Wer sich auf dem Arbeitsmarkt im besten Licht präsentieren möchte, kommt an einer beruflichen Qualifizierung in der Regel nicht vorbei. Doch eine Weiterbildung ist alles andere als günstig. Zum Glück gibt es zahlreiche Förderprogramme für Bildungshungrige. Ob Aufstiegsstipendium, Bildungsgutschein oder Steuererleichterung – wir zeigen, wie Staat, Bundeswehr, Rentenversicherung und einzelne Bundesländer Weiterbildungen fördern.
Seit die Digitalisierung vor knapp 20 Jahren damit begonnen hat, die Arbeitswelt grundlegend zu verändern, nimmt das Thema Weiterbildung einen besonders hohen Stellenwert ein. Sich neue Kompetenzen und Fachwissen anzueignen, kann sich für verschiedene Zielgruppen lohnen. Nicht nur Angestellte profitieren davon, ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten weiter auszubauen. Auch für Arbeitslose, Selbständige und Berufsrückkehrer kann sich eine solche Entscheidung lohnen. Mittlerweile gibt es viele Finanzierungsmöglichkeiten; erfüllt man bestimmte Voraussetzungen, ist sogar eine finanzielle Förderung möglich. Ansprechpartner muss nicht zwangsweise der Arbeitgeber sein – Bund und Länder bieten Interessierten verschiedene Förderprogramme. Eine entsprechende Beratung zur Weiterbildung sowie den Förderoptionen kann über das Infotelefon des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erfolgen.
Die bekanntesten staatlichen Förderprogramme
Die Liste der möglichen Förderprogramme ist lang. Deswegen können wir hier nur auf die bekanntesten Optionen der Weiterbildungsförderung detailliert eingehen. Eine Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten erhalten Sie im Anschluss.
Das Qualifizierungschancengesetz:
Eine vom Namen her noch relativ neue Weiterbildungsförderung ist das Qualifizierungschancengesetz. Zielgruppe sind Beschäftigte bzw. deren Arbeitgeber. Unterstützung gibt es für zukunftsorientierte Weiterbildungen, bei denen berufliche Kenntnisse und Kompetenzen erneuert und erweitert werden. So soll der Arbeitsplatz gesichert und der Mitarbeiter fit für die Arbeitswelt von morgen gemacht werden.
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine geförderte Weiterbildung für Beschäftigte und löst das bisherige Programm WeGebAU ab. Absolviert werden können abschlussorientierte Qualifizierungen und Anpassungsqualifizierungen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Förderung: berufsbegleitende Weiterbildungskosten + Lohnfortzahlung während der Weiterbildung
Der Bildungsgutschein
Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eines der am häufigsten genutzten staatlichen Förderprogramme. Das verwundert nicht, ist eine Weiterbildungsförderung doch unabhängig von Alter, Betrieb oder Ausbildung. Kostenträger sind die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter.
Geeignet ist der Bildungsgutschein zum Beispiel für Bezieher von Arbeitslosengeld I, Hart-IV-Empfänger, bei Kurzarbeit oder wenn eine Kündigung droht bzw. der Arbeitsvertrag ausläuft.
Förderung: Lehrgangskosten + Fahrtkosten + Unterbringung/Verpflegung + Kinderbetreuung + Fortzahlung von Arbeitslosengeld
Das Aufstiegs-BAföG
Zur Zielgruppe gehört, wer seinen Meister oder Betriebswirt macht. Üblich ist, dass eine abgeschlossene erste Berufsausbildung sowie eine daran angeknüpfte Berufspraxis nachgewiesen werden kann. Beantragt werden kann das Aufstiegs-BAföG auch von Studienabbrechern, Abiturienten und Bachelorabsolventen.
Förderung: Zuschuss zu den Fortbildungskosten (40 % davon als nicht zurückzahlbarer Zuschuss, den Rest als zinsgünstiges Darlehen) + bis zu 50 % Materialkosten für die Meisterprüfung (max. 2.000 Euro) + monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt in Form eines zinsgünstigen Darlehens
Die Weiterbildungsprämie
Ob klassische Ausbildung, Umschulung oder Vorbereitungslehrgang für eine Externenprüfung – mit der Weiterbildungsprämie soll das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung vor einer Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder andere) honoriert werden. Wer die Prüfung besteht, muss dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur den entsprechenden Nachweis vorlegen.
Förderung: 1.000 Euro bei Bestehen einer Zwischenprüfung + 1.500 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung weiterer staatlicher Förderprogramme:
Weiterbildungsstipendium
- unterstützt motivierte, talentierte Berufseinsteiger dabei, sich in ihrem Beruf zu entwickeln und bestehende Fertigkeiten weiter auszubauen
- Übernahme von Kursgebühren, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Ausgaben für notwendige Arbeitsmittel, Prüfungskosten, IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers in Verbindung mit einer Maßnahme (für Weiterbildungen in Form von E-Learning)
Bildungsprämie
- konzipiert für Menschen mit weniger als 20.000 Euro Jahreseinkommen (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
- Voraussetzung ist eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden
- Förderberechtigte erhalten einen Prämiengutschein und/oder Spargutschein
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
- soll die Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt verbessern
- gefördert wird der Erwerb neuer beruflicher Kenntnisse sowie der Gang in die berufliche Selbständigkeit in Form eines professionellen Coachings oder Profilings durch einen zugelassenen Träger
Aufstiegsstipendium:
- für besonders begabte, leistungsfähige Menschen, die an ihre berufliche Ausbildung ein Studium dranhängen möchten
- in einem Auswahlverfahren werden Begabung und Leistungsfähigkeit der Bewerber überprüft
- Förderung in Form nicht rückzahlbarer monatlicher Stipendienbeiträge + Büchergeld + Betreuungspauschale wenn im Haushalt Kinder unter 10 Jahren
Förderung über die Deutsche Rentenversicherung
Kann der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Sie unterstützt Betroffene bei der beruflichen Umorientierung mit umfangreichen Fördermöglichkeiten. Hierbei handelt es sich um „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Werden die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die DRV die vollständigen Kosten für die berufliche Qualifikation und zahlt darüber hinaus ein Übergangsgeld. Falls erforderlich, werden auch Reisekosten, Kinderbetreuungskosten und die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen.
Regionale Förderprogramme – diese Bundesländer nehmen teil
Neben den Förderprogrammen, die der Bund und die Agentur für Arbeit bereitstellen, bieten einzelne Bundesländer zusätzliche Fördermaßnahmen an. Im Wesentlichen ähneln diese der Bildungsprämie des Bundes. Allerdings können sich Voraussetzungen und Konditionen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Nachfolgend eine Übersicht über die Weiterbildungsförderung auf Landesebene:
- Brandenburg: Bildungsscheck Brandenburg
- Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
- Bremen: Weiterbildungsscheck
- Hamburg: Weiterbildung Hamburg
- Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck NRW
- Hessen: Qualifizierungsscheck Hessen
- Rheinland-Pfalz: Qualischeck Rheinland-Pfalz
- Sachsen: Weiterbildungsscheck Sachsen
- Thüringen: Weiterbildung Thüringen
- Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt
Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Auch als Zeitsoldat, Grundwehrdienstleistender, Berufsoffizier im fliegerischen Dienst oder freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistender kann eine Weiterbildungsförderung beantragt werden. In diesem Fall ist der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) zuständig. Zusätzlich zu einer Stellenbörse mit Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden auch Weiterbildungen und Umschulungen ermöglicht. Um sich auf das Leben nach der Bundeswehr vorzubereiten, ist dies bereits während der Dienstzeit möglich.
Förderberechtigte können bis zu 100 % der Kosten erstattet bekommen. Bei Interesse wendet man sich am besten an die zuständigen Ortsbehörden des BFD.
Extra-Tipp: Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen
Normalerweise sollten Fördermittel immer im Vorfeld beantragt werden. Eine Ausnahme bildet die steuerliche Förderung. Hat man seine Weiterbildung mit Erfolg beendet, kann man nachträglich profitieren. Bei der nächsten Einkommenssteuererklärung lassen sich die Kosten für die Weiterbildung vollständig als Werbungskosten absetzen. Das zu versteuernde Einkommen wird dadurch gemindert.
Übrigens lassen sich nicht nur die Kursgebühren als Werbungskosten geltend machen. Auch Ausgaben für Kursunterlagen, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten können abgesetzt werden. Als Nachweis für die entstandenen Kosten empfehlen Experten eine tabellarische Aufstellung, welche zusammen mit der Steuererklärung eingereicht wird. Für Nachfragen sollten die entsprechenden Belege aufbewahrt werden.