Rechtliche Grundlagen
An einer GmbH können nicht nur natürliche Personen als Gesellschafter teilnehmen, sondern auch juristische Personen. Eine juristische Person ist in dem Sinne kein einzelner Mensch, sondern ein Zusammenschluss von Personen oder eines Vermögens. Man nennt dies deshalb auch treffender juristische Einheit. Diese juristische Einheit muss rechtsfähig sein, das heißt im Rahmen von Gesetzen Rechte und Pflichten haben. Wichtig ist auch, dass eine juristische Einheit über eine beschränkte Haftung verfügt. Eine Personengesellschaft ist daher keine juristische Einheit und auch andere rechtsfähige Personenvereinigungen sind dies nicht. Eine GmbH (GmbH Definition) jedoch gilt als juristische Person.
Da jede natürliche oder juristische Person als Gesellschafter einer GmbH auftreten kann, können also auch GmbHs als Ganzes ein Gesellschafter einer anderen GmbH sein. Ebenso können OHGs, KGs und GbRs als Gesellschafter einer GmbH auftreten.
Gesellschafter einer GmbH
Gesellschafter in einer GmbH haben Rechte und Pflichten gegenüber der Gesellschaft. Auch auf eine GmbH, die Gesellschafter einer anderen GmbH werden, treffen diese zu:
Rechte:
- Mitbestimmung in den Angelegenheiten der GmbH per Gesellschaftsversammlung
- Informationsrecht: Der Gesellschafter kann jederzeit Einblick in die Bücher und alle anderen Schriftstücke verlangen.
- Vermögensrechte: Anrecht auf Gewinnanteile, Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung usw.
Pflichten:
- Treuepflicht: Der Gesellschafter ist zur Loyalität gegenüber der GmbH verpflichtet und muss die Ziele und den Gesellschaftszweck der GmbH fördern. Als GmbH-Gesellschafter sollte man sich gut überlegen, ob dies zu einem Konflikt mit den Zielen der eigenen GmbH führen könnte. Die Treuepflicht kann auch ein Wettbewerbsverbot umfassen.
- Anteil am Stammkapital zu übernehmen und dafür zu haften
Fazit
Prinzipiell ist es problemlos möglich, als GmbH Gesellschafter einer anderen GmbH zu werden. Dieser Schritt ist keineswegs ungewöhnlich und wird vor allem von großen Firmen aus verschiedenen Gründen recht häufig gewählt. Zu bedenken ist allerdings, dass eine Beteiligung als Privatperson für Gesellschafter kleinerer GmbHs eventuell lohnender sein könnte.
Tipp der Redaktion: Bevor Sie es in Erwägung ziehen mit Ihrer GmbH als Gesellschafter in einer anderen GmbH einzusteigen, sollten Sie unbedingt einen Juristen zu Rate ziehen. Die ohnehin schon komplizierte Struktur einer GmbH wird durch einen Gesellschafter, der selbst eine GmbH ist, für den Laien noch undurchsichtiger. Wer in welchem Falle wofür haftet, wie dies steuerrechtlich gehandhabt wird usw. kann Ihnen ein Jurist im Detail erläutern. So tappen Sie nicht blind in unvorhergesehene Fallen, sondern können abschätzen, ob sich der Schritt für Sie lohnt.
Wie man Fehler bei der GmbH-Gründung vermeidet, lesen Sie in diesem Beitrag: Fünf folgenschwere Fehler, die bei der Gründung einer GmbH häufig passieren
Aktualisiert im August 2022
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