Der Gesetzgeber schreibt die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher, sowie ortsgebundener Elektrogeräte und Maschinen in Unternehmen vor. Der E-Check darf aufgrund seiner Wichtigkeit im Bezug auf die Funktionssicherheit und Unfallverhütung nur von einer qualifizierten Fachkraft vorgenommen werden.
Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 33 Prüfung ist verpflichtend
Jeder Unternehmer muss anhand des gesetzlich verankerten Prüfkonzepts je nach Gerät und Anlage einmal pro Jahr, beziehungsweise alle zwei Jahre einen E-Check nach DGUV Vorschrift 3 durchführen lassen. Welche Betriebsmittel und Geräte geprüft, sowie wie geprüft wird, können Unternehmer und Verantwortliche zum Beispiel hier DGUV V33 nachlesen. Notwendig ist eine befähigte Person, die aufgrund ihrer Ausbildung und Zertifizierung dazu berechtigt ist, die Elektroprüfung für alle Betriebsmittel, sowie ortsveränderliche und ortsgebundene Maschinen durchzuführen. Eine Ausnahme zur Verpflichtung der DGUV V3 Prüfungen gibt es nicht. Der Aufwand für vollumfängliche Prüfungen variiert anhand der Geräte und Betriebsmittel, die der Prüfpflicht unterliegen. Ein personalisiertes Angebot kann daher nur erstellt werden, wenn alle elektrischen Betriebsmittel gemeldet und zum E-Check angemeldet werden.
Wer E-Checks rechtssicher und regelkonform durchführen darf
Bei der DGUV A3 Prüfung handelt es sich um eine verantwortungsvolle, nur durch Spezialisten durchführbare Aufgabe. Der E-Check endet mit einem lückenlosen Prüfbericht und einer Plakette, die dem Unternehmer Sicherheit im arbeitsrechtlichen und unfallverhütenden Bereich verschafft. Der Nachweis zu durchgeführten DGUV Prüfungen ist beim Abschluss von gewerblichen Versicherungen notwendig. Auch bei Kostenübernahmen durch den Versicherer wird der Prüfbericht gefordert, da dieser Auskunft darüber erteilt, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung nachgekommen ist und den E-Check durch einen Experten vornehmen ließ. Im Bezug auf die Instandhaltung nimmt die DGUV 3 ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Bedeutung ein. Kleinste Mängel und Verschleiß werden früh erkannt und vor Erteilung der Plakette behoben. Das wiederum führt dazu, dass größere Defekte oder Produktionsstillstände vermieden werden. In den meisten Unternehmen wird ein externer Prüfer beauftragt, der über die notwendige Qualifikation für den E-Check verfügt und Prüfungen nach DGUV 3 durchführen darf. Nur in den wenigsten Firmen wird ein interner Mitarbeiter mit entsprechendem Zertifikat für die Elektroprüfung von Betriebsmitteln, Anlagen und Geräten abgestellt.
Strenge Prüfvorschriften und Dokumentationspflicht
Jeder Arbeitsschritt des E-Checks muss schriftlich festgehalten werden. Die Dokumentationspflicht erhält die gleiche Bedeutung wie die Prüfplakette, die auf dem elektrischen Betriebsmittel mit dem Datum und dem Prüfergebnis vermerkt wird. Nur völlig intakte, fehlerfrei funktionierende und betriebssichere Elektrogeräte und Maschinen erhalten das Prädikat „bestanden“. Ergeben sich im Rahmen des E-Checks laut Prüfvorschriften Mängel, müssen diese vor Erteilung der Plakette von einem Fachmann behoben werden. Im Anschluss erfolgt eine Nachprüfung, in der das elektrische Betriebsmittel im Bezug auf den behobenen Defekt kontrolliert wird. Empfohlen wird zusätzlich eine Leitungsprüfung, da die meisten Mängel nicht in einem Gerät selbst, sondern in den zuführenden und verbindenden Leitungen auftreten. Für die Leitungsprüfung gilt die gesetzliche Verpflichtung allerdings nicht, wenn es um außerhalb der Geräte befindliche Stromleitungen geht.
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