Auch die Arbeitsweise dürfen Chefs eines Unternehmens durchaus beobachten bzw. kontrollieren. Denn letztendlich bezahlen Arbeitgeber für die Arbeit ihrer Angestellten. Dennoch bewegen sich Arbeitgeber bei der Kontrolle am Arbeitsplatz ihrer Mitarbeiter auf einem schmalen Grat. Denn je nach Arbeitsvertrag und der Erlaubnis am Arbeitsplatz persönliche Daten zu speichern und beispielsweise private E-Mail-Konten aufzurufen, gilt es die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter nicht zu verletzen. Doch kann die Kontrolle auch über den Arbeitsplatz hinaus stattfinden. Mitarbeiter, die häufig krankgeschrieben sind, können mit dem Verdacht auf das sogenannte „Blaumachen“ kontrolliert werden. Die Möglichkeiten für Arbeitgeber sind sehr vielseitig, um ihre Mitarbeiter zu überwachen. So haben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über gängige und rechtskonforme Überwachungsmethoden für Arbeitgeber zusammengestellt.
Detektivarbeiten sind erlaubt
Immer häufiger setzen Arbeitgeber auf die Überwachungsdienstleistung durch Detektive, wie der Detektei Stuttgart. Dabei handelt es sich bei der Detektei Stuttgart um das einzige Detektivbüro, welche deutschlandweit mit TÜV Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 agiert. Diese TÜV Zertifizierung beschreibt den Umgang der Überwachung in einem legalen und vollkommen rechtskonformen Raum, so dass gefundene Beweise auch von einem deutschen Gericht zugelassen werden. Die Arbeit der Detektive richtet sich dabei meistens um betrügerische Absichten seitens der Arbeitnehmer. Häufig werden Arbeitnehmer überwacht, wenn sie vermehrt einen Krankenschein eingereicht haben. Hier dürfen Arbeitgeber dem Verdacht auf die Spur gehen und durch einen Detektiv herausfinden, ob ein Arbeitsnehmer wirklich krankheitsbedingt bei der Arbeit fehlt.
Kontrolle nur bei einem erhärteten Verdacht zulässig
Ohne einen begründeten Verdacht dürfen Arbeitgeber keine Überwachung ihrer Mitarbeiter in Auftrag geben. Nur wenn ein echter Verdacht vorliegt, ist es möglich Detektive zu engagieren oder Kameras am Arbeitsplatz zu installieren. So ist eine Kontrolle in erster Linie nur möglich, wenn ein schwerer Vertrauensmissbrauch vorliegt.
Technische Überwachung am Arbeitsplatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
Ob eine technische Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt ist, hängt vor allem am Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer ab. Wird es geduldet, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz das Telefon, Internet oder den PC für private Zwecke nutzen, dürfen Arbeitgeber nicht bei ihrem Personal schnüffeln. Ist diese Regelung nicht im Arbeitsvertrag verankert, dürfen sich Arbeitgeber jederzeit Zugang zu firmeneigener Hardware wie Laptops, Computer oder auch dem Browserverlauf verschaffen.