fbpx
Connect with us

Hi, what are you looking for?

News

Die geänderte Arbeitsschutzverordnung nimmt Arbeitgeber in die Pflicht

Grundsätzlich gilt die Verpflichtung, dass Home-Office, wo immer möglich, angeboten werden muss. Gesetzliche Grundlage ist § 28b Abs. 7. des Infektionsschutzgesetzes. Dennoch gibt es Berufsgruppen, denen es nicht möglich ist, Ihre Arbeit im Home-Office auszuüben. Seit dem 20. April 2021 gilt in diesen Fällen gemäß der geänderten Arbeitsschutzverordnung: Beschäftigte müssen 1 mal pro Woche einen Corona-Test angeboten bekommen. Beschäftigungsgruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen 2 mal pro Woche ein Testangebot erhalten. Was sonst noch zur geänderten Arbeitsschutzverordnung zählt und welche Ziele damit verbunden sind, haben wir für Sie zusammengefasst.

Corona Test

Diese Beschäftigten gelten als besonders gefährdete Arbeitnehmer

Gemäß § 5 Abs. 2 Corona-ArbSchV müssen alle Arbeitnehmer, bei denen aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, 2 mal pro Kalenderwoche die Möglichkeit haben, einen Corona-Schnelltest zu machen. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem:

  • Beschäftigte, die auf Veranlassung des Arbeitgebers in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind
  • Arbeitnehmer die in Betrieben tätig sind, die körper- bzw. personennahe Dienstleistungen mit unmittelbarem Körperkontakt anbieten (z. B. Friseure oder Physiotherapeuten).
  • Beschäftigte, die während Ihrer täglichen Arbeit Kontakt zu Personen haben, die selbst von der Maskenpflicht ausgenommen sind bzw. keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können (z. B.
  • Arbeitnehmer in Kindertagesstätten oder Pflegeheimen für Menschen mit Behinderung)
  • Arbeitnehmer, die berufsbedingt mit vielen wechselnden Personen in Kontakt treten (z. B. Angestellte im Einzelhandel oder Postboten bzw. Paketzusteller)

Hinweis: Die Kosten für sämtliche Corona-Schnelltests, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern anbieten muss, trägt in vollem Umfang der jeweilige Betrieb. Da es sich um Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes handelt. Nachweise über die Anschaffung von Tests nach § 5 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Corona-ArbSchV sowie Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Belegschaft sind vom Arbeitgeber mindestens vier Wochen aufzubewahren (§ 5 Abs. 3 Corona-ArbSchV).

Weitere Inhalte der geänderten Arbeitsschutzverordnung

Allgemeine Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten im Betrieb

Werden Räume gleichzeitig von mehreren Personen genutzt, beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfläche pro Person 10 Quadratmeter. Bei Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern, ist die Belegschaft in möglichst kleine Arbeitsgruppen einzuteilen. Zusätzlich soll zeitversetztes Arbeiten möglich gemacht werden, sofern dies die betrieblichen Gegebenheiten zulassen.

Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes

Können die vorgeschriebenen Mindestflächen und -Abstände im Unternehmen nicht eingehalten werden, so gilt die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes für alle anwesenden Personen.

Hinweis: Kommt eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz aufgrund der Lage vor Ort nicht ausreicht, greifen spezielle Vorgaben für Atemschutzmasken. Diese sind in der Verordnung gelistet. Dazu zählen unter anderem FFP2-Masken oder vergleichbare Modelle.

Pflicht für betriebliche Hygienekonzepte

Der Arbeitgeber ist gemäß der geänderten Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ein Hygienekonzept bereitzustellen. Dieses muss erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz innerhalb des Betriebes sowie deren Umsetzung beinhalten. Das Konzept muss allen Arbeitnehmern zugänglich sein.

Diese Arten von Laientests gibt es für die Schnelltestung:

Spucktest

Zu den Corona-Schnelltests, die Laien ohne Hilfe von medizinischem Personal anwenden können, zählen nasale Antigen-Schnelltests und Spucktests. Letzterer ist besonders einfach in der Handhabung, denn es wird lediglich eine Speichelprobe benötigt, die in ein dafür vorgesehenes spezielles Behältnis gespuckt wird. Eine bestimmte Menge des Speichels wird dann mit einer speziellen Testflüssigkeit vermengt und in eine Testkassette getropft.

Nasaler Antigen-Schnelltest

Für diese Variante des Corona-Schnelltests wird ein Abstrich aus dem vorderen Nasenbereich benötigt. Dafür muss der Nutzer des Tests den Tupfer mehrere Male an der vorderen Nasenschleimhaut entlangreiben. Für kurze Zeit wird der Tupfer anschließend in eine spezielle Flüssigkeit getaucht. Durch Umrühren muss dann dafür gesorgt werden, dass sich das Probenmaterial löst. Zuletzt werden dann wie beim Spucktests einige Tropfen der Lösung auf eine Testkassette getropft.

Bildquellen:

Premium-Partner

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Expertentalk

Elektroinstallationen in Wohnhäusern sind ein Thema, das nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Renovierungs- und Modernisierungsprojekten eine zentrale Rolle spielt. Die Technik entwickelt...

Karriere

Der Titel „Mitarbeiter des Monats“ ist eine Auszeichnung, die in vielen Unternehmen verwendet wird, um herausragende Leistungen von Mitarbeitenden öffentlich anzuerkennen. Die Idee dahinter...

Business

Die effiziente und zuverlässige Auftragsabwicklung ist im umkämpften Umfeld des E-Commerce von entscheidender Bedeutung. Daher ist ein leistungsstarker und gut vernetzter Fulfillment-Dienstleister unerlässlich, um...

Business

Tradition trifft auf Innovation. Diesem Grundsatz hat sich Michaela Eisenkolb von Sehenswert Augenoptik verschrieben. Die erfahrene Inhaberin und Augenoptikspezialistin sowie ihr Team aus dem...

Arbeitsleben

Sprache befindet sich im Fluss. Das bedeutet, dass sie sich stetig verändert. In den Sprachgebrauch etabliert sich nun vermehrt die gendersensible Sprache. Dabei handelt...

Finanzen

Für viele Unternehmen ist die Einstellung neuer Mitarbeiter eine Investition in die Zukunft. Doch neben dem reinen Gehalt gibt es zahlreiche zusätzliche Kosten, die...

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

Business

Die Energiewende ist weit mehr als nur ein politisches Schlagwort – sie ist ein entscheidender Hebel, um den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern. Wer rechtzeitig...

Business

Zahlungsverzug und unbezahlte Rechnungen von Kunden und Geschäftspartnern sind für viele Unternehmen ein Problem, das sich negativ auf die Liquidität auswirken kann. In solchen...

News

Stefan Hipp ist eine Schlüsselfigur im renommierten Familienunternehmen HiPP. Der zweifache Vater setzt sich privat und geschäftlich leidenschaftlich für die Gesundheit und das Wohl...

Finanzen

Ein Geschäftskonto bildet das finanzielle Rückgrat jedes Unternehmens. Es beeinflusst die Effizienz des täglichen Betriebs wesentlich und kann bei der Wahl der richtigen Konditionen...

Bewerbungen

Der Fachkräftemangel heizt den Wettbewerb um Arbeitskräfte immer weiter an. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren, um Top-Talente...

Finanzen

Unternehmer zu sein, ist ein Abenteuer voller Herausforderungen, Risiken und Chancen. Daher ist es in diesem Umfeld besonders entscheidend, dass Unternehmer sich vor unvorhergesehenen...

Lifestyle

Luxusuhren sind auf der ganzen Welt ein beliebtes Gut. Doch welche Modelle standen bei Uhrenenthusiasten im Jahr 2023 besonders hoch im Kurs? Ein Blick...

E-Commerce

Anwaltskanzleien stehen vor der Herausforderung, die Diskretion und den Schutz der Vertraulichkeit von Mandantengesprächen zu gewährleisten und gleichzeitig Fälle innerhalb des Teams effektiv zu...

Werbung