Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Elementare Voraussetzung für die Zahlungspflicht der Kirchensteuer ist die Mitgliedschaft in einer Kirche. Doch nicht jedes Mitglied muss die Steuer unter allen Umständen abführen. Wer aufgrund zu geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlt, ist auch von der Kirchensteuer befreit. Die trifft z.B. für viele Rentner zu. Auch wer arbeitslos ist, ist nicht kirchensteuerpflichtig.
Wie hoch ist die Kirchensteuer in Deutschland?
Wie hoch die Kirchensteuer für eine natürliche Person ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen spielt die Höhe der Einkommenssteuer eine Rolle, zum anderen der Wohnort des Kirchenmitglieds. Beide Parameter hängen miteinander zusammen: Während in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern die Kirchensteuer 8,0 Prozent der Einkommenssteuer beträgt, liegt sie in den anderen 14 deutschen Bundesländern bei 9,0 Prozent. Die Kirchensteuer ist allerdings nicht in allen Fällen fix, sondern durchaus beeinflussbar. Dies ist möglich, da der Kirchensteuersatz für die Einkommenssteuer gilt, und jene durch Steuerfreibeträge minimiert werden kann. Die Höhe der Kirchensteuer lässt sich beispielsweise für Kirchenmitglieder verringern, wenn diese Kinder haben. Das Zauberwort lautet Kinderfreibetrag.
Während der Kinderfreibetrag die Einkommens- beziehungsweise Lohnsteuer lediglich minimal beeinflusst, wirkt er sich deutlich positiver auf die Kirchensteuer aus. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung können kirchensteuerpflichtige Mitglieder der Kirchen mit Kindern die abgeführte Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend machen. Übrigens: Hinsichtlich der Höhe des Kirchensteuersatzes sind Stand jetzt für die Zukunft keine Änderungen geplant. Prognosen sehen vor, dass sich bis zum Jahr 2060 die Anzahl der Kirchenmitglieder in Deutschland halbieren wird. Die Einnahmen werden bei identischem Kirchensteuersatz aber dennoch mindestens auf demselben hohen Niveau verharren. Der Grund: Die Löhne in Deutschland werden steigen. Damit gehen auch die zu versteuernden Einkommen in die Höhe, die ja die Grundlage für den 8,0 oder 9,0 Prozent hohen Kirchensteuersatz sind.
Wie viel Geld spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?
Wem die finanzielle Belastung durch die Kirchensteuer zu hoch ist, dem steht eine einfache Lösung zur Verfügung: Der Austritt aus der Kirche. Da nur Mitglieder jener monatlich die Kirchensteuer abführen müssen, entfällt diese Ausgabe automatisch durch den Austritt. Möglich ist dies durch persönliche Meldung beim Standesamt oder Amtsgericht vor Ort. Doch wie viel Geld sparen natürliche Personen eigentlich, wenn sie aus der Kirche austreten und das Finanzamt die Kirchensteuer nicht mehr vom Bruttoeinkommen abzieht? Pauschale Aussagen sind unmöglich. Fakt ist jedoch, dass die möglichen Ersparnisse vom Steuersatz, dem Einkommen und dem an den aktuellen Wohnort gebundenen Kirchensteuersatz abhängen.
Ein Beispiel mit einem ledigen, kinderlosen 35-Jährigen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, gesetzlicher Krankenversicherung und 3000 Euro monatlichem Bruttolohn soll die Einsparungen durch einen Kirchenaustritt verdeutlichen (Quelle: brutto-netto-rechner24.de).
Ohne Einbezug von Steuerfreibeträgen ergibt sich eine monatliche Lohnsteuer von 416,58 Euro beziehungsweise 4999,00 Euro jährlich. Auf Grundlage dessen lässt sich die zusätzliche Abgabe berechnen, die die Kirche übrigens zur Kostendeckung verwendet. Während als Mitglied in der Kirche jeden Monat 37,49 Euro Kirchensteuer vom Finanzamt einbehalten werden, fallen jene nach einem Austritt weg. Dies führt zu einer jährlichen Ersparnis in Höhe von 449,91 Euro. Für jemanden mit einem Bruttojahresgehalt von 36.000 Euro ist diese Ersparnis von weniger als 40 Euro im Monat sicherlich nicht der ganz große Betrag. Sparfüchse vernachlässigen die Summe jedoch zu Recht nicht.
Alternative zum Austritt: Kirchensteuer absetzen
Wem die Kirchensteuer zu hoch ist, dem steht nicht nur der Austritt aus der Kirche als Möglichkeit der Einsparung zur Verfügung. Für viele Mitglieder der Kirche kommt dies auch gar nicht infrage, da sie gläubig sind, und allein aus moralischen Gründen nicht aus der Kirche austreten. In diesem Fall gibt es eine interessante Alternative zum Austritt, da sich mit ihr ebenfalls Geld sparen lässt. So ist es möglich, die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe abzusetzen. Wer dies tut, mindert durch die Angabe der 449,91 Euro seine Einkommenssteuer, was im Beispiel aus 36.000 Euro exakt 35550,09 Euro macht. Das Finanzamt zöge dann jene zur Berechnung der Einkommenssteuer heran.
Wer diesen Weg wählt, der sollte allerdings eines beachten: Durch die Angabe der Kirchensteuer als Sonderausgabe senken Betroffene zwar etwas ihre steuerliche Belastung. Jedoch übersteigt die abzuführende Kirchensteuer in der Regel die Einsparungen, wodurch der Austritt aus der Kirche aus finanzieller Sicht die bessere Wahl ist. Der Kirchenaustritt lohnt sich meist umso stärker, je mehr Einkommen zu versteuern ist. Auf der Rechnung haben sollten so vorgehende Personen aber immer auch den Grenzsteuersatz. Wer die Kirchensteuer auf Grund des Austritts nicht als Sonderausgabe angeben kann und dadurch den Grenzsteuersatz überschreitet, der muss unter Umständen sogar eine höhere Einkommenssteuer abführen.
So treten Sie aus der Kirche aus
Wer aus der Kirche austreten möchte, der kann sich bei seinem örtlichen Standesamt melden. Dort kann gegen eine Bearbeitungsgebühr zwischen 25 und 35 Euro eine Erklärung zum Kirchenaustritt abgegeben werden. Notwendig dafür ist lediglich ein Identitätsnachweis in Form des Personalausweises oder des Reisepasses sowie die Abgabe einer schriftlichen Erklärung. Im Anschluss informiert das Standesamt weitere Behörden wie zum Beispiel das Finanzamt über den Vorgang. Der Austretende erhält gegen eine zusätzliche Gebühr von 10 Euro eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt. Wirksam wird der Austritt mit dem Beginn des darauf folgenden Monats.
Kann der Kirchenaustritt in Bayern zum Nachteil werden?
Wer in Bayern lebt, der sollte bedenken, dass es sich um ein sehr religiös geprägtes Bundesland handelt. Viele Arbeitgeber vor allem im sozialen Bereich sind kirchlich geprägt. Aus dem Kirchenaustritt können sich je nach Arbeitsvertrag Kündigungsgründe ergeben. Darüber hinaus ist die Kirchenzugehörigkeit für kirchliche Eheschließungen und Begräbnisse Grundvoraussetzung.
Doch nicht nur im Arbeits- und im Kirchenrecht können sich Nachteile ergeben. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Aspekt stellt das private Umfeld dar. Für viele Einwohner Bayerns hat die Kirche einen hohen Stellenwert. Sollte der Kirchenaustritt in diesen Kreisen bekannt werden, kann dies durchaus auf Unverständnis stoßen. Im schlimmsten Fall droht sogar der Ausschluss aus dem sozialen Umfeld.
Welche Nachteile ergeben sich durch den Kirchenaustritt in Deutschland?
Generell ist die Entscheidung über einen Kirchenaustritt in Deutschland jedem selbst überlassen. Wer sich dazu entscheidet, sollte allerdings bedenken, dass sich daraus nicht nur in Bayern Nachteile ergeben können. Kirchliche Arbeitgeber gibt es überall in Deutschland. Viele setzen in Ihren Arbeitsverträgen eine kirchliche Zugehörigkeit voraus. Mit dem Austritt aus der Kirche ergibt sich daher für den Arbeitgeber unter Umständen die Möglichkeit zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem sind viele soziale Einrichtungen im Bereich der Pflege oder der Kinderbetreuung kirchlich geprägt. Dort einen Platz zu erhalten wird schon unter normalen Umständen immer schwerer. Wer zusätzlich nicht einmal der jeweiligen Religion des Trägers angehört, der droht bei der Auswahl weitere Plätze auf der Liste nach hinten zu rutschen.
Weitere Nachteile können sich ähnlich wie in Bayern bei der Eheschließung oder dem Begräbnis ergeben. Wer dies kirchlich organisiert haben möchte, der muss in der Regel auch einer Kirche angehören.
Aktualisiert im August 2022
Bildquellen:
- kirche_3: pixabay.com ValdasMiskinis (CC0 Public Domain)