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DGUV Prüfung für Elektrogeräte

Die DGUV Prüfung für Elektrogeräte ist in turnusmäßigen Abständen für alle Unternehmen vorgeschrieben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen kleinen Handwerksbetrieb oder um ein großes Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern handelt. Die Überprüfung muss von einem zertifizierten Fachmann dokumentiert und durchgeführt werden. Sie ist auf Nachfrage der Behörden nachzuweisen.

DGUV Prüfung – Sicherheit für den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Hinter dem Kürzel der DGUV Prüfung steckt die Vorschrift zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die in Unternehmen genutzt werden. Hintergrund dieser Prüfung, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben turnusmäßig durchgeführt und nachgewiesen werden muss, ist die Sicherheit in Unternehmen im Umgang mit elektrischen Anlagen. Maschinen mit Elektromotor sind in fester und mobiler Bauweise aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Sie leisten bei vielen Arbeitsaufgaben eine wichtige Unterstützung. Ein sicheres Arbeiten ist aber nur möglich, wenn die Betriebsmittel und Anlagen keine Defekte aufweisen. Andernfalls können die Maschinen eine Gefahr für die Belegschaft sein. Um dieser Gefahr vorzubeugen, schreibt die Gesetzgebung Prüfzyklen vor, die vom Unternehmer zwingend eingehalten werden müssen.

Prüfung erfolgt durch eine zertifizierte Elektrofachkraft

Zur Durchführung der DGUV Prüfung ist nicht jeder Elektrobetrieb berechtigt. Es muss eine Zertifizierung vorliegen, um die Prüfung durchführen zu können. Es reicht nicht aus, wenn eine Fachkraft des Elektrobetriebes die Zertifizierung erhalten hat. Der Mitarbeiter, der die Prüfung durchführt, muss dazu berechtigt sein. Hat in einem Unternehmen nur der Chef die Berechtigung, muss dieser die Prüfung zwingend selbst durchführen.

Ablauf der DGUV Prüfung

Die DGUV Prüfung ist nicht nur in Bezug auf die Fristen und die Personen fest bestimmt, sondern auch in ihrem Ablauf. Jedes Betriebsmittel wird in drei Schritten geprüft:

  • Im ersten Schritt erfolgt eine Sichtprüfung
  • Im zweiten Schritt ist eine Funktionsprüfung erforderlich
  • Die Messprüfung stellt den dritten Schritt der DGUV Prüfung
  • Erst, nachdem der Prüfer alle drei Schritte erfolgreich durchgeführt hat, gilt die gesamte Prüfung als abgeschlossen.

Prüfzyklen für die DGUV Prüfung

Die Prüfzyklen werden für jedes Unternehmen individuell festgelegt. Sobald ein Unternehmer elektrische Geräte oder Betriebsmittel nutzt, ist er verpflichtet, eine Prüfung anzumelden. Die erste der Prüfungen erfolgt vor der Inbetriebnahme der Geräte. Der Prüfer legt im zweiten Schritt DGUV Prüfzyklen fest. Diese orientieren sich vorrangig an der Art der Betriebsmittel. Für Geräte, die mobil verwendet und immer wieder neu mit dem Stromnetz verbunden werden, ist die Prüfung häufiger erforderlich als bei Anlagen, die fest verbaut sind und in der Regel nicht vom Stromnetz getrennt werden.

Alle Maschinen und Betriebsmittel werden in die Prüfung einbezogen
Von der Notwendigkeit einer DGUV Prüfung ist kein Betriebsmittel ausgenommen. Neben den Maschinen und Anlagen und Kleingeräten wie Werkzeugmaschinen können auch Industriewagen oder andere Anlagen in die Prüfung einbezogen werden, sobald diese am Stromnetz betrieben werden.

DGUV Prüfung – Fazit

Im Rahmen der DGUV Prüfung werden alle fest verbauten und mobilen Elektrogeräte auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft. Die turnusmäßige Durchführung der Überprüfung ist Vorschrift. Als Unternehmer müssen Sie die Zertifikate auf Verlangen vorlegen. Sie können Prüftermine individuell mit einem Prüfer vereinbaren. Achten Sie jedoch auf eine Zertifizierung, denn nicht jedes Unternehmen ist berechtigt, die DGUV Prüfung durchzuführen.

Bildquellen:

  • pexels-alexander-dummer-132700: Foto von Alexander Dummer: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-die-das-gerat-verwendet-132700/

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