Die GUV im Rechnungswesen
Um eine Gewinn – und Verlust rechnung zu erstellen, sind verschiedene Schritte erforderlich:
- Buchung von Aufwendungen und Erträgen auf sogenannten Erfolgskonten. Auf diesen Konten werden zum Beispiel Zinserträge, Löhne oder Umsatzerlöse gebucht. Im Gegensatz dazu stehen die Bestandskonten, auf denen Geschäftsfälle verbucht werden, die zu Bestandsänderungen führen.
- Abschluss der Erfolgskonten durch Saldenbildung. Die Endbestände werden auf das Gewinn- und Verlustkonto übertragen.
- Saldo des GUV-Konto bilden. Sind die Aufwendungen höher als die Erträge, spricht man von Jahresfehlbeträgen, sind die Erträge höher als die Aufwendungen, liegt ein Jahresüberschuss vor.
- Gewinn und Verlust auf das Eigenkapitalkonto buchen und dieses Konto abschließen. Das Eigenkapitalkonto ist ein Bestandskonto. Nach dem Abschluss ergibt sich ein Saldo, das in die Bilanz (zur Definition Bilanz) übertragen wird.
Aussagekraft der GUV
Das deutsche Handels- und Steuerrecht sieht zahlreiche Möglichkeiten vor, die Zahlen für die GUV zu ermitteln. Aus diesem Grund sollte man die Aussagekraft der Ergebnisse kritisch betrachten, sie sagen nicht unbedingt etwas über den tatsächlichen Unternehmenserfolg aus. Zwar erfolgte seit 2009 eine Reform der Berechnung, zum Beispiel durch die Umstellung auf internationale Standards wie den IFRS (International Financial Reporting Standards) oder das deutsche Bilanzrechts-Modernisierungsgesetz (BilMoG), dennoch wird die Aussagekraft von Finanzexperten angezweifelt. Dennoch ist die GUV eine der wichtigsten Informationsgrundlagen für Anleger, Geschäftspartner und Kreditgeber.
Christian Weis