fbpx
Connect with us

Hi, what are you looking for?

News

Finanzbuchhaltung für Selbstständige: Worauf achten?

Der Meistertitel ist erworben, das Gewerbe angemeldet, der Schritt in die Selbstständigkeit getan. Doch auch, wer sein eigener Chef ist, hat Verpflichtungen. In steuerrechtlicher Hinsicht gegenüber dem Finanzamt – und zur Berechnung des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs gegenüber sich selbst. Korrekte Zahlen lassen sich hier nur mit einer fehlerfreien Finanzbuchhaltung garantieren. Spätestens jetzt beginnen sich daher viele angehende Freiberufler zu sorgen. Denn nicht jedem gehen Kalkulationen zu Gewinnen und Verlusten, Aktiva und Passiva leicht von der Hand. Dabei ist es gar nicht so schwer, hier alles richtigzumachen. Nicht zuletzt dank der Unterstützung einer hochwertigen Buchhaltungssoftware.

Buchführung: einfach oder doppelt?

Wo liegt der Unterschied zwischen einer einfachen und doppelten Buchführung? Auf den Punkt gebracht: in ihrem Umfang. Kapitalgesellschaften sind zu einer ausführlichen, doppelten Buchführung verpflichtet. In ihrer Bilanz teilen sie sämtliche Geschäftsvorfälle des Vorjahrs auf Sach- und Personenkonten auf und verbuchen sie ordnungsgemäß. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwände und Erträge, am Ende ergibt sich die Schlussbilanz.

Soloselbstständigen und Kleinunternehmen wird diese Arbeit erspart: Sie dürfen ihre Jahresabrechnung mit einer einfachen Buchführung erstellen. Damit müssen sie schlicht sämtliche relevanten Ein- und Ausgaben eines Geschäftsjahres in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung einander gegenüberstellen. Unter dem Strich lässt sich hieran bereits die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ablesen.

Hinweis: Während Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit oder Verpachtung als Gewinne angesehen werden, gelten Investitionen oder Tilgungen nicht als Betriebsausgaben.

Zur einfachen Buchführung ist berechtigt, wer

  • nicht im Handelsregister eingetragen ist
  • einen Jahresumsatz von 600.000 oder Jahresgewinn von 60.000 Euro nicht überschreitet
  • nach § 18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler gilt. Zu ihnen zählen unter anderem
    • Personen, die beruflich eine wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben
    • Ärzte, Heilpraktiker
    • Anwälte, Notare
    • Ingenieure, Architekten
    • Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte

Gewinne müssen nach § 4 Einkommenssteuergesetz erst nach ihrer Realisierung versteuert werden. Doch wie Großkonzerne sind auch kleine Betriebe zur Aufbewahrung aller geschäftsrelevanten Rechnungen und Belege verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 der Abgabenordnung, ergänzt um die GoBD. Diese Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff bilden die Basis für virtuelle, gut gesicherte Archivierungen.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Einmal jährlich wird die Umsatz- bzw. Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt übertragen. Überwiegt die errechnete Jahresumsatzsteuer die bereits geleistete Vorsteuer, muss die Differenz in der Regel als anschließende Einmalzahlung geleistet werden. Zur besseren Lastenverteilung wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung geschaffen. Diese monatliche oder quartalsweise Anzahlung wird bei der erneuten Jahreskalkulation entsprechend berücksichtigt.

Hinweis: Neugegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwei Jahre hindurch monatlich einreichen. Im Anschluss hängt es von der Zahllast ab, ob die Voranmeldungen weiterhin monatlich, vierteljährlich oder unter Umständen gar nicht mehr einzureichen sind.

Kleinunternehmerregelung

Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gelten Selbstständige und Betriebe, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat, voraussichtlicher Umsatz des kommenden Geschäftsjahres die Gesamtsumme von 50.000 Euro nicht übersteigt.

In diesem Fall darf bei der Rechnungsstellung die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, die einen Verzicht auf den Umsatzsteuer-Ausweis erlaubt. Verpflichtend ist sie jedoch nicht – und sie sollte gut überlegt sein. Denn wer sich einmal für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hat, bleibt bei gleichbleibenden finanziellen Voraussetzungen für insgesamt fünf Jahre an sie gebunden. Das Problem: In dieser Zeit kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Bei geplanten hohen Investitionssummen in den Betrieb sollte daher gut abgewogen werden, welche der Lösungen sich als wirtschaftlich vorteilhafter erweist.

Bildquellen:

  • pexels-karolina-grabowska-4195330: Foto von Karolina Grabowska: https://www.pexels.com/de-de/foto/notizbuch-buro-stift-schule-4195330/

Premium-Partner

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
redaktion@business-on.de

✉️ Werbung:
werbung@business-on.de

Business

HKM Akkutechnik ist ein renommierter Fachbetrieb für Lithium-Ionen-Technik mit Sitz in Kleinwallstadt. Das Unternehmen hat sich auf die Entwicklung, Reparatur und Konfektionierung von Akkus...

Business

Die Schwemmlein GmbH steht seit über 80 Jahren für handwerkliche Perfektion und höchste Qualität in der Herstellung individueller Sonderanfertigungen von Vereinskrügen, Gläser, Wandteller, Münzen,...

Arbeitsleben

Die Verwaltung von und der Umgang mit Arbeitskleidung sind entscheidende Faktoren für die Unternehmenseffizienz. Mietlösungen bieten einen strategischen Ansatz, der die Bereitstellung qualitativ hochwertiger...

Business

Mit der fortschreitenden Digitalisierung hat sich auch die Art und Weise verändert, wie Unternehmen miteinander kommunizieren. Sie eröffnet neue Möglichkeiten für Networking und Zusammenarbeit,...

Arbeitsleben

Sex im Büro – ein Thema, das gleichermaßen fasziniert wie polarisiert. Während die Vorstellung für einige einen besonderen Reiz hat, sehen andere vor allem...

News

Die fortschreitende Digitalisierung bietet Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre internen Prozesse effizienter zu gestalten. Für den Mittelstand, der sich oft mit begrenzten personellen und finanziellen...

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

Business

HKM Akkutechnik ist ein renommierter Fachbetrieb für Lithium-Ionen-Technik mit Sitz in Kleinwallstadt. Das Unternehmen hat sich auf die Entwicklung, Reparatur und Konfektionierung von Akkus...

Business

Die Schwemmlein GmbH steht seit über 80 Jahren für handwerkliche Perfektion und höchste Qualität in der Herstellung individueller Sonderanfertigungen von Vereinskrügen, Gläser, Wandteller, Münzen,...

Arbeitsleben

Die Verwaltung von und der Umgang mit Arbeitskleidung sind entscheidende Faktoren für die Unternehmenseffizienz. Mietlösungen bieten einen strategischen Ansatz, der die Bereitstellung qualitativ hochwertiger...

Arbeitsleben

Der Geburtstag des Chefs kann eine besondere Gelegenheit sein, um Wertschätzung zu zeigen und die Beziehung im beruflichen Umfeld zu stärken. Oft wird der...

Business

Das Industrieklettern ist eine spannende und vielseitige Branche, die spezialisierte Lösungen für Arbeiten in großer Höhe anbietet. Unternehmen wie Müller&Sohn in Berlin verbinden technische...

Arbeitsleben

Ein Bewirtungsbeleg ist ein unverzichtbares Dokument, wenn es darum geht, Bewirtungsaufwendungen steuerlich geltend zu machen. Solche Belege dokumentieren die Ausgaben für Speisen und Getränke...

Finanzen

Sie suchen nach einer Möglichkeit, Ihr Vermögen zu vergrößern oder überhaupt Vermögen aufzubauen? Dann sollten Sie sich unbedingt mit Aktien beschäftigen! Denn diese verzeichneten...

Business

Visitenkarten gehören auch heute zu den wichtigsten Instrumenten des beruflichen Marketings. Sie vermitteln Informationen, stärken das professionelle Image und sind ein Klassiker im Networking....

Werbung