Formen von Joint Venture
Ein Joint Venture kann in verschiedenen Ausprägungen vorliegen. Besteht eine Kapital- und Risikobeteiligung der Gründungsunternehmen und werden auch gemeinschaftlich Führungsaufgaben wahrgenommen, spricht man vom „Equity Joint Venture“. Die Kapitalbeteiligung der einzelnen Partner kann dabei unterschiedlich hoch sein, in der Regel wird dadurch das Ausmaß der Entscheidungsbefugnisse bestimmt. Davon abgegrenzt zu sehen ist das „Contractual Joint Venture“. Bei dieser Variante besteht kein Gemeinschaftsunternehmen, sondern es werden Vertrag sbeziehungen eingegangen, in denen die Gewinn-, Kosten- und Risikobeteiligung der Partner geregelt wird. Stammen die beteiligten Unternehmen aus verschiedenen Ländern, liegt ein internationales Joint Venture vor.
Equity Joint Venture | Contractual Join Venture |
• meistens Laufzeit von 30 – 50 Jahren • Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit • kann Landnutzungsrechte kaufen, Produkte exportieren und importieren, ausländische Mitarbeiter beschäftigen, Gebäude bauen • Gewinne und Verluste zwischen Partnern aufgeteilt • Verteilungsschlüssel von investiertem Kapital abhängig • Gewinnentnahme je nach Zielland nur nach Absprache mit Behörden möglich (z. B. in China) |
• vertragliche Grundlagen können offener gestaltet werden • Partner können Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel frei festlegen • Dasselbe gilt für die Stimmrechte • ist nicht unbedingt eine juristische Person ; Partner haften nicht unbedingt mit ihrer Einlage • geringere Kosten während der Gründung • teilweise steuerliche Vorteile • Partner können direkt haftbar gemacht werden. • keine gesetzliche Mindestbeteiligung des Partners |
Vorteile von Joint Ventures
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum sich Firmen zu einem Joint Venture entschließen. So wird zum Beispiel das unternehmerische Risiko auf mehrere Unternehmen aufgeteilt, weiterhin können die Ressourcen der einzelnen Partner wie Marktkenntnis, Marktpositionierung, Fachwissen oder Produktionsstätten optimal genutzt werden. Die Stärken der Unternehmen werden gebündelt, dadurch entstehen Synergieeffekte und ein Projekt kann von Wettbewerbsvorteilen profitieren. Doch ein Joint Venture beinhaltet auch problematische Punkte. Der Koordinationsaufwand ist sehr hoch, insgesamt gelten Joint Ventures als instabil, dadurch ist ihre Lebensdauer meist begrenzt.
Vor- und Nachteile von Joint Ventures
Unternehmen, die im Rahmen eines Joint Ventures zusammenarbeiten, haben grundsätzlich gleiche Interessen. Jedoch kann es aufgrund unterschiedlicher Organisationsstrukturen, Prozesse und Zielerreichungsvorstellungen zu Konflikten kommen. Damit stehen neben den Vorteilen immer auch Risiken und Grenzen im Raum, die man abwägen und in die Planung einbeziehen muss:
Vorteile | Nachteile |
• Bündelung von Fähigkeiten und Kompetenzen | • Zielvorstellungen der Unternehmen können sich partiell widersprechen |
• Verbundeffekte, Effizienzvorteile bei gemeinsamer Nutzung von Ressourcen (Economies of Scope) | • hoher Koordinationsaufwand bei Entscheidungen |
• Steigerung von Skalenerträgen | • langwierige Verhandlungen bei Konflikten |
• Reduzierung des Kapitalbedarfs | • bei internationalen Joint Ventures besteht die Gefahr eines Transferstopps und der Enteignung der Kapitalbeteiligung des ausländischen Partners |
• niedrigeres unternehmerisches Risiko | |
• Lerneffekte | |
• Beseitigung von Markteintrittsbarrieren |
Bilanzierung bei einem Joint Venture
Joint-Ventures unterscheiden sich hinsichtlich des Konzernabschlusses von Mutter- und Tochtergesellschaften. Muttergesellschaften sind grundsätzlich verpflichtet, all ihre Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen (§294 Abs. 1 HGB). Da es dabei unerheblich ist, wo die Tochterunternehmen sitzen, handelt es sich um einen weltweiten Abschluss.
Bei Joint Ventures ist das anders. Hier handelt es sich gem. § 290 Abs. 1 HGB nicht um Tochterunternehmen. Es fehlen die einheitliche Leitung und der beherrschende Einfluss. Sie werden deshalb im Rahmen der Equitymethode (§ 311, § 312) oder der Quotenkonsolidierung (§ 310 Abs. 1 HGB) in den Konzernabschluss einbezogen.
Abgrenzung des Joint Ventures von anderen Formen der Unternehmenszusammenarbeit
Wenn einer der beiden Partner kein finanzielles Risiko auf sich nimmt, handelt es sich nicht um ein Joint Venture, sondern um einen Management-Vertrag. Wenn einer der Partner keine Führungsverantwortung übernimmt, spricht man von einer Beteiligung.
Neben dem Joint Venture gibt es weitere Formen von Gemeinschaftsunternehmen. Hierzu zählen vor allem Arbeitsgemeinschaften und Konsortien. Der Unterschied besteht darin, dass es sich um reine Zweckgesellschaften handelt, die nur für einen kurzen Zeitraum gegründet werden. In Deutschland werden beide Formen als BGB-Gesellschaft geführt.
Eine weitere Form der Zusammenarbeit ohne gesellschaftlichen Zusammenschluss ist die strategische Allianz. Sie beschränkt sich auf die Abstimmung gemeinsamer Strategien und Ziele.
Das Joint Venture aus Wettbewerbssicht
Unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs bieten Joint Ventures zahlreiche Vorteile. Zunächst einmal hat man damit die Möglichkeit, Branchenentwicklungen proaktiv zu steuern. Dadurch hat man wiederum Geschwindigkeitsvorteile gegenüber seinen Konkurrenten. Man kann sein Business schneller aufbauen, preisgünstiger produzieren und schneller Gewinne einfahren. Geschwindigkeitsvorteile entstehen auch bei der Forschung. Da man gemeinsam auf Ressourcen zugreift und Know-How untereinander aufteilt, hat man wesentlich größere Entwicklungspotenziale.
Das Joint Venture unter volkswirtschaftlichem Gesichtspunkt
Bei international tätigen Joint Ventures handelt es sich um eine besondere Form internationaler Direktinvestitionen. Damit sind sie besonders für den Technologietransfer über Ländergrenzen hinweg wichtig. Ein weiteres volkswirtschaftliches Charakteristikum von Joint Ventures besteht in ihrer inhärenten Instabilität. Das bedeutet, das permanent die Möglichkeit der Auflösung besteht.
Oft übernimmt dabei ein Partner den Geschäftsbereich des anderen und damit die alleinige Leitung. Dieses beim größten Teil der Joint Ventures auftretende Phänomen ist heute wichtiger Untersuchungsgegenstand der volkswirtschaftlichen Forschung. Dabei stellte sich in der Vergangenheit mehrfach heraus, dass Veränderungen der Eigentümerstruktur vor allem bei Joint Ventures mit US-amerikanischer Beteiligung auftraten (52%). Zu Verkäufen kam es in 37% der Fälle, zu Insolvenzen bei 10%.
Welche Dinge sind im Vorfeld einer Joint-Venture-Gründung zu klären?
- gemeinsames Unternehmenskonzept (Zielmarkt, Produktpalette)
- Finanzierung, finanzielle Beteiligung
- Investitionsvolumen
- Festlegung der Rechtsform
- Einsetzung der Gesellschaftsorgane
- Aufbau des Managements
- Personalschulung, Know-how
- Lizenzen
- Personalauswahl
- Leistungs- und Lieferbeziehung
- Zielmarkt, Vermarktungswege
- Klärung von Wettbewerbsfragen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen
- Regelung der Vorgründungsphase
Beispiele:
- Fujitsu Siemens (Fujitsu + Siemens AG)
- Volkswagen Autoversicherung AG (Allianz + Volkswagen)
Fragen und Antworten zu Joint Venture
Von wem bekomme ich bei der Gründung eines Joint Ventures Hilfe?
Zunächst wenden Sie sich an das Außenwirtschaftsberatungsprogramm der Bundesländer. Auch bei der IHK, der Bundesagentur für Außenwirtschaft und den Förderdatenbanken des Wirtschaftsministeriums hilft man Ihnen weiter.
Ja. Eine Förderung können Sie z. B. durch das PPP-Programm beantragen. Auch unter dem MBWI-Außenwirtschaftsportal Ixpos finden Sie Hilfe bei der Gründung eines Joint Venture.
Aktualisiert im August 2022
Bildquellen:
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