Erste Überlegung vor Startup-Gründung
Startup-Unternehmer sollten sich zunächst Gedanken darüber machen, welche Zielgruppe sie ansprechen möchten. Garten- und Landschaftsbauer können sich entweder auf Privatkunden, Großunternehmen oder öffentliche Auftraggeber konzentrieren. Wer bei Kommunen und Co. Fuß fassen möchte, muss in der Regel öffentliche Ausschreibungen im Auge behalten und an diesen teilnehmen. Die Entscheidung für die Zielgruppe sollte nicht nur abhängig von persönlichen Wünschen gemacht werden, sondern auch vom Standort des Unternehmens. Die Konkurrenzsituation ist zu analysieren, darüber hinaus spielt die Beantwortung der Frage „In welchem Bereich ist eine nachhaltige Nachfrage gegeben?“ eine Rolle.
Benötigtes Startkapital abhängig von der Zielgruppe
Es ist durchaus realistisch, sich als Garten- und Landschaftsbauer selbstständig zu machen und als Einzelkämpfer erfolgreich zu sein. Dies wird jedoch nur möglich sein, wenn man sich für Privatpersonen als Kunden entschieden hat. Im gewerblichen und öffentlichen Bereich ist die Chance eher gering, ohne Mitarbeiter einen lukrativen Auftrag zu erhalten. Zudem unterscheiden sich die benötigten Arbeitsmittel je nach Zielgruppe deutlich. Während man für einen Privatgarten meist nur wenige Geräte wie beispielsweise einen Rasenmäher benötigt, sieht es bei öffentlichen Anlagen ganz anders aus. Wer für die Stadt oder Gemeinde arbeitet, wird neben der Landschaftspflege beispielsweise auch mit der Errichtung und Instandhaltung von Wegen zu tun haben. In diesem Fall ist selbstverständlich ein deutlich höheres Startkapital erforderlich.
Unternehmen wie die HEN AG haben sich auf Maschinen sowie Geräte für den Einsatz im Garten- und Landschaftsbau spezialisiert. Vom Laubbläser bis zur Profi Wegepflegemaschine WPF 100, die zu den innovativsten Produkten gehört, steht ein allumfassendes Angebot bereit. Um die Anfangsinvestitionen geringer zu halten, besteht die Möglichkeit, entweder gebrauchte Geräte zu kaufen oder zu mieten. Vor allem für Startup-Unternehmer können diese Alternativen interessant sein. Gebrauchtgeräte sind deutlich günstiger und schonen das Budget. Darüber hinaus kommen viele Maschinen nur saisonal oder abhängig von individuellen Aufträgen zum Einsatz. Die Kosten für Mietgeräte beschränken sich in diesem Fall auf einen absehbaren Zeitraum. Da währenddessen mit ihnen Geld erwirtschaftet wird, kann sich diese Variante rechnen.
Inhalte eines Businessplans
Wer auf Geldgeber angewiesen ist, sollte einen ausgefeilten Businessplan erstellen. Er muss auf den ersten Blick überzeugen und darf keine Schwachstellen beinhalten. Beginnen sollte das wichtige Dokument mit einer kurzen Zusammenfassung über die Geschäftsidee und den Gründer. Eine Standortanalyse darf ebenso wenig fehlen wie Daten zur Wettbewerbssituation sowie zum Absatzmarkt. Darüber hinaus sollte der Kapitalbedarf detailliert aufgeführt und eine realistische Finanzierungskalkulation vorhanden sein. Ein weiterer bedeutender Punkt ist – je nach Unternehmensgröße – die Personalplanung. Preispolitik, Gewinnmargen, Marketing und Kundengewinnung bilden den Abschluss des Businessplans.
Preiskalkulation für selbstständige Garten- und Landschaftsbauer
Nicht nur für potentielle Investoren, sondern auch für Startup-Gründer ist eine fundierte Preiskalkulation das A und O für die Selbstständigkeit. Zum einen müssen Endkunden akzeptable Preise geboten werden, zum anderen sollten die Einnahmen mindestens zufriedenstellend sein. Maßgeblich für die Preisbestimmung ist vor allem der Zeitfaktor. Abzuwägen ist in diesem Bereich, wie viele Stunden und Mitarbeiter erforderlich sein werden, um ein bestimmtes Projekt umzusetzen. Weiterhin sind die Kosten für Materialien und Maschinen in die Kalkulation zu integrieren. Üblich ist im GaLaBau, Kunden ein Angebot mit Festpreis zu unterbreiten. Höchste Sorgfalt bei der Erstellung ist von großer Wichtigkeit – das Risiko, insbesondere in Bezug auf den Zeitfaktor, trägt allein der selbstständige Garten- und Landschaftsbauer.
Grundvoraussetzung: Gewerbeanmeldung
Garten- und Landschaftsbauer benötigen keinen Meistertitel, um sich selbstständig zu machen. Erforderlich ist jedoch die Gewerbeanmeldung, im Zuge dessen werden das Finanzamt sowie die Industrie- und Handelskammer, für die eine kostenpflichtige Mitgliedschaft besteht, informiert. Die Tätigkeit eines selbstständigen Garten- und Landschaftsbauer muss vom Finanzamt erfasst werden. Wählt man nicht die Kleinunternehmerregelung, sind außerdem Angaben zur Umsatzsteuer zu machen.
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