Das Firmenhandy – was man grundsätzlich darüber wissen sollte
Bekommt man vom Arbeitgeber ein Smartphone zur Verfügung gestellt und darf es privat nutzen, dann ist das für die meisten Menschen erst einmal eine große Freude. Doch bald schon stellt man sich unter Umständen die Frage, welche Regeln es hierbei eigentlich zu beachten gilt – kann man damit Geld sparen oder muss man gar rund um die Uhr erreichbar sein?
Prinzipiell gilt, dass ein Firmenhandy in erster Linie kein geldwerter Vorteil ist – auch dann nicht, wenn man es selbst privat verwenden darf. Als Arbeitnehmer ist man hier nicht in der Pflicht, das Handy als Vergütungsbestandteil zu versteuern.
Wichtig ist, das Firmenhandy privat nur zu nutzen, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich genehmigt hat. Die stillschweigende Duldung ist darüber hinaus nur dann gültig, wenn der Arbeitgeber darüber Bescheid wusste, dass der Arbeitnehmer das Smartphone auch außerhalb der Arbeit nutzt. Aktuelle Statistiken zeigen, dass etwa 75% aller Arbeitnehmer, die ein Diensthandy zur Verfügung gestellt bekommen, dies auch für private Zwecke verwenden dürfen. Trotzdem ist es keine Seltenheit, dass es bei den Geräten technische Einschränkungen gibt: Oft ist es nicht möglich, alle möglichen Apps zu installieren, sondern nur jene, die mit dem Unternehmen zu tun haben. Auch öffentliche WLAN-Netzwerke können häufig nicht mit einem Firmenhandy genutzt werden. Soziale Netzwerke sind ein weiteres Thema – einige Arbeitgeber schalten das Firmenhandy dafür frei, andere dagegen schränken es ein.
Das Firmenhandy und der Datenschutz – wichtige Infos zum Thema
Datenschutz ist ein Thema, das besondere Beachtung erhalten sollte, wenn man ein Diensthandy auch für private Zwecke verwenden darf. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber sich stets an das sogenannte Fernmeldegeheimnis halten. Das heißt: Er darf keine E-Mail-Inhalte prüfen – ob es sich um dienstliche oder private Mails handelt, spielt dabei keine Rolle – und darf auch nicht kontrollieren, welche Telefonate man damit geführt hat.
Dennoch ist er dazu im Recht, dass der Mitarbeiter das Firmenhandy wieder zurückgibt. Alle privaten Daten darf er allerdings vorab noch löschen – sie müssen dem Arbeitgeber in keinem Fall zwingend übergeben werden. Haftet man, wenn man das Firmenhandy verliert oder gestohlen bekommt? Das können Sie hier nachlesen: http://www.schaefer-shop-blog.de/blog/firmenhandy/
Das Firmenhandy – muss ich damit immer erreichbar sein?
Eine Frage, die sich viele Arbeitnehmer stellen, ist, ob sie mit einem Firmenhandy stets für den Chef erreichbar sein müssen. Hier ist die Regelung so, dass der Arbeitgeber gesetzlich kein Recht dazu hat, dass der Arbeitnehmer an seinen freien Tagen mit dem Diensthandy erreichbar ist. Auch unter der Woche muss er nicht rund um die Uhr das Handy angeschaltet lassen. Anders verfällt es sich jedoch, wenn es hierzu spezielle Klauseln im Vertrag gibt – dann gelten natürlich diese und man muss sich daran halten.
Steht man in Bereitschaft, erhält man dafür auch eine entsprechende Vergütung.
Umgekehrt kommt es übrigens immer häufiger vor, dass Arbeitgeber es willkommen heißen, wenn der Angestellte seine eigenen Geräte – wie den Laptop, das Smartphone oder sein Tablet – mit zur Arbeit bringt, um damit zu arbeiten. Viele Chefs vertreten die Meinung, dass die Produktivität mit eigenen Geräten höher ist. Dies ist ein Vorteil, den man in jedem Fall nutzen sollte.