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Steuertipps

Firma im Ausland gründen – so sparen Gründer legal Steuern 

Bürokratische Hürden, fehlende digitale Infrastrukturen, hohe Steuern im Inland und eine strenge Außenbesteuerung: Selbstständige in Deutschland plagen früher oder später Zweifel daran, ob der deutsche Firmenstandpunkt mit mehr Vor- als Nachteilen verbunden ist. Denn innerhalb und außerhalb der Europäischen Union bieten sich häufig bessere Voraussetzungen für Gründer. 

Der Haken: Befindet sich die Firmenleitung in Deutschland, droht eine Doppelbesteuerung. Doch wie gelingt es, eine Firma im Ausland zu gründen? Und worauf sollten Gründer achten? Dieser Artikel liefert Antworten! 

Wie kann man eine Firma im Ausland gründen?

Die verschlafene – oder wie die SZ es nennt: die “zerredete” – Digitalisierung in Deutschland ist ein Dilemma. Denn die deutsche Wirtschaft wird von den fehlenden digitalen Infrastrukturen und dem allgemeinen schlechten Internetzugang ausgebremst.

Zudem sind rein digitale Abläufe in deutschen Behörden nicht vorgesehen. Für Gründer kann allein dieser Umstand dazu führen, sich gegen eine Firmengründung in Deutschland zu entscheiden.

Allerdings bildet dies nur die Spitze des Eisbergs. Zahlreiche weitere Gründe können dafür sprechen, eine Firma in einem Staat der Europäischen Union oder außerhalb der EU zu gründen. Mögliche Anreize sind unter anderem eine Steigerung der Umsatzzahlen, die Minimierung der Steuerlast und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. 

In Deutschland werden beispielsweise die Gewinne einer GmbH hoch besteuert. Hier fallen 15 Prozent Körperschaftsteuer und circa 15 Prozent Gewerbesteuer an. Innerhalb der EU verzeichnet Deutschland somit die vierthöchste Gewinnbesteuerung. 

Im Vergleich: In Irland und Zypern beträgt die Gewinnbesteuerung von Unternehmen nicht 30 Prozent, sondern 12,5 Prozent. Auch der deutsche Einkommensteuerspitzensatz von 48 Prozent für Personengesellschaften und Selbstständige fällt hoch aus und greift bereits bei einem Verdienst von 57.919 Euro.

Auch kostengünstige Lizenzen und der Schutz des Privatvermögens, der deutsche Fachkräftemangel und die unattraktive Gründungskultur können eine Firmengründung außerhalb Deutschlands attraktiv erscheinen lassen. Weiterhin kann sich die Chance erhöhen, neue Märkte zu erschließen oder die internationale Bekanntheit zu maximieren.

Bevor Gründer jedoch zu neuen Ufern aufbrechen und eine Gründung in Deutschland von vornherein als nachteilig einstufen, sollte eine intensive Recherche betrieben werden. Schließlich ist die Firmengründung in einem Staat innerhalb der EU zwar innerhalb von drei Tagen realisierbar. Doch auch hier können insbesondere unerfahrenen Gründern fatale Fehler unterlaufen. Weit vor der Erstellung eines Businessplans ist es aus diesem Grund ratsam, sich intensiv mit dem favorisierten Land auseinanderzusetzen.

Generell kann eine Firmengründung im Ausland schnell und einfach realisiert werden. Häufig ist nicht einmal eine Einreise in das auserkorene Land notwendig, denn die notwendigen Dokumente können oftmals online eingereicht werden. In einigen Ländern wie Estland muss eine Steuer-ID beantragt werden.

Firma im Ausland gründen

 

Kann man eine Firma im Ausland gründen und in Deutschland arbeiten?

Die schlechte Nachricht vorweg: Die Gründung einer Offshore-Firma ist mit steuerlichen Nachteilen verbunden. Denn nach § 1 (1) KStG ist eine im Ausland gegründete Firma in Deutschland steuerpflichtig, wenn die Firmenleitung von Deutschland aus ausgeführt wird.

Das bedeutet, dass für solche Firmen sowohl Steuern in Deutschland als auch im Land der Gründung anfallen. Bei einer Doppelbesteuerung ist der Traum von steuerlichen Vorteilen dann endgültig ausgeträumt.

Allerdings lässt sich dies vermeiden, indem die Geschäftsleitung entweder einen lokalen Geschäftsführer im Ausland mit der Leitung beauftragt oder der Gründer selbst auswandert. In diesem Fall gilt der Gründer in Deutschland nicht länger als unbeschränkt steuerpflichtig.

Als Geschäftsleitung wird der Ort definiert, an dem sich der Geschäftsmittelpunkt befindet und alle zentralen Entscheidungen getroffen werden. Folgende Kriterien müssen unter anderem erfüllt werden:

  • Einsatz eines lokalen Geschäftsführers: Ein Geschäftsführer vor Ort muss die Tätigkeiten überwiegend oder komplett übernehmen.
  • Ausführung: Die Geschäftsleitungssitzung muss regelmäßig und am Geschäftsort stattfinden.
  • Vertragsabschlüsse: Die Verträge der Firma müssen vor Ort abgeschlossen werden.
  • Dokumentation: Die Tätigkeit muss schriftlich festgehalten werden. Beispiele sind ein Terminkalender oder ein Fahrtenbuch. Die Unterlagen sind vor Ort aufzubewahren.
  • Telefonanschluss: Die Firma muss über einen Telefonanschluss im Ausland verfügen.

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Wegzug mit einer Wegzugbesteuerung einhergehen kann. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine inländische Kapitalgesellschaft handelt. Bei einer Neugründung, die aus einem Angestelltenverhältnis hervorgeht, entfällt die Wegzugbesteuerung dagegen.

In welchem Land ist es am besten, eine Firma zu gründen?

Generell besteht weltweit die Möglichkeit, eine Firma zu gründen. Allerdings ist es deutlich einfacher, ein Unternehmen in einem Land der Europäischen Union zu gründen, da die gesetzlichen Hürden in diesem Fall gering ausfallen. Zudem besteht die Möglichkeit, als Einzelunternehmer zu gründen, sofern eine EU-Bürgerschaft vorliegt.

Folgende Regelungen gelten EU-weit:

  • Zeitrahmen: Eine Firmengründung innerhalb der einzelnen Länder der EU sollte in maximal drei Arbeitstagen realisiert werden können.
  • Zuständigkeit: Die einzelnen Verwaltungsschritte, die die Firmengründung in einem EU-Staat umfasst, dürfen ausschließlich von einer einzigen Behörde umgesetzt werden.
  • Online-Eintragung: Die Eintragung der Firma und die Formalitäten müssen online erfolgen können. Dabei dürfen maximal 100 Euro berechnet werden.

Weiterhin können Gründer aus der EU innerhalb der Europäischen Union Tochtergesellschaften Ihres Unternehmens gründen. Jedoch kann es sich lohnen, den Fokus auf ein Land zu legen, in dem geringe Steuern anfallen. Denn in den sogenannten “Steueroasen” wie Monaco bestehen steuerliche Vorteile.

Diese Steueroasen sind bei Firmengründern beliebt:

  • Luxemburg
  • Schweiz
  • Monaco
  • Liechtenstein
  • Belgien
  • Gibraltar
  • Isle of Man
  • Kanaren
  • Zypern
  • Malta

Für kleine Unternehmen wird eine Firmengründung in Litauen zunehmend interessant, denn der unternehmerfreundliche Staat ermöglicht eine einfache und bequeme Firmengründung. Die Körperschaftssteuer beträgt hier 5 Prozent, sofern der Unternehmensumsatz den Wert von 300.000 Euro nicht übersteigt und nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden.

Wie Estland nutzen Einwohner in Litauen seit dem Jahr 2021 die E-Residency als digitale ID. Auch Gründer aus dem Ausland können diese beantragen. Zahlreiche junge Fintech-Unternehmen profitieren hier außerdem von qualifizierten Fachkräften, einem günstigen Arbeitsmarkt und einer positiven Gründerkultur.

Darüber hinaus lockt Bulgarien zahlreiche Gründer an. Hier kann eine Kapitalgesellschaft ohne Startkapital und auf Basis von vier Formularen gegründet werden. Auf das bulgarische Firmenkonto muss zu Beginn ein Euro eingesetzt werden. Dieser trägt jedoch einen rein symbolischen Charakter. Zudem gilt Bulgarien als EU-Land mit dem niedrigsten Steuersatz. Hier werden 10 Prozent Körperschaftssteuer berechnet. Gleichzeitig fallen die Personalkosten deutlich geringer aus als in Deutschland.

Wer sich im Vorfeld ausreichend informiert, einen gut durchdachten Businessplan erstellt und sich von einem Steuerberater beraten lässt, erhält in Bulgarien somit die Chance, sich den Traum von der Firmengründung zu verwirklichen.

Kann man auch online eine Firma im Ausland gründen?

Während eine Firmengründung über das Internet in Deutschland nicht möglich ist, werben zahlreiche Länder mit einfachen Gründungsabläufen. Ein bekanntes Beispiel stellt Estland dar, wo eine fortschrittliche Digitalisierung und Online-Firmengründungen bereits zum Alltag gehören.

Deutsche Freelancer oder Unternehmer, die eine Firma in Estland gründen möchten, benötigen eine E-Residency. Dabei handelt es sich um einen digitalen Identitätsausweis. Die ID ersetzt in Estland den Personalausweis, die Krankenversicherungskarte und den Führerschein. Zudem werden alle Behördengänge in Estland ausnahmslos mit der ID durchgeführt.

Mit Hilfe der E-Residency kann eine Firma komplett online gegründet werden. Auf diese Weise erfolgt die Gründung nicht nur schnell und einfach, sondern kann bequem aus dem Ausland realisiert werden.

Um die E-Residency zu erhalten, muss diese online beantragt werden. Die Kosten belaufen sich auf circa 120 Euro. Abgeholt wird die ID beispielsweise bei der estländischen Botschaft in Deutschland.

Anschließend erfolgt die Firmengründung online. Dabei wird eine Kontaktperson in Estland angegeben. Um Geschäfte tätigen zu können, wird anschließend ein estländisches Bankkonto eröffnet.

Darüber hinaus lockt Estland neben der praktischen Online-Firmengründung mit zahlreichen weiteren Benefits. Denn während die Gründung einer GmbH in Deutschland beispielsweise ein Kapital von 25.000 Euro erfordert, geht das estländische Äquivalent, die , mit deutlich geringeren Kosten einher. Hier fallen 2.500 Euro an. Allerdings kann die Gründung auch ohne Kapital erfolgen, da die eben genannte Summe nicht sofort eingezahlt werden muss.

Weiterhin werden in Estland die Ausschüttungen versteuert. Die Steuern belaufen sich hier auf 20 Prozent. Nicht ausgeschüttete Gewinne werden nicht besteuert. Viele Gründer entscheiden sich für die estländische OÜ.

Wer nach Estland auswandert und dort als Geschäftsführer tätig ist, zahlt sich ein estländisches Gehalt aus. Auf dieses Gehalt fällt eine Einkommensteuer in Höhe von 20 Prozent an. Darüber hinaus wird eine Social Tax in Höhe von 33 Prozent berechnet.

Doch welche Rechtsformen stehen in Estland zur Auswahl?

  • FIE (füüsilisest isikust ettevõtja): Einzelunternehmer
  • OÜ (osaühing): Die OÜ entspricht der deutschen Rechtsform der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder der US-amerikanischen LLC. Die OÜ erfordert ein Startkapital von 2.500 Euro und kann von nur einer Person gegründet werden.
  • AS (aktsiaselts): AS ist vergleichbar mit der deutschen AG (Aktiengesellschaft). Gründer benötigen ein Stammkapital von 25.000 Euro. Zudem bestehen höhere Anforderungen an die Gründer als bei der OÜ. Neben dem Gründer müssen mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder bestimmt werden.
  • TÜ (täisühing): Eine OHG (Offene Handelsgesellschaft) wird in Estland als TÜ bezeichnet.
  • UÜ (usaldusühing): Die UÜ entspricht der KG (Kommanditgesellschaft).
  • MTÜ: Hierbei kann es sich um einen Verein handeln.
  • ühistu (tulundusühistu): Die ühistu ist eine kaufmännische Vereinigung.

Kann man ein Gewerbe im Ausland anmelden?

Wer gewerbliche Einnahmen erwirtschaftet und nicht als Freiberufler gilt, muss ein Gewerbe anmelden. Infolgedessen fällt eine Gewerbesteuer an. Wird ein Gewerbe in Deutschland gegründet, unterliegt die Gründung den lokalen gesetzlichen Regelungen.

Ein Wohnsitz in Deutschland muss nicht vorliegen. In der Konsequenz ist eine Gründung aus dem Ausland möglich. Die Voraussetzung ist die Anmeldung des Gewerbes bei einem deutschen Gewerbeamt. Hier kann ein Inlandsbevollmächtigter sowie eine inländische Anschrift des Betriebes angegeben werden.

Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um jede natürliche Person handeln. Die Anschrift der Betriebsstätte kann zudem der Wohnadresse des Inlandsbevollmächtigten entsprechen. Wird ein Bevollmächtigter bestimmt, muss das Gewerbe beim Gewerbeamt nahe des Wohnsitzes des Bevollmächtigten aufgesucht werden.

Um das Gewerbe anzumelden, werden Ausweisdokumente benötigt. Auch eine Handlungsbevollmächtigung des Inlandsbevollmächtigten sowie weitere Nachweise über die persönliche Zuverlässigkeit des Gründers sind vorzuweisen. Außerdem müssen die gewerblichen Tätigkeiten in Deutschland ausgeführt werden.

Wer Deutschland jedoch den Rücken kehrt und seiner beruflichen Tätigkeit beispielsweise als digitaler Nomade nachgeht, muss im Auswanderungsland oder in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Selbstständige, die ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben, haben zudem die Möglichkeit, ein Gewerbe ohne festen Wohnsitz anzumelden.

FAQ

Tochtergesellschaft im Ausland gründen?

EU-Bürger können in Staaten innerhalb der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein schnell und einfach eine Firma gründen. Zudem können Tochtergesellschaften in einem EU-Land gegründet werden.

Kann man eine Firma im Ausland ohne Wohnsitz gründen?

Wer eine Firma im Ausland gründen möchte, benötigt unter bestimmten Voraussetzungen keinen Wohnsitz in diesem Land. Eine verbindliche Einschätzung kann hier allerdings nicht getroffen werden.

Wo muss man mit einer Firma im Ausland Steuern zahlen?

Liegt die Geschäftsführung einer Firma im Ausland in Deutschland, unterliegt diese dem deutschen Steuerrecht. Hier besteht die Gefahr der Doppelbesteuerung. Die Lösung bietet ein Wegzug.

Quelle: § 1 KStG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Bildquellen:

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