohe Freibeträge, die nur von wirklich sehr vermögenden Menschen überschritten würden.

FAQ

Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen kurz beantwortet.

Was ist Vermögenssteuer (einfach erklärt)?

Das Vermögen einer (natürlichen) Person besteht zum einen aus dem auf Konten, Depots und anderswo gehaltenen Geld- und Wertpapiervermögen, aus den Immobilien und Grundstücken sowie aus Sachwerten wie Schmuck und Kunst und eventuell aus Unternehmensbeteiligungen. Der aktuelle Wert dieser Vermögens- und Sachwerte bildet das Vermögen.

Eine Vermögensteuer bezieht sich auf die Summe dieser Werte und erwartet eine jährliche Zahlung in Höhe eines bestimmten Anteils an diesem Vermögen – beispielsweise ein oder zwei Prozent – als Steuer. Bevor der Steuersatz greift, wird allerdings in der Regel noch ein Freibetrag – beispielsweise ein oder zwei Millionen Euro – vom zu versteuernden Vermögen abgezogen.

Wie steht die SPD zum Thema Vermögenssteuer?

Das Präsidium der SPD beschloss zuletzt 2019, dass die Wiedereinführung der Vermögenssteuer zu den Zielen der Partei gehört. Angepeilt wird eine Vermögenssteuer nach Schweizer Vorbild mit einem Gesamtsteueraufkommen von ca. 10 Milliarden Euro.

Wird in der Schweiz eine Vermögenssteuer erhoben?

Ja, in der Schweiz wird eine Vermögenssteuer auf Grundbesitz und andere Werte erhoben. Die genaue Ausgestaltung und die Höhe des Steuersatzes bleiben dabei den Kantonen (vergleichbar den deutschen Bundesländern) überlassen. Die Schweiz nimmt jährlich etwa sieben Milliarden Franken oder ein Prozent des BIP an Vermögenssteuern ein.

Fazit

Vermögensteuern sind in vielen Ländern hart umstritten, da mit teils erheblichen Auswirkungen sowohl positiver als auch negativer Art gerechnet wird. In Deutschland sind jedoch so geringe Steuersätze und so hohe Freibeträge in der Überlegung, dass sich am Ende wohl weder die Befürchtungen der Gegner noch die Hoffnungen der Befürworter bewahrheiten werden, sollte überhaupt eine Vermögenssteuer eingeführt beziehungsweise wieder erhoben werden.

Bildquellen:

  • pexels-anna-nekrashevich-6801649: Foto von Anna Nekrashevich: https://www.pexels.com/de-de/foto/marketing-person-laptop-technologie-6801649/

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