Die Voraussetzung – der Business-Plan
Geschäftsideen sind am Anfang oft noch vage. Deshalb ist es wichtig, sie gerade in der Frühphase so konkret wie möglich auszuformulieren und mit klaren Zielen zu verbinden. Eine wichtige Rolle spielt hierbei der Business-Plan. Dabei handelt es sich um ein schriftliches Dokument mit einer Länge von 10 bis 50 Seiten, das das Geschäftsmodell und alle Geschäftsmaßnahmen differenziert und transparent beschreibt. Als Kerndokument der Unternehmensplanung ist es Grundlage des Marketingplans und weiterer wichtigen strategischen Dokumente wie des Beschaffungs-, Produktions- und Finanzplans. Für die Erstellung des Business-Plans gibt es viele Vorlagen, mit denen man sichergeht, dass man in der Gründungsphase nichts Wichtiges vergisst. Ein Muster für einen Businessplan erhält man beispielsweise unter businessplan.lexware.de.
Erster Schritt – die notwendigen Zulassungen
Im ersten Schritt geht es zunächst einmal darum, die notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen. Je nachdem, in welcher Branche man anfangen will, können nämlich unterschiedliche Zulassungen und Qualifikationen notwendig sein. Diese Bescheide erhält man bei den zuständigen Behörden wie beispielsweise beim Bau- oder Gesundheitsamt. Weitere Voraussetzungen für eine Gründung können eine Sachkundeprüfung oder eine Informierung der IHK sein. Da mit den Anmeldungen oft ein großer bürokratischer Aufwand einhergeht, ist es sinnvoll, sich hierbei unterstützen zu lassen. Hierfür stehen in allen Bundesländern Ansprechpartner zur Verfügung.
Zweiter Schritt – die wichtigsten Versicherungen für Gründer
In der Phase der Unternehmensgründung ist es außerdem wichtig, sich gegen mögliche Risiken abzusichern. Das gilt vor allem für nicht beeinflussbare Gefahren, die zu Bedrohungen für die Finanzierung führen können. Einige Versicherungen sind verpflichtend. Hierzu zählt die Krankenversicherung. Hier sollte der Existenzgründer im Vorfeld prüfen, ob für ihn eine private oder die gesetzliche Krankenversicherung die beste Alternative ist. Dabei ist es zunächst immer wichtig, die Tarife der privaten Anbieter mit der Gesetzlichen zu vergleichen. So lässt sich für jeden Bedarf das richtige Paket finden.
Dritter Schritt – die Wahl der Rechtsform
Ein weiterer zentraler Schritt bei der Gründung eines Unternehmens ist die Rechtsform. Hier gibt es GmbHs, OGs, UGs, AGs und vieles mehr. Bei der Auswahl kommt es vor allem auf Besonderheiten bei der Besteuerung, der Finanzierung und der Stellung der Gesellschafter an. Die Wahl der Rechtsform ist darüber hinaus immer auch Voraussetzung für den Gesellschaftervertrag. Der Gang zum Notar ist hierfür zwingend erforderlich.
Vierter Schritt – die Anmeldung des Unternehmens
Im vierten Schritt wird das Unternehmen schließlich angemeldet. Welche Ämter dabei aufgesucht werden müssen, ist von der Art der Existenzgründung abhängig. Wichtig ist deshalb, dass sich die Gründer im Vorfeld genau informieren, bei welchen Ämtern und Behörden Meldepflichten bestehen. Hierbei kann es sich je nach Art des Unternehmens beispielsweise um das Gewerbeamt, die IHK, das Handelsregister oder die Handwerkskammer handelt. Wichtig ist hierbei außerdem die Frage, ob man sich als Kaufmann, GbR, Einzelunternehmen, GmbH oder Freiberufler selbstständig macht.
Fünfter Schritt – die Finanzierung
Steuern und Finanzen sind zwei der zentralen Themen bei der Gründung eines Unternehmens. Dabei geht es nicht allein um die Finanzierung der Gründung selbst. Auch Fördermittel und Kapitalgeber müssen beschafft, Geschäftskonten eröffnet und die Buchhaltung geklärt werden. Zunächst einmal steht es dabei an erster Stelle, den gesamten Kapitalbedarf zu ermitteln. Wie viel Geld letzten Endes erforderlich ist, ergibt sich bereits aus dem Business-Plan. Die für den Kapitalbedarf wichtigsten Bereiche sind dabei die Gründungskosten mit den Investitionen in Webseiten, Autos, Lager, Umbauarbeiten, Einrichtungen und Modernisierungen. Dabei sollte immer ein gesundes Polster für schlechte Zeiten eingeplant werden. Das gilt auch für die Verluste, die bei den meisten jungen Unternehmen in der Anfangszeit auftreten.
Sechster Schritt – die Wahl des Standorts
Je nachdem, um was für ein Unternehmen es sich handeln soll, spielt auch die Wahl des Standorts eine Rolle. Wie ist die Verkehrsanbindung? Wie weit sind Lieferanten entfernt? Gibt es genug Mitarbeiterparkplätze? All diese Fragen müssen so früh wie möglich beantwortet werden. Weitere wichtige Aspekte, die bei der Standortwahl beachtet werden müssen, sind Hebesätze von Kommunen und Gemeinden. Weiterhin können Förderprogramme an bestimmte Standorte gebunden sein. Grundsätzlich ist es deshalb nicht immer die beste Wahl, den Unternehmensstandort am Wohnort des Unternehmensgründers zu belassen.
Welcher Standort der Richtige für ein Unternehmen ist, hängt natürlich auch immer davon ab, in welcher Branche man tätig ist. Wer beispielsweise ein Restaurant oder einen Laden eröffnen will, eröffnet da eher im Zentrum einer Stadt. Wer hingegen einen Bürokomplex unterhält, kann das auch am Rand einer Stadt tun.
Siebter Schritt – Sicherung von Schutzrechten
Bei der Unternehmensgründung müssen immer auch die Schutzrechte bedacht werden. Genau heißt das, das vorab geprüft werden muss, welche Schutzrechte für eigene Produkte, Erfindungen und Logos geltend gemacht werden können. Das gilt auch für Firmennamen und Domains. In diesem Zusammenhang ist auch die Sicherung des Außenauftritts zu nennen. Hierzu gehören die Ausstattung des Geschäfts, Hard- und Software, das Leasing von Firmenwagen und vieles mehr.