Malta nimmt vollwertig am Automatischen Informationsaustausch und am Common Reporting System teil, was bedeutet, dass Auslandskonten in Malta an die Herkunftsländer gemeldet werden und umfassende Kontrollen gegen Briefkastenfirmen und Geldwäsche installiert wurden.
Wenn man es richtig angeht, kann man in Malta aber nach wie vor von sehr niedrigen Steuern profitieren. Dafür gilt es allerdings, einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass eine Firma in Malta auch in Malta operiert, dort also tatsächlich eine Betriebsstätte mit echten Transaktionen unterhalten wird und wichtige unternehmerische Entscheidungen (die Geschäftsführung) in Malta getroffen werden.
Warum sollte man eine Firma in Malta gründen?
Neben dem schönen mediterranen Klima fast ohne Winter und der guten Erreichbarkeit von Malta per Flugzeug oder Schiff sprechen auch viele wirtschaftliche Gesichtspunkte für eine Firmengründung in Malta. Einer der wesentlichen Gründe für eine Firmengründung in Malta ist und bleibt jedoch das Steuerrecht. Mit der richtigen Konstruktion ist es in Malta legal möglich, die Unternehmenssteuern auf effektive 5 Prozent zu drücken, obwohl zunächst eine Körperschaftsteuersatz von 35 Prozent fällig ist.
Was spricht für den Standort Malta?
Malta hat in der jüngeren Vergangenheit viel dafür getan, von der Liste der Steueroasen gestrichen zu werden und dies auch erreicht. Dazu wurden vor allem Transparenzregeln und Berichtspflichten installiert, die einen vergleichsweise hohen bürokratischen Aufwand für den Betrieb eines Unternehmens auf der Insel bedeuten. Arbeitet man mit den entsprechenden Experten (Steuerberater und Anwälte) zusammen, ist die Erfüllung dieser Regeln aber weder teuer noch schwierig.
Als Konsequenz der Reformen gilt Malta mittlerweile als respektabler Firmenstandort, an dem sich auch große amerikanische Unternehmen niederlassen und beispielsweise die gesamte Spitze der europäischen Online-Casinos ansässig ist. Trotz Regulation und Kontrollen betreibt die maltesische Regierung nach wie vor eine äußerst freundliche Wirtschaftspolitik, gerade für ausländisches Kapital.
Neben den Steuervorteilen sprechen auch eine Reihe von Randbedingungen für eine Firmengründung in Malta. So ist Englisch nicht nur in der Bevölkerung eine verbreitete Sprache, sondern gilt in Malta auch als Amtssprache, was die Kommunikation mit den Behörden erheblich erleichtert. Überdies ist die maltesische Bevölkerung gut ausgebildet und die Löhne genauso wie die Immobilienpreise sind trotzdem sehr günstig. Besonders vorteilhaft sind die Bedingungen für eine Anstellung in Teilzeit.
Außerdem glänzt Malta durch eine sehr gute Infrastruktur, ein reges Geschäftsleben, eine wachsende Binnenwirtschaft mit steigendem Wohlstand und natürlich mit seinem Status als vollwertiges Mitglied der Europäischen Union und des Schengenraums. Damit bietet eine Firmengründung in Malta die vollen Vorteile des Zugangs zum EU-Binnenmarkt, die Rechtssicherheit der EU sowie ein stabiles politisches Klima mit Personenfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit.
Was sind die Vorteile einer Offshore-Firma?
Ein attraktiver Offshore-Standort zeichnet sich durch eine geringe, aber funktionstüchtige Bürokratie, politische Stabilität, Rechtssicherheit und ein vorteilhaftes Steuerrecht aus. Für halblegale oder illegale Aktivitäten ist zusätzlich ein starkes Bankgeheimnis unerlässlich. Bis auf den letzten Punkt kann Malta all diese Kriterien erfüllen und zusätzlich alle Vorteile einer EU-Mitgliedschaft in die Waagschale werfen.
Eine Offshore-Firma kann grundsätzlich zu drei unterschiedlichen Zwecken genutzt werden.
- Der erste Zweck ist die Reduzierung von Unternehmenssteuern in einem Land mit hoher Besteuerung. Zu diesem Zweck muss die Offshore-Firma vollkommen legal sein und vom heimischen Finanzamt als legitime Rechnungsadresse anerkannt werden. Gewinne können dann von der heimischen Firma zum Offshore-Unternehmen transferiert und dort zu günstigen Konditionen versteuert oder gleich ganz steuerfrei vereinnahmt werden.
- Der zweite Zweck ist die Reduzierung von Steuern auf Kapitalerträge, weshalb viele Trusts, Fonds, Versicherer, Banken und andere Akteure aus dem Finanzwesen, aber auch private Vermögensverwalter sich gern an beliebten Offshore-Standorten ansiedeln.
- Der dritte Zweck sind Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Hier werden legale oder illegale Einnahmen in das Offshore-Unternehmen transferiert und dort legalisiert und eventuell versteuert. Dies wird insbesondere durch das Abkommen über den Automatischen Informationsaustausch, dem Malta beigetreten ist, erschwert. Hier haben sich die unterzeichnenden Länder verpflichtet, ausländische Konten an die jeweiligen Heimatländer zu melden, sodass auf diesem Weg kein Geld mehr versteckt werden kann.
Malta ist deshalb nur für die ersten beiden Zwecke geeignet. Als Standort innerhalb der EU ist Malta auch gar nicht unbedingt als Offshore-Standort, sondern vielmehr als Onshore-Standort zu betrachten, obwohl nach wie vor viele der Vorteile eines attraktiven Offshore-Standortes auch in Malta zu genießen sind.
Um in den vollen Genuss aller auf der Insel geltenden Vorzüge zu gelangen, sollte man ein legales Malta Limited Unternehmen mit Substanz gründen und eine Holding als Hauptgesellschafter eintragen.
Was ist eine maltesische Ltd?
Die beliebtesten Unternehmensformen auf Malta sind die Gesellschaften mit einer auf das Stammkapital beschränkten Haftung. Da Malta sich stark am angelsächsischen Unternehmensrecht orientiert, heißen diese dort nicht GmbH, sondern Limited Company beziehungsweise Gesellschaft. In der Regel handelt es sich dabei um eine Limited Liability Company, bei der das Stammkapital von mindestens zwei und höchstens 50 Gesellschaftern in Form von Unternehmensanteilen beziehungsweise Aktien gehalten wird.
Dabei haftet jeder Gesellschafter nur mit seinem Anteil und die Haftung insgesamt ist auf das Stammkapital beschränkt. Ein Gesellschafter einer Malta Limited kann auch eine juristische Person wie eine Holding sein, was im Fall von Malta auch zu empfehlen ist. Ein alleiniger Gesellschafter ist zwar auch nicht ausgeschlossen, aber mit mehr bürokratischem Aufwand verbunden.
Eine Malta Limited erfordert außerdem einen Geschäftsführer (Director) und einen Company Secretary, der nicht mit einem Sekretär zu verwechseln ist, sondern für die formale Einhaltung aller Regeln wie die Einberufung der Gesellschafterversammlung oder den Schriftverkehr mit den Behörden zuständig ist.
Malta erlaubt es, Treuhänder und auch Ausländer auf die Positionen des Gesellschafters, des Geschäftsführers und des Secretaries zu berufen, allerdings kann dies das Misstrauen der Behörden erregen und bedeutet häufig mehr Bürokratie und Einschränkungen in der Geschäftstätigkeit, weil Treuhänder eventuell nicht rechtzeitig reagieren und die Behörden mehr Prüfungen durchführen.
Um den Eindruck einer Briefkastenfirma gar nicht erst aufkommen zu lassen, empfiehlt sich daher die Beschäftigung von einheimischem Personal vor Ort sowie eventuell eine Wohnsitznahme in Malta. Um von der äußerst hohen Steuererstattung von 5/7 beziehungsweise in der Regel 6/7 der gezahlten Unternehmenssteuer zu profitieren, ist eine zweite Firma auf Malta oder einem anderen Land ohne Hinzurechnungsbesteuerung vonnöten. Diese Holding tritt als Gesellschafter der operativen Malta Limited auf und vereinnahmt deren Gewinne, um sie anschließend bestenfalls steuerfrei an den Besitzer der Holding auszuzahlen. So kann der Unternehmenssteuersatz in Malta von 35 auf effektiv 5 % gesenkt werden.
Was spricht für eine Holding?
Zunächst einmal ist eine Holding nicht eine grundsätzlich von den Limited Gesellschaften unterschiedene Gesellschaftsform, sondern eine Bezeichnung dafür, dass dieses Unternehmen kein operatives Geschäft hat und sich stattdessen lediglich an einem oder mehreren anderen Unternehmen beteiligt, also dort Anteile hält.
Für die Rückerstattung von rund 80 Prozent der gezahlten Unternehmenssteuer und damit für den effektiven Steuersatz von 5 Prozent auf Malta ist eine Holding als Gesellschafter der operativen Malta Limited nicht unbedingt notwendig, aber sehr vorteilhaft. Zwar kann auch eine ausländische Privatperson die Rückerstattung der Steuer beantragen, sie muss dafür aber auf den Jahresabschluss warten. Das bedeutet, dass die operative Malta Holding zunächst den vollen Steuersatz von 35 Prozent entrichten muss, was die Liquidität einschränkt.
Eine ausländische Holding als Gesellschafter der Malta Limited kann steuerlich gemeinsam mit der Malta Ltd. veranlagt werden, sodass die Rückerstattung direkt mit der zu zahlenden Unternehmenssteuer der Malta Ltd. verrechnet werden kann. Die Transferierung des operativen Unternehmensgewinns in eine ausländische Holding erlaubt außerdem, die Risiken einer Doppelbesteuerung zu minimieren. Denn wenn eine Privatperson mit Wohnsitz außerhalb von Malta die Steuerrückzahlung erhält, muss diese im Heimatland voll als Einkommen versteuert werden. Wohnt man in einem Land mit hoher Einkommensteuer, sind alle steuerlichen Vorteile der Malta Ltd. schnell wieder verloren.
Mit einer (oder mehreren) Holding Gesellschaften können die Gewinne der operativen Malta Limited an steuerrechtlich günstige Orte verschoben und dort als Dividenden an die Gesellschafter ausgezahlt werden. In Ländern ohne Kapitalertragsteuern bedeutet dies, dass effektiv nur ein Steuersatz von 5 Prozent auf die in Malta erwirtschafteten Gewinne gezahlt wurde.
Kann man auf Malta eine Bank gründen?
Malta ist ein attraktiver Finanzstandort für unterschiedliche Finanzdienstleister wie Vermögensverwaltungen, Banken, Versicherungen, Investment-Anbieter und institutionelle oder kollektive Anleger. Das liegt zum einen an Maltas Status als EU-Mitglied in Verbindung mit seinem attraktiven Unternehmens- und Steuerrecht und zum anderen an der relativ einfachen Vergabe der entsprechenden Lizenzen. Außerdem unterhält Malta viele Doppelbesteuerungsabkommen mit relevanten Ländern wie beispielsweise den USA und allen EU-Staaten.
Zuständig für die Lizenzvergabe ist die Malta Financial Service Authority, das Äquivalent der deutschen BaFin. Lizenzen werden zwar relativ unkompliziert vergeben, aber das heißt nicht, dass sie leichtfertig vergeben werden. Es finden umfangreiche Prüfungen der bisherigen Geschäftstätigkeiten, insbesondere im Finanzbereich, der Vermögensverhältnisse sowie der Identität der Antragsteller und zukünftigen Direktoren statt.
Zudem ist die physische Präsenz zumindest der Direktoren unabdingbar und es muss ein ausreichendes Stammkapital in Höhe von mindestens 30.000 Euro eingezahlt werden.
Wie funktioniert die Firmengründung in Malta?
Durch die Maßnahmen gegen Geldwäsche und Briefkastenfirmen ist bei der Firmengründung in Malta etwas mehr bürokratischer Aufwand zu betreiben als bei anderen Offshore-Standorten. Da sich die Behörden aber sehr kundenfreundlich verhalten und die Regierung eine zuvorkommende Wirtschaftspolitik vor allem für ausländisches Kapital betreibt, handelt es sich aber nicht um starke Hindernisse.
Wenn man nicht selbst schon Experte in Sachen Unternehmens- und Steuerrecht ist, empfiehlt es sich in jedem Fall, bei der Gründung auf die Hilfe von Steuer- und Anwaltskanzleien oder Full-Service-Anbietern zurückzugreifen, da diese genau wissen, welche Genehmigungen einzuholen sind, welche Fristen einzuhalten sind und wie man mit den Behörden kommunizieren muss. Außerdem können sie bei der Suche nach geeigneten Büros und Mitarbeitern helfen oder selbst Dienstleistungen übernehmen, was insbesondere in der Anfangsphase von unschätzbarem Wert ist.
Wie lange dauert die Unternehmensgründung?
Wenn den lokalen Behörden alle Unterlagen vorliegen, kann eine Genehmigung bereits innerhalb von 48 Stunden erteilt werden. Zu den wichtigsten Unterlagen und Informationen, die bei der Gründung bereits vorliegen müssen, gehören:
- die Form der Gesellschaft; beispielsweise die Private Limited Liability Company
- der Name sowie der Zweck des Unternehmens
- die Firmenadresse (idealerweise mit tatsächlich angemieteten Büros oder Shared Desks und nicht nur ein registriertes Büro beispielsweise bei einer Kanzlei)
- die Identitäten des Director und Secretary sowie des Gesellschafters (kann eine Holding sein)
- Belege über die Einzahlung des Stammkapitals (in der Regel ist ein Stammkapital von 1.164,69 Euro ausreichend, von dem nur rund 20 Prozent oder 240 Euro zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt sein müssen)
Welche Kosten fallen dabei an?
Die genauen Kosten variieren, je nachdem wie groß das Unternehmen ist, welche Gesellschaftsform gewählt wurde und ob man sich für ein Full-Service-Paket entschieden hat oder die wichtigen Entscheidungen und Behördengänge selbst in die Hand nimmt. Full-Service-Gründungsagenturen knüpfen ihre Dienstleistungen bei der Gründung häufig daran, auch einige Leistungen wie die Buchhaltung im laufenden Betrieb zu übernehmen.
Bei der Gründung einer neuen Firma auf Malta fallen Kosten in Höhe von ca. 3.650 Euro zuzüglich einer Umsatzsteuer von 19 Prozent, also von insgesamt etwa 4.350 Euro an. Diese verteilen sich auf folgende Posten:
- Gebühren für die Firmengründung
- Registrierung eines Büros
- Eröffnung eines Firmenkontos
- Eintrag im Handelsregister
- Beantragung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT)
- Gebühren für die Gründungsdokumente und Übersetzungen
Zusätzlich fallen jährliche Kosten von ca. 4.100 Euro für den Betrieb der Firma an. Hierbei inbegriffen sind:
- Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
- Führung der Bilanzen
- Verwaltungsgebühren
- Anmeldung bei der Sozialversicherung
Nicht inbegriffen in dieser Kostenaufstellung sind die Büromiete sowie das Stammkapital, welches zu hinterlegen ist.
Kann man auch eine Limited in Malta kaufen?
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, eine Malta Limited Company zu erwerben. Als Alternative zur Gründung lohnt sich dies vor allem, wenn es schnell gehen soll und ein Unternehmen zum Kauf gefunden wird, bei dem der Unternehmenszweck und die -branche mit den persönlichen und unternehmerischen Zielen der Gründung im Einklang stehen. Spezialisierte Anbieter halten zu diesem Zweck sogenannte Vorratsgesellschaften zur Veräußerung bereit.
Welche Steuern fallen in Malta an?
Wie bereits erwähnt, gilt in Malta eine Körperschafts- beziehungsweise Unternehmenssteuer von 35 Prozent, wovon sich Investoren beziehungsweise Eigentümer aus dem Ausland jedoch etwa 80 Prozent erstatten lassen können. Mit einem effektiven Steuersatz von nur noch 5 Prozent ist Malta der EU-Spitzenreiter. Allerdings droht eine Besteuerung des solchermaßen erzielten Einkommens im Heimatland, was durch eine Holdingstruktur umgangen werden kann.
Was bedeutet Non Dom?
Der Non-Dom-Status entspringt dem angelsächsischen Recht und meint einen Bewohner, der steuerrechtlich nicht in Malta veranlagt ist, weil er beispielsweise in seinem Herkunftsland oder dem Geburtsland seines Vaters Steuern zahlt.
Ein Non-Dom-Status ist relativ einfach zu erhalten und bietet die Möglichkeit, sich dauerhaft in Malta aufzuhalten und steuerrechtlich weiterhin wie ein Ausländer behandelt zu werden. Der physische Aufenthalt in Malta kann für einen Gesellschafter besonders sinnvoll sein, wenn ansonsten der Verdacht auf einen Gestaltungsmissbrauch und damit einhergehend die Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Heimatland droht. Ein Non-Dom-Status kann daher dem Substanznachweis für eine Malta Holding dienen.
Fazit
Um von den Steuervorteilen auf Malta profitieren zu können, ist etwas mehr Aufwand nötig als bei anderen attraktiven Offshore-Standorten. Wenn man mit der richtigen Holdingstruktur an die Sache herangeht, kann der effektive Steuersatz für Unternehmensgewinne jedoch auf 5 Prozent gesenkt werden – der absolute Spitzenplatz innerhalb der EU.
Aber Malta lockt nicht nur mit günstigen Steuern, sondern auch mit allen Vorteilen einer EU-Mitgliedschaft, einer prosperierenden Binnenwirtschaft bei gleichzeitig günstigen Immobilienpreisen und Lohnkosten. Englisch als Amtssprache macht nicht nur die Kommunikation mit den Behörden leichter, sondern erlaubt es auch, unkompliziert gut qualifizierte Arbeitskräfte zu finden.
Das mediterrane Klima, die beeindruckende Natur sowie die gute Erreichbarkeit per Schiff oder Flugzeug machen Malta und seine Nebeninseln außerdem zu einem attraktiven Wohnort, weshalb es nicht verwunderlich ist, dass mehr als ein Fünftel der auf Malta lebenden Menschen aus anderen Ländern stammen.
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