Ein barrierefreier Arbeitsplatz ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt am Arbeitsleben teilzunehmen. Barrierefreiheit umfasst bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die darauf abzielen, physische und sensorische Hindernisse abzubauen.
Diese Maßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Inklusion, die Unternehmen nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch eine soziale Verantwortung darstellt. Ziel ist es, allen Mitarbeitenden ein sicheres, zugängliches und angenehmes Arbeitsumfeld zu bieten. Doch wie wird ein solcher Arbeitsplatz konkret gestaltet?
Die gesetzlichen Vorgaben
In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen für die Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgelegt. Diese Gesetze sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu Arbeitsplätzen haben und die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
§ 4 BGG definiert Barrierefreiheit als die Gestaltung des Arbeitsumfeldes auf eine Weise, dass Menschen mit Behinderungen diese in der „allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ nutzen können. Diese allgemeine Definition von Barrierefreiheit ist der zentrale Ausgangspunkt für die Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
In der ArbStättV, konkret in § 3a Abs. 2, wird gefordert, dass Arbeitsplätze so gestaltet sein müssen, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten, dass „besonders gefährdete Beschäftigte geschützt sind und Barrierefreiheit gewährleistet ist, sofern keine besonderen betrieblichen Anforderungen entgegenstehen“. Dies betrifft insbesondere bauliche Maßnahmen sowie die Gestaltung von Arbeitsräumen und Arbeitsplätzen.
Die Umsetzung und Gestaltung eines barrierefreien Arbeitsplatzes
Die praktische Umsetzung eines barrierefreien Arbeitsplatzes beginnt mit der Analyse der Bedürfnisse der Mitarbeitenden. Verschiedene Behinderungsarten erfordern unterschiedliche Anpassungen – von der baulichen Gestaltung über technische Hilfsmittel bis hin zu organisatorischen Maßnahmen.
Ein Beispiel für Mobilitätshilfen sind faltbare Elektrorollstühle, die sich flexibel im Arbeitsalltag einsetzen lassen und Platz sparen. Wichtig ist, dass Barrierefreiheit als ganzheitliches Konzept verstanden wird, das alle Bereiche der Arbeitsumgebung einschließt.
Barrierefreiheit am Arbeitsplatz planen
Eine fundierte Planung ist der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung von Barrierefreiheit. Inklusion sollte dabei das Leitprinzip sein – das heißt, die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden müssen von Anfang an in die Planung einfließen.
Eine enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitarbeitenden, Fachleuten und Architekten ist notwendig, um Hindernisse zu identifizieren und geeignete Lösungen zu finden. Ziel ist es, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Einschränkungen gleichermaßen zugänglich und nutzbar sind.
Auditive, visuelle und taktile Maßnahmen
Menschen mit sensorischen Einschränkungen wie Seh- oder Hörbehinderungen benötigen spezielle Anpassungen, um barrierefrei arbeiten zu können. Auditive Maßnahmen umfassen beispielsweise visuelle Alarmsysteme, die auf optische Signale setzen, um wichtige Informationen zu vermitteln.
Für Menschen mit Sehbehinderungen sind taktile Hilfsmittel wie Blindenleitsysteme und kontrastreiche Beschilderungen hilfreich. Auch die Bereitstellung von Bildschirmlesegeräten, Sprachausgaben oder Braille-Tastaturen kann erforderlich sein, um die Arbeitsumgebung für alle zugänglich zu machen.
Wie müssen die Außenbereiche geschaffen sein?
Barrierefreiheit beginnt bereits außerhalb des Arbeitsplatzes. Um den Zugang zu erleichtern, sollten Parkplätze für Menschen mit Behinderungen in der Nähe des Eingangs zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen ausreichend breit und gut zugänglich sein.
Gehwege sollten eben, stufenlos und rutschfest sein, damit Menschen mit Rollstühlen und Gehhilfen den Arbeitsplatz sicher erreichen können. Auch eine ausreichende Beleuchtung und gut sichtbare Wegweiser sind notwendig, um eine sichere Orientierung im Außenbereich zu gewährleisten.
Was ist bei den Innenbereichen zu beachten?
Die Gestaltung der Innenbereiche spielt eine entscheidende Rolle für die Barrierefreiheit. Es sollte genügend Bewegungsfreiheit für Rollstuhlfahrer und Nutzer anderer Mobilitätshilfen geben. Flure und Türen müssen breit genug sein, um den ungehinderten Zugang zu ermöglichen.
Bodenbeläge sollten auch hier rutschfest und eben sein, um das Sturzrisiko zu minimieren. Die Einrichtung von ergonomischen Arbeitsplätzen – etwa durch höhenverstellbare Schreibtische und Stühle – trägt zur Barrierefreiheit bei. Ebenso sollten barrierefreie Sanitärräume eingerichtet werden.
Türen und Fenster
Türen und Fenster sind häufig ein Hindernis für Menschen mit Behinderungen. Automatische Türsysteme oder leichtgängige Türen mit gut erreichbaren Griffen sind notwendig, um den Zugang zu erleichtern. Türen sollten mindestens 90 cm breit sein, damit Rollstuhlfahrer problemlos hindurchfahren können.
Fenster sollten ebenfalls leicht zu öffnen sein und auf einer Höhe angebracht werden, die auch für sitzende Personen oder Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit zugänglich ist. Zusätzlich können kontrastreiche Markierungen an Glastüren und Fenstern helfen, diese besser zu erkennen.
Aufzüge und Treppen
In mehrstöckigen Gebäuden sind Aufzüge unverzichtbar, um Barrierefreiheit sicherzustellen. Aufzüge müssen ausreichend groß sein, um Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sicher zu transportieren. Bedienelemente im Aufzug sollten auf einer Höhe angebracht sein, die auch im Sitzen erreichbar ist.
Zusätzlich sollten die Bedienelemente mit Braille-Schrift versehen sein, damit sie auch von sehbehinderten Menschen bedient werden können. Treppen sind mit Handläufen auf beiden Seiten auszustatten. Die Stufen sollten farblich abgesetzt werden, um Unfälle zu vermeiden.
Die Anordnung der Bedienelemente
Bedienelemente wie Lichtschalter, Thermostatregler oder Aufzugstasten müssen so angeordnet sein, dass sie für alle Mitarbeitenden zugänglich sind. Das bedeutet, dass sie in einer Höhe von etwa 85 cm bis 105 cm anzubringen sind, um auch Menschen im Rollstuhl oder kleinwüchsigen Personen den Zugang zu erleichtern.
Darüber hinaus sollten Bedienelemente gut sichtbar und leicht erkennbar sein, um eine barrierefreie Bedienung zu ermöglichen. Taktile Markierungen oder klare Symbole erlauben es, dass Bedienelemente von Menschen mit Sehbehinderungen sicher bedient werden können.
Fazit
Ein barrierefreier Arbeitsplatz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Arbeitskultur. Durch die Schaffung eines zugänglichen Arbeitsumfelds können Unternehmen sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden – unabhängig von ihren körperlichen oder sensorischen Fähigkeiten – die gleichen Chancen haben, sich beruflich zu entfalten. Die gesetzlichen Vorgaben geben dazu klare Richtlinien vor.
Die praktische Umsetzung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die von der Gestaltung der Außen- und Innenbereiche bis hin zur Anordnung der Bedienelemente reichen. Dabei ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden in den Mittelpunkt zu stellen und flexible Lösungen in den Arbeitsalltag zu integrieren. Auditive, visuelle und taktile Anpassungen sowie ergonomische Arbeitsplätze tragen dazu bei, Barrieren abzubauen und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen.
Unternehmen, die in Barrierefreiheit investieren, fördern nicht nur die Inklusion, sondern profitieren in Zeiten des Fachkräftemangels auch von einer vielfältigen und produktiven Belegschaft. Ein barrierefreier Arbeitsplatz trägt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können.
Bildquellen:
- Die Gestaltung eines barrierefreien Arbeitsplatzes: Bild von vandesart auf Pixabay