Ist Monaco ein Steuerparadies?
Die bekanntesten Steuerparadiese der Welt sind unter anderem die Kaimaninseln, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Bahamas sowie Sankt Kitts und Nevis. Doch auch das Fürstentum Monaco ist allgemein als Steuerparadies bekannt.
Monaco ist mit seinen rund 38.000 Einwohnern als dauerhafter Wohnsitz besonders attraktiv für Auswanderer. Neben einer hohen sozialen und wirtschaftlichen Stabilität sowie einem ausgezeichneten Bildungs- und Gesundheitssystem zeichnet sich das Fürstentum vor allem durch sein attraktives Steuersystem aus. Berühmte Personen wie Lewis Hamilton, Boris Becker oder auch Nico Rosberg nennen Monaco ihre Heimat, was nicht zuletzt an den Steuervorteilen liegt.
Monacos Wirtschaftsleistung liegt bei etwa 5,4 Milliarden Euro. Somit wird das BIP pro Einwohner von Eurostat auf etwa 65.000 Euro geschätzt. Jährlich soll das Wirtschaftswachstum des monegassischen Staates um etwa sieben Prozent steigen. Darüber hinaus ist Monaco zwar Teil der Eurozone, jedoch nicht Mitglied der Europäischen Union. Lediglich mit Frankreich bildet Monaco eine Zollunion.
Trotz alledem ist das Fürstentum Monaco kein Steuerparadies mehr. Auch wenn die Steuern in dem monegassischen Staat vergleichsweise niedrig sind, haben sowohl der OECD als auch die Europäische Union den Stadtstaat nicht von den kooperierenden Ländern ausgeschlossen.
Wie viel Steuern zahlt man in Monaco?
Direkte Steuern werden von der monegassischen Regierung tatsächlich nicht erhoben. So gibt es in Monaco weder eine private Einkommensteuer noch eine Vermögenssteuer oder Zugewinn.
Den wichtigsten Wirtschaftssektor in Monaco stellen Dienstleistungen dar. Demnach gehören zu den Haupteinnahmequellen lediglich die Mehrwertsteuer, die Körperschaftssteuer sowie Steuern auf wirtschaftliche und juristische Transaktionen.
Darüber hinaus kann in Monaco durchaus eine Erbschaftssteuer anfallen. Je nach Verwandtschaftsgrad fällt der Steuersatz jedoch unterschiedlich hoch aus. Bei einer Erbschaft in direkter Linie fallen keine Steuern an. Sollten Geschwister beerbt werden, wird eine Erbschaftssteuer von 8 % fällig. Fällt das Erbe auf Onkel oder Tanten, muss ein Steuersatz von 10 % an den monegassischen Fiskus abgeführt werden. Andere Verwandte müssen eine Erbschaftssteuer von 13 % zahlen, wohingegen für nicht verwandte Personen ein Steuersatz von 16 % gilt.
Des Weiteren werden auch Immobilien in Monaco besteuert. Für die reine Handänderung zwischen transparenten Parteien beträgt der Steuersatz 4,5 %. Ein Immobilienverkauf zwischen nicht transparenten Parteien wird hingegen mit einem Steuersatz von 7,5 % besteuert. Für die Notarkosten muss der Käufer aufkommen, sodass auf die Gebühr ebenfalls eine Steuer von 1,5 % entfällt. Die Maklergebühr von 5,0 % inklusive 20 % Mehrwertsteuer muss der Verkäufer entrichten. Für den Käufer fällt ein Steuersatz von 3,0 % inklusive 20 % Mehrwertsteuer auf die Maklerkosten an. Außerdem gibt es die sogenannte Mietsteuer, die 1,0 % der Miete beträgt und vom Mieter gezahlt werden muss. Die Hypothekarsteuer beträgt 0,65 %.
Hinsichtlich der Besteuerung pflegt die Europäische Union sowohl zu Monaco als auch zu Andorra und San Marino Handelsbeziehungen, die auf verschiedenen Abkommen basieren. So wird seit März 2015 über ein sogenanntes Assoziierungsabkommen verhandelt.
Zudem besteht zwischen Österreich und dem Fürstentum Monaco ein Doppelbesteuerungsabkommen, um eine doppelte Besteuerung von grenzübergreifenden Aktivitäten zu vermeiden.
Welche Unternehmenssteuern fallen in Monaco an?
Die gesamte Fiskalität der monegassischen Regierung beruht auf dem Nichtvorhandensein der direkten Besteuerung. Hiervon ausgeschlossen sind Unternehmen.
So müssen Unternehmen, die mehr als 25 % des Umsatzes außerhalb der Grenzen des Fürstentums erzielen, 33,3 % Steuern auf ihren Gewinn zahlen. Steuerpflichtig sind ebenfalls Unternehmen, die vorwiegend Einnahmen aus Patenten und Copyrights im künstlerischen und literarischen Bereich erzielen. Für sie gilt derselbe Steuersatz von 33,3 %.
Welche Steuern zahlen Privatpersonen in Monaco?
Privatpersonen werden in Monaco grundsätzlich nicht besteuert. So wird weder eine Einkommensteuer fällig, noch findet eine Besteuerung auf jeglichen Wertzuwachs oder Kapital statt.
Eine Ausnahme besteht jedoch bei Franzosen. So sind Personen mit französischer Staatsangehörigkeit, die am 31. Oktober 1962 länger als fünf Jahre in Monaco als Residenten ansässig waren, ebenfalls nicht einkommensteuerpflichtig. Alle anderen Franzosen, die in Monaco ansässig sind, müssen in Frankreich Einkommensteuer zahlen.
Der Stadtstaat Monaco
Das Fürstentum Monaco ist ein Stadtstaat an der französischen Mittelmeerküste und wird aktuell von der Familie Grimaldi regiert. Die Amtssprache von Monaco ist Französisch, jedoch kommt man mit Englisch und Italienisch ebenfalls sehr weit.
Die Geschichte Monacos ist besonders interessant. So wurden die ersten Spuren einer Besiedlung in den Höhlen der Sankt-Martin-Gärten auf das 6. Jahrhundert vor Christus datiert. Rund 2000 v. Chr. folgten die Ligurier den ersten Siedlern. Diese wurden wiederum von den Griechen und Phöniziern vertrieben. Von den Römern wurde das heutige Fürstentum schätzungsweise im 1. Jahrhundert v. Chr. eingenommen. So wurde der Staat ein Teil der Provinz See-Alpen.
Zum Ende der römischen Besatzung wurde der kleine Küstenstaat von zahlreichen Seeräubern und Barbaren überfallen, bis Graf Wilhelm im Jahr 975 nach Christus die Provinz einnahm. Fortan gehörte das heutige Fürstentum zum Königreich Arelat, welches über die Republik Genua durch den Kaiser Friedrich Barbarossa beherrscht wurde. Im Jahr 1191 wurde Monaco schließlich von Heinrich VI. regiert. Die Errichtung der genuesischen Grenzfestung am 10. Juni 1215 gilt als Gründungsdatum des heutigen Fürstentums Monaco.
Besonders die Reichen und Schönen zieht es in den bevölkerungsdichten Staat, sodass fast 80 Prozent der Einwohner aus dem Ausland stammen. Die Bevölkerung Monacos wird in drei Gruppen unterteilt: Monegassen, Landeskinder und Ausländer.
Bei Monegasssen handelt es sich um Staatsangehörige des Fürstentums. Sie haben ein Anrecht auf eine angemessene staatliche Wohnung, während die sogenannten Landeskinder auf die monegassische Staatsangehörigkeit verzichten müssen.
Ob ein Landeskind, dessen Familie bereits seit Generationen in Monaco lebt, die monegassische Staatsbürgerschaft erhält, hängt einzig und allein von der Entscheidung des Fürsten Albert II ab. Hierfür wird ihnen jedoch ein Recht auf eine angemessene Wohnung aus nicht staatlichem Immobilienbesitz zuteil. Wohlhabende Ausländer hingegen gelten als solche, die ihren Wohnsitz im Fürstentum haben und dort leben.
Welche Sehenswürdigkeiten gibt es in Monaco?
Obwohl sich das Fürstentum gerade einmal auf eine Fläche von etwa zwei Quadratkilometern erstreckt, hat es einiges zu bieten. Aufgrund seiner Vielfalt, Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten gilt Monaco als kulturelles Zentrum für Tourismus und ist besonders bei Wohlhabenden beliebt.
Folgende Sehenswürdigkeiten sollte man sich im Fürstentum Monaco nicht entgehen lassen:
- Casino Monte Carlo
- Cathédrale de Monaco
- Kapelle Sainte-Dévote
- Altstadt von Monaco Le Rocher
- Fürstenpalast Palais Princier de Monaco
- Japanischer Garten Le Jardin Japonais
- Opéra de Monte Carlo
- Herkules-Hafen Port d’Hercule
- Luxusyachthafen Port de la Condamine
- Casino-Platz Place du Casino
- Stadt Ventimiglia
- Exotischer Garten von Monaco Jardin Exotique de Monaco
- Larvotto Strand
- Formel 1 Grand Prix in Monte Carlo
Sind Monaco und Monte Carlo dasselbe?
Sobald von Monaco die Rede ist, assoziieren viele Menschen den Begriff unweigerlich mit Monte Carlo. Dabei wissen die meisten nicht einmal, was Monte Carlo genau ist.
Bei Monte Carlo handelt es sich nicht etwa um eine synonyme Bezeichnung für das Fürstentum Monaco, sondern vielmehr um einen Stadtbezirk. Obwohl es sich bei Monte Carlo lediglich um einen kleinen Teil Monacos handelt, ist es nicht unbedingt weniger bekannt. Im Gegenteil – der Stadtbezirk ist besonders für seine Casinos und den Luxus berühmt.
Auswandern nach Monaco
Auswandern nach Monaco – der Traum von vielen Menschen. Monaco ist landschaftlich schön gelegen und bietet zusätzlich eine sehr hohe Lebensqualität. Darüber hinaus verfügt der kleine Staat über ausgezeichnete kulturelle, wissenschaftliche und medizinische Einrichtungen. Lebensstandard und Luxus könnten kaum höher sein.
Dass das Fürstentum allgemein als Steuerparadies bekannt ist, ist längst kein Geheimnis mehr. Die meisten Menschen wissen um die Null-Prozent-Einkommensteuer. Jedoch ist ein Umzug nach Monaco nicht zwangsläufig die Lösung aller Probleme. Wer in Monaco leben möchte, sollte finanziell gut aufgestellt sein. Darüber hinaus gilt es, bürokratische Hürden zu meistern.
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten?
Obwohl das Fürstentum Monaco nicht Mitglied der Europäischen Union ist, wird in dem Land mit Euro bezahlt. Das liegt daran, dass dies die Währung von Frankreich ist und Monaco eine Unionsgemeinschaft mit dem Nachbarland bildet.
So teilen sich Deutschland und Monaco eine Währung, jedoch sind die Lebenshaltungskosten im Fürstentum deutlich höher als hierzulande. Wer in Monaco einkaufen geht, muss ungefähr 1,29 mal mehr bezahlen als in Deutschland. So sind die Lebensmittelkosten in Monaco etwa 18,72 % höher als in Berlin. Wer im Restaurant essen gehen möchte, muss mit einer 107,48 % teureren Rechnung als gewohnt rechnen.
Darüber hinaus sind die Mieten in Monaco nicht gerade günstig. Die Miete für eine kleine Wohnung beträgt bereits zwischen 4.000 und 5.000 Euro im Monat. Somit sind die Mietpreise in Monaco rund 635,05 % höher als in der deutschen Hauptstadt Berlin.
Lebenshaltungskosten in Monaco im Vergleich zu deutschen Metropolen:
- 1,23 mal höher als in Berlin
- 1,10 mal höher als in München
- 1,38 mal höher als in Bremen
- 1,17 mal höher als in Hamburg
- 1,35 mal höher als in Dresden
Wann lohnt es sich nach Monaco zu ziehen?
Fakt ist: Ein Umzug nach Monaco lohnt sich fast ausschließlich für Personen, die über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Außerdem ist ein langfristiger Aufenthalt im Fürstentum nur dann möglich, wenn man eine Aufenthaltsgenehmigung hat. Der Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung ist jedoch nicht leicht. Mit einem durchschnittlichen Gehalt kann in Monaco kein Eigentum erworben und auch der Lebensstandard nicht gehalten werden.
Für den durchschnittlichen Europäer wird eine Auswanderung nach Monaco daher schwierig. So muss für ein dauerhaftes Wohnrecht in Monaco eine Summe von 400.000 Euro bei einer monegassischen Bank hinterlegt werden. Zusätzlich muss eine Immobilie im Wert von mindestens 700.000 Euro erworben werden. Wirklich lohnenswert ist ein Umzug nach Monaco demnach nur für wohlhabende Menschen.
Wie viel Geld braucht man, um dort leben zu können?
Wer dauerhaft in Monaco leben möchte, benötigt neben einer Aufenthaltsgenehmigung das nötige Kleingeld. Ein einwöchiger Aufenthalt soll ab 1.200 Euro möglich sein. Für ein richtiges Leben in der Metropole ist daher etwas mehr nötig.
Allein für die monatliche Miete werden etwa 4.000 bis 5.000 Euro fällig. Hinzu kommen Kosten von etwa 190 Euro für Strom, Heizung, Wasser und Müll bei einer 85-Quadratmeter-Wohnung. Darüber hinaus ist die Verpflegung in Monaco ebenfalls weitaus teurer als in Deutschland. Das durchschnittliche Monatsgehalt in Monaco soll bei lediglich 2.300 Euro liegen.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Monaco?
Die reguläre Mehrwertsteuer des Fürstentums Monaco beträgt 19,6 %. Für folgende Güter gilt jedoch ein ermäßigter Steuersatz von 5,5 %:
- Nahrungsmittel
- Medikamente
- öffentliche Verkehrsmittel
- Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
- Hotelbeherbergungen
Welche Anforderungen müssen für den steuerlichen Wohnsitz in Monaco erfüllt werden?
Wer sich länger als drei Monate in Monaco aufhält, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Ob diese letztendlich auch erteilt wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren – nicht zuletzt von der Nationalität des Antragstellers – ab.
Folgende Nachweise müssen für den Antrag auf Erteilung einer monegassischen Aufenthaltsgenehmigung unter anderem erbracht werden:
- Unterkunftsnachweis (Eigentumsnachweis, Mietvertrag)
- Ausreichende finanzielle Mittel (Gehalt, Ersparnisse)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug oder Zuverlässigkeitsüberprüfung)
- Geburtsurkunde
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Möchte man seinen steuerlichen Wohnsitz nach Monaco verlegen, muss eine monegassische Bank die Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel beurteilen. Reichen diese für ein Leben im Fürstentum aus, kann durchaus ein längerfristiger Aufenthalt bewilligt werden – vorausgesetzt die restlichen Anforderungen sind erfüllt.
Zahlt man in Monaco Steuern auf Aktienerlöse?
Eine direkte Besteuerung wird im Fürstentum Monaco nicht vorgenommen. Demnach müssen Privatpersonen auch keine Steuern auf Aktienerlöse entrichten.
Lediglich Unternehmen, die mehr als 25 % ihres Gewinns außerhalb der Staatsgrenzen erzielen, müssen eine sogenannte Körperschaftssteuer von 33,3 % zahlen. Dies gilt unter anderem auch für Dividenden aus Aktien.
FAQ
Leben in Monaco ausschließlich Reiche?
Der Lebensstandard im Fürstentum Monaco ist hoch, die Bedingungen für ein langfristiges Wohnrecht teuer. Aus diesem Grund leben in Monaco tatsächlich fast nur wohlhabende Menschen aus dem Ausland. Darüber hinaus leben selbstverständlich Einheimische in Monaco.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Monaco?
Die reguläre Mehrwertsteuer in Monaco beträgt 19,6 %. Der ermäßigte Steuersatz hingegen beläuft sich auf 5,5 %.
Gibt es in Monaco eine Kapitalertragsteuer?
Nein, Privatpersonen müssen keinerlei Steuern auf ihr Einkommen oder ihre Kapitalerträge zahlen.
Fazit
Das Fürstentum Monaco – Land der Schönen und Reichen. In der Tat ist das Land an der französischen Mittelmeerküste besonders attraktiv für wohlhabende Ausländer, eine Steueroase ist es dennoch ist.
Zwar müssen Residenten in Monaco kaum Steuern zahlen, dennoch ist das Leben im Fürstentum sehr teuer. Wer seinen Wohnsitz langfristig in das kleine Land verlegen möchte, muss zudem überaus gut betucht sein, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Demnach ist und bleibt das Steuerdomizil der Elite vorbehalten.
Bildquellen:
- pexels-jéshoots-3586: Foto von JÉSHOOTS: https://www.pexels.com/de-de/foto/bootsgrundstuck-auf-ruhigem-gewasser-neben-kanalhausern-3586/