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Hinweise zur Autoversicherung beim Aus- und Verleihen

In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings können Fahrzeughalter selbst entscheiden, ob sie lieber eine Teilkasko oder Vollkasko abschließen möchten. Diese Entscheidung spielt unter anderem dann eine Rolle, wenn das Auto gelegentlich oder regelmäßig verliehen werden soll. Grundsätzlich kann jeder sein Fahrzeug an Bekannte, Freunde oder Familienmitglieder verleihen, aber es gilt einige Dinge zu berücksichtigen.

Welche Risiken deckt die Kfz-Versicherung ab?

Eine Kfz-Versicherung kommt für die Entschädigung von Unfallgegnern auf. Neben Abschleppkosten, Reparaturen oder gar dem Kauf eines gleichwertigen Autos übernehmen Autoversicherungen auch den Rechtsanwalt des Unfallgegners und Schäden an Gebäuden oder Personen. Zudem wehren sie unberechtigte Ansprüche gegen ihren Versicherer ab. Prinzipiell werden auch Schäden am eigenen Fahrzeug übernommen, aber es kommt immer darauf an, ob es sich um eine Teilkasko oder Vollkasko handelt. Eine potenzielle Option ist die Kfz-Versicherung von Friday. Wer sich mit digital Autoversicherer Friday versichern möchte, bleibt flexibel und kann zwischen verschiedenen Zusatzoptionen wählen. Ein Abschluss ist digital in wenigen Minuten möglich.

Unterschiede zwischen Teilkasko und Vollkasko

Im Gegensatz zur Teilkasko deckt eine Vollkasko alle Schäden am eigenen Auto ab. Eine Teilkasko übernimmt hingegen nur Brand-, Hagel- und Sturmschäden sowie Schäden durch Diebstahl, Einbruch oder Glasbruch. Der größte Unterschied liegt jedoch darin, dass eine Vollkasko auch bei selbst verschuldeten Unfällen einspringt. Zwar ist bei Fehlverhalten eine Selbstbeteiligung erforderlich, aber der Regressanspruch ist begrenzt, wodurch eine Vollkasko vor erheblichen finanziellen Schäden schützen kann. Allein deswegen kann sich ein Wechsel der Autoversicherung lohnen. Zumal ein solcher oft auch aus finanzieller Sicht nahezulegen ist und sich digital leicht abwickeln lässt.

Haftet die Kfz-Versicherung beim Autoverleih?

Wer sein Auto an Freunde oder andere Personen verleihen möchte, sollte sich bewusst sein, dass bei einem Unfall die eigene Kfz-Versicherung und nicht die des Entleihers greift – die Versicherung ist schließlich nicht personengebunden. Ob der Versicherer die Kosten übernimmt, hängt hingegen von unterschiedlichen Faktoren ab. Wichtig ist unter anderem die Art der Kfz Versicherung. Zwar kommt eine Teilkasko für Schäden des Unfallgegners auf, aber im Gegensatz zu einer Vollkasko deckt sie keine Schäden am entliehenen Auto ab. Tatsächlich greift eine Vollkasko selbst bei Unfallschäden, die durch einen nicht in der Police eingetragenen Fahrer verschuldet wurden. Allerdings erhöht sich in solchen Fällen die Schadenfreiheitsklasse, was in einer höheren Prämie resultiert. So oder so ist es ratsam, im Vorfeld mit dem Entleiher eine Vereinbarung zu treffen, um sich vor möglichen Kosten zu schützen.

Was ist beim Verleih eines Autos wichtig?

An sich sind Fahrzeughalter beim Verleih ihres Autos flexibel. Es gibt jedoch einige Dinge, die unbedingt berücksichtigt werden sollten. Zum einen muss der vorübergehende Fahrer über eine Fahrerlaubnis verfügen, zum anderen muss die Verkehrssicherheit des Autos gewährleistet sein. Des Weiteren sollte der Kfz Versicherer – selbst in einmaligen Fällen – vorab über jeden Autoverleih informiert werden. Wer das nicht tut, riskiert eine Beitragsnachzahlung und sogar eine Vertragsstrafe. Bei einem regelmäßigen Verleih an Bekannte, Freunde oder Familienmitglieder sollte der Zusatzfahrer zudem in die Versicherungspolice aufgenommen werden. Extra für diesen Zweck bieten Versicherer eine Versicherung für Zusatzfahrer an, um auch die Zusatzfahrer vor möglichen Risiken zu schützen.

Notfallsituationen gelten als Sonderfälle

Es gibt Notfallsituationen, in denen Fahrzeughalter flexibel handeln können, ohne Probleme mit ihrer Kfz-Versicherung befürchten zu müssen. Wenn beispielsweise gesundheitliche Probleme eintreten und man sich von einer dritten Person in ein Krankenhaus fahren lässt, handelt es sich um einen Notfall. In einer solchen Situation greift die Autoversicherung in vollem Umfang, ohne dass ein Risiko von Nachzahlungen oder Vertragsstrafen besteht. Ob der Fahrer in die Versicherungspolice eingetragen ist, spielt dabei keine Rolle.

Bildquellen:

  • pexels-torsten-dettlaff-70912: Foto von Torsten Dettlaff: https://www.pexels.com/de-de/foto/schwarze-coupes-70912/

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