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Änderungen beim Midijob ab Juli 2019

Seit April 2003 gibt es für Arbeitnehmer, die über 450 Euro im Monat verdienen und dennoch nicht als festangestellte Mitarbeiter gelten, eine weitere Option: Der sogenannte Midijob, auch Gleitzone genannt. Ab dem 1. Juli 2019 wurden hierfür vom Gesetzgeber neue Regelungen veröffentlicht, die beide Seiten des Anstellungsverhältnisses betreffen. Alles, was dazu wichtig ist, im Überblick:

Wo ist der Midijob in den Beschäftigungsmodellen angesiedelt?

Der Midijob ist, wie der Name schon sagt, ein Mittel-Modell zwischen dem Minijob und der klassischen Vollzeitbeschäftigung. Im Unterschied zu den Minijobbern sind Midijobber laut Sozialversicherungsgesetz beitragspflichtig (§ 20 SGB 4). Bisher wurde der Einkommensbereich zwischen 450,01 Euro bis 850 Euro mit dem Midijob abgedeckt. Sobald der Arbeitnehmer also die 450 Euro-Marke überschritten hatte, wurden automatisch die kompletten 21 Prozent Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Obergrenze wird angehoben

Neu ist ab Juli 2019, dass die Obergrenze für den Midijob von den bisher 850 Euro auf 1300 Euro angehoben wird. Das bedeutet, dass viele Teilzeitbeschäftigte, die bisher nicht unter die Midijob-Regelung fielen, ab Juli ebenfalls darunterfallen. Etwa 3,5 Milliarden Beschäftigte sind laut Einschätzungen des Arbeitsministeriums betroffen – derzeit sind es nur 1,3 Millionen Arbeitnehmer. Ausgenommen sind aber immer noch:

  • Azubis
  • Studierende im Dualen Studium
  • Praktikanten
  • Bundesfreiwilligendienstler, kurz Bufdis

Aus der Gleitzone wird der Übergangsbereich

Der Gesetzgeber sieht ab Juli 2019 ebenfalls eine Namensänderung für die bisherige Gleitzone vor. Sie heißt künftig „Übergangsbereich“. Aber mit einer bloßen Änderung der Bezeichnung ist es noch nicht getan: Parallel dazu ändern sich auch die Sozialversicherungsbeiträge. So werden diese nun anteilig nach dem jeweiligen Verdienst im Übergangsbereich berechnet. Sie können zwischen minimal 12 Prozent und regulär 21 Prozent liegen. Genaueres zu den einzelnen Stufen des Übergangsbereichs im Midijob-Modell bietet diese Ratgeberseite. Die vollen rund 20 Prozent greifen übrigens automatisch ab einem Verdienst von 850 Euro.
Mehrfach beschäftigte Midijobber

Arbeitnehmer, die zu den Midijobbern zählen, allerdings noch einer weiteren Beschäftigung nachgehen, müssen Folgendes beachten: Die Gehälter aller Jobs werden zur Ermittlung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sowie der generellen Einstufung als Midijobbler zusammengerechnet.

Einige Beispiele:

Midijob + Midijob
Verdienst bei Arbeitgeber 1: 500 Euro + Verdienst bei Arbeitgeber 2: 600 Euro = Gesamtverdienst 1100 Euro.

Damit zählt der Arbeitnehmer zu den Midijobbern. Wird die Einkommensobergrenze von 1300 Euro allerdings überschritten, gilt er als regulär beschäftigt.

Midijob + Minijob

Verdienst Midijob: 1200 Euro + Verdienst Minijob 450 Euro = 1200 Euro, die sozialversicherungspflichtig sind, daher Midijobber

Der erste Minijob, der neben dem Midijob ausgeführt wird, ist generell anrechnungsfrei. Der zweite wird allerdings in voller Höhe dazugerechnet. Viele Arbeitnehmer fallen deshalb ab zwei Minijobs aus dem Midijob-Modell heraus und gelten als regulär beschäftigt.
Generell müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber über Mehrfachbeschäftigungen informieren. Ist das nicht der Fall, können die Abgaben zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß berechnet und abgeführt werden. Das kann Konsequenzen für beide Seiten haben.

Volle Rentenansprüche trotz reduzierter Beiträge

Eine der wichtigsten Änderungen hinsichtlich des Midijobs sind die Rentenansprüche. Ab dem 1. Juli 2019 haben Arbeitnehmer, die in dieser Beschäftigungsform arbeiten, dieselben Rentenansprüche wie Teil- oder Vollzeitkräfte. Dabei zahlen sie allerdings nicht den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung ein. Die individuellen Beiträge berechnen sich nach dieser Formel:
1,273825 x AE (tatsächliches Arbeitsentgelt des Beschäftigten) – 232,75125
Die Formel rechnet den Tatsächlichen Verdienst in einen Fiktivverdienst um. Daraus lassen sich dann die Gesamtbeiträge zu den einzelnen Versicherungsbereichen berechnen.

Wer profitiert von den Änderungen?

Generell profitieren alle Arbeitnehmer, die bisher, sobald sie über die Untergrenze von 450,01 Euro gerutscht sind, den vollen Beitrag zur Sozialversicherung abgezogen bekommen haben. Die Experten vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gehen ebenfalls davon aus, dass vor allem in Teilzeit beschäftigte Frauen aus der Midijob-Reform 2019 als die Gewinner herausgehen werden. Sie profitieren, wenn sie bis zu 25 Wochenstunden arbeiten, von rund 80 Prozent der Entlastungen, die der Gesetzgeber beschlossen hat.

Kritische Stimmen kommen von den Rentenversicherungen

Durch die gestiegenen Rentenansprüche sehen sich vor allem die Deutschen Rentenversicherungen unter Druck. Die Mehrbelastung für die Kassen würde enorm ansteigen. Dirk von der Heide, der Rentenversicherungssprecher, kritisierte, dass diese Entlastung der Geringverdiener stark im Kontrast mit dem Äquivalenzgrundsatz stehe. So würden Beitragszahler, die wenig eingezahlt haben, dennoch den vollen Rentenanspruch beziehen können – für den Experten eine Ungerechtigkeit.

 

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