Kreis Soest (kso.2020.11.18.667.mk). Wenn es um Lebensmittel und deren Verarbeitung geht, muss hygienisch alles einwandfrei sein. Deshalb benötigt jeder, der eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese bietet das Kreisgesundheitsamt jetzt digital an. Anmeldungen sind ausschließlich online ab sofort möglich.
Das Kreisgesundheitsamt bittet darum, von telefonischen Anrufen abzusehen, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter parallel weiterhin stark wegen des Coronavirus gebunden sind.
Vor der Pandemie konnten alle, die in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe arbeiten, mehrmals in der Woche nach Anmeldung ins Gesundheitsamt kommen und unkompliziert an der Belehrung teilnehmen. Im Anschluss wurde die Belehrung, die bis Ende 2010 Gesundheitszeugnis hieß, ausgestellt.
„Wegen des Coronavirus mussten in den letzten Monaten jedoch viele Belehrungen ausfallen. Deshalb sind wir nun froh, auf diesem Wege eine qualitativ hochwertige Belehrung anbieten zu können. Damit können wir nun alle Anfragen Stück für Stück abarbeiten“, freut sich Dr. Ute Gröblinghoff, Sachgebietsleiterin Infektionsschutz, des Kreises Soest. Wegen der hohen Nachfrage könne es insbesondere zu Beginn zu längeren Wartezeiten für einen Termin kommen. Hier bittet der Kreis um Verständnis.
Nach einer telefonischen Legitimation kann der Nutzer an der Online-Belehrung teilnehmen. Nach einer kurzen Einführung wird ein Merkblatt und ein Informationsfilm gezeigt. Anschließend erfolgt ein Wissenstest. Hierfür müssen dem Nutzer ein PC, ein Notebook oder ein Tablet sowie eine Internetverbindung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden ein Smartphone und ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Der Link zur Terminreservierung für die Online-Belehrung steht ab sofort auf www.kreis-soest.de/belehrungen zur Verfügung. Termine werden wochentags von 9 bis 20.30 Uhr und samstags von 9 bis 16.30 Uhr angeboten. Für die Teilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben, die per Paypal bezahlt werden kann. Danach schickt das Kreisgesundheitsamt die Belehrung per E-Mail zu.
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- 222943p: Thomas Weinstock / Kreis Soest