Connect with us

Hi, what are you looking for?

ABC der Kündigungsgründe

Manko (Fehlbestand)

Liegt in einer Kasse oder einem Warenlager ein Manko (Fehlbestand) vor, reicht dies für sich allein nicht aus, den für die Kasse oder das Warenlager verantwortlichen Arbeitnehmer zu kündigen. Selbst hohe Fehlbestände rechtfertigen nicht ohne weiteres eine Kündigung. Es sind vielmehr folgende Fälle zu unterscheiden:

Liegt in einer Kasse oder einem Warenlager ein Manko (Fehlbestand) vor, reicht dies für sich allein nicht aus, den für die Kasse oder das Warenlager verantwortlichen Arbeitnehmer zu kündigen. Selbst hohe Fehlbestände rechtfertigen nicht ohne weiteres eine Kündigung. Es sind vielmehr folgende Fälle zu unterscheiden:
  • Hat der Arbeitnehmer das Manko vorsätzlich, insbesondere durch eine Straftat herbeigeführt, ist regelmäßig eine außerordentliche (fristlose) Kündigung gerechtfertigt. Dies gilt auch, wenn es sich lediglich um geringfügige Mankobeträge handelt. Eine Abmahnung ist grundsätzlich entbehrlich. Je nach den Umständen des Einzelfalls kommt auch eine sog. Verdachtskündigung in Betracht, falls der Arbeitgeber ein vorsätzliches Verhalten seines Arbeitnehmers nicht nachweisen kann (Verdachtskündigung).
  • Hat der Arbeitnehmer den Fehlbestand lediglich fahrlässig verursacht, kommt – nach einer entsprechenden Abmahnung – eine ordentliche (verhaltensbedingte) Kündigung in Betracht. Die einzelnen Mankobeträge dürfen jedoch nicht bloß geringfügig sein.
  • Hat der Arbeitnehmer das Manko nicht zu vertreten, scheidet eine verhaltensbedingte Kündigung aus. Häufen sich jedoch derartige Vorkommnisse, kommt eine personenbedingte Kündigung des Arbeitnehmers wegen mangelnder Eignung in Betracht (Eignung). Vor einer Beendigungskündigung ist allerdings in einem solchen Fall eine Versetzung (ggf. im Wege der Änderungskündigung) auf einen freien Arbeitsplatz, dessen Anforderungen der betreffende Arbeitnehmer genügt, in Betracht zu ziehen.

Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber in einem Rechtsstreit nicht nur das Manko selbst nachweisen muss, sondern auch die Verursachung durch einen bestimmten Arbeitnehmer und das Verschulden dieses Arbeitnehmers und ggf. eine vorherige Abmahnung.

Literatur: Besgen/Jüngst, Rdnr. 712 ff; Kittner, KSchG, § 1 Rdnr. 226; Schaub, § 130 II 22; Spiegelhalter, Beck`sches Personalhandbuch, Band 1, Arbeitsrecht, Stichwort: Verhaltensbedingte Kündigung, VI 14

 

VSRW-Verlag

Premium-Partner

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Expertentalk

Seit über vier Jahrzehnten steht die Weis Bernard GmbH in der Region rund um Trier für exzellente Qualität in den Bereichen Parkettverlegung und Raumausstattung....

Finanzen

Wer heute in Immobilien investiert, baut nicht mehr nur Stein auf Stein – sondern Emotion auf Erwartung. Die Nachfrage nach Lebensqualität, Individualisierung und Rückzugsorten...

E-Commerce

Eine effektive On-Page-SEO-Checkliste ist kein Hexenwerk. Es handelt sich um eine Reihe ergebnisorientierter Ansätze, die Sie integrieren können, um Ihre Website Google- und benutzerfreundlich...

Arbeitsleben

Was ist ChatGPT? ChatGPT ist ein fortschrittliches Sprachmodell, das auf der GPT-Architektur von OpenAI basiert. Entwickelt zur Generierung menschenähnlicher Texte, kann es vielfältige Aufgaben...

Aktuell

Wenn Günther Stübler über Badplanung spricht, dann klingt das erstaunlich wenig nach Produktkatalog oder Verkaufsrhetorik. Es geht um Räume, in denen Menschen ihren Alltag...

Arbeitsleben

Führung wird oft als Karrierehöhepunkt betrachtet – verbunden mit Anerkennung, Einfluss und Verantwortung. Doch viele erleben die Realität anders: ständige Erreichbarkeit, hoher Druck, fehlende...

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

Arbeitsleben

Die Entscheidung, eine Arbeitsstelle zu kündigen, ohne eine neue in Aussicht zu haben, kann weitreichende Folgen haben und ist mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden. Dennoch...

Arbeitsleben

Das Thema „Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?“ sorgt immer wieder für Unsicherheit – sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern. Gibt es eine...

Arbeitsleben

Es ist eine frustrierende Situation, die viele Arbeitnehmer erleben: Nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses werden Gehaltszahlungen entweder verzögert oder bleiben völlig aus. Das hat...

Business

Durch den fortschreitenden Fachkräftemangel und einen Anstieg Mitarbeiterfluktuation wird die Bindung von Mitarbeitern für den Erfolg von Unternehmen immer wichtiger. Personal- und Führungskräfteentwicklung gelten...

Arbeitsleben

Eine Kündigung ist ein bedeutender Schritt, der weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben kann. Doch was passiert, wenn sich eine der Parteien nachträglich...

Arbeitsleben

Ein Kündigungsschreiben zu verfassen, ist für Arbeitgeber eine verantwortungsvolle Aufgabe. Es bildet den formalen Abschluss eines Arbeitsverhältnisses und muss rechtlich sowie inhaltlich einwandfrei sein....

Arbeitsleben

Die Probezeit ist eine Phase des gegenseitigen Kennenlernens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – gleichzeitig wirft sie viele Fragen auf, insbesondere zum Thema Urlaub. Darf...

Ratgeber

Die Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Alltags, und die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) bildet hier eine wesentliche Grundlage. Sie richtet sich...

Werbung