Viele Menschen träumen davon, ihr eigenes Unternehmen zu gründen und sich somit aus einem festen Beschäftigungsverhältnis zu lösen. Doch die Finanzierung eines Startups entpuppt sich aufgrund vieler gesetzlicher Auflagen und bürokratischen Aufwand oft als enormes Hindernis. Zudem werden auch Kredite nur bei einer positiven Bonität vergeben.
Doch das ist nicht bei allen Krediten so, es gibt Gründerkredite, die selbst bei negativem SCHUFA Eintrag ausgeschüttet werden. So zum Beispiel der ERP-Gründerkredit. Damit erhalten alle Menschen die finanziellen Mittel, die für die Gründung eines Startups notwendig sind. Im Folgenden erklären wir Ihnen alles, was Sie dazu wissen müssen.
Was genau ist ein ERP-Gründerkredit?
Der ERP-Gründerkredit wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ins Leben gerufen, um Gründer zu fördern. Vor allem Jungunternehmer, Unternehmensnachfolger und auch andere Existenzgründer, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, können diesen Kredit beantragen. Dabei gibt es zwei verschiedene Kategorien: Das ERP-Gründerkredit-Startgeld finanziert Projekte mit kleinem Finanzierungsvolumen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 125.000 Euro.
Der ERP-Gründerkredit-Universell deckt dagegen auch einen sehr hohen Kapitalbedarf ab, welcher bis zu 100 Millionen Euro reichen kann. Die Finanzierungshilfe zeichnet sich insbesondere durch sehr günstige Darlehen aus, beschränkt sich aber auch auf konkrete Verwendungszwecke. So werden dadurch gewerbliche Anschaffungen, wie Grundstücke, Gebäude, Computer oder die Inneneinrichtung finanziert. Aber auch Betriebsmittel in Form von Personal, Marketing oder Miete werden dadurch gedeckt, genauso wie die Ausstattung des Material- und Warenlagers. Durchgeführt wird dieses Konzept von der KfW Bankengruppe, trotzdem ist bei dem Prozess auch die Hausbank involviert.
Das Ziel besteht darin, die Banken von bis zu 80 % der Kreditrisiken zu befreien. Tatsächlich sind nämlich die wenigsten Banken bereit, Kredite an Gründer zu vergeben. Das liegt daran, dass diese in der Regel keine Sicherheiten, wie zum Beispiel ein festes Gehalt, vorweisen können. Anträge werden daher häufig abgelehnt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist jedoch stark daran interessiert, neue Gründungen zu unterstützen, um den deutschen Wirtschaftsmarkt anzukurbeln.
Für wen ist der ERP-Gründerkredit geeignet?
Im Grunde kann jeder Gründer den ERP-Gründerkredit anfordern. Die Gründung darf bei der Antragstellung jedoch nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Zudem sind mittlere und große Unternehmen von der Förderung ausgeschlossen, genau wie Anfragen aus Fischerei und Landwirtschaft. Ein unabhängiger Anbieter für Kredite ohne Schufaeintrag lässt sich aber auch online finden, es gibt einige weitere Banken, die Ihnen einen solchen Kredit gewähren.
Ausweg für Gründer mit einem negativen SCHUFA-Eintrag
Wenn Sie einen negativen SCHUFA Score haben, dann sollten Sie nicht sofort aufgeben. Wenn herkömmliche Banken die Finanzierung verweigern, gibt es noch viele Alternativen. Der ERP-Gründerkredit wird auch bei einem negativen Eintrag gewährt. Vor allem solche Personen werden unterstützt, damit auch diese einen wirtschaftlichen Beitrag leisten können. Das gilt jedoch nur, wenn alle notwendigen Dokumente eingereicht werden und ein klarer Businessplan vorliegt. Dieser ist erfolgsentscheidend.
Wie beantragt man den ERP-Gründerkredit?
Der Prozess ist relativ einfach: Zunächst muss ein Finanzierungspartner gefunden werden. Das kann jede Bank sein, Sie müssen sich aber nicht auf die vertraute Hausbank beschränken. Holen Sie sich verschiedene Informationen und Angebote ein, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Anschließend wird durch den Finanzierungspartner ein Antrag an das Bundesministerium gesendet.
Dabei werden alle Unterlagen und Formulare ausgefüllt beigefügt. Dazu gehört auch eine Selbsterklärung sowie eine Bonitätsauskunft. Wird der Antrag positiv eingestuft, dann kann der Kreditvertrag abgeschlossen werden. Nun können Sie gut aufgestellt ins Geschäftsleben starten.
Wie beurteilt die Schufa die Kreditwürdigkeit?
SCHUFA ist nicht unbedingt ein Begriff, der von den meisten Menschen mit positiven Assoziationen verknüpft wird. Dahinter verbirgt sich übrigens nicht, wie häufig angenommen, eine offizielle Stelle, sondern eine Aktiengesellschaft. Diese stellt Dienstleistungen für Banken und Unternehmen bereit, wozu unter anderem die Überprüfung der Bonität gehört. Die SCHUFA verfügt über ein umfassendes Verzeichnis an Personendaten. Diese werden übermittelt, sobald man im Rahmen eines Vertrages der Weiterleitung zustimmt. Informationen zu abgeschlossenen Verträgen, möglichen Forderungen oder dem Missbrauch von Konten werden genauso gesammelt, wie vergangene Insolvenzverfahren.
Die SCHUFA hat jedoch keinen Einblick in den Kontostand oder die Höhe des Einkommens. Mithilfe der gesammelten Daten werden durch die SCHUFA individuelle Profile erstellt. Vertragsbrüche haben zum Beispiel einen starken Einfluss auf die Bonität und sorgen für eine negative Einstufung. Letztendlich kann das zu einer Kreditunwürdigkeit führen. Sie können sich übrigens jederzeit eine Selbstauskunft über die SCHUFA einholen und sehen, wie Sie dort eingestuft werden.
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