Zöllen
Zölle werden generell im Außenhandel erhoben und können hier entweder bei der Einfuhr, bei der Ausfuhr oder bei der Durchfuhr anfallen. Heute sind mit dem Begriff „Zölle“ mehrheitlich Einfuhrzölle gemeint, weil sie die häufigste Art von Zöllen sind. Der Staat gewinnt durch sie Einnahmen (Devisen) und kann Schutzpolitik für die einheimische Wirtschaft betreiben. Durchfuhrzölle sind dagegen durch das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT nicht mehr legitim. Zölle auf die Ausfuhr von Waren sind dagegen rechtmäßig, werden aber weniger oft eingesetzt, da sie den Export erschweren. In einigen Fällen, in denen ein Mangel an einer bestimmten Ware im Inland herrscht, weil zu viel auf den Weltmarkt exportiert wird, gelten Exportzölle jedoch als probates Mittel der Außenhandelspolitik.
Zölle werden an Zollgrenzen durch die jeweiligen Zollbehörden des Staates erhoben. In Deutschland ist dies die Bundeszollverwaltung. Zu finden sind die Zollstellen an Knotenpunkten des Handels, an Flughäfen, Häfen und Grenzübergängen. Die Zollmaßnahmen setzen sich dabei aus mehreren Schritten zusammen. Nach der Einfuhr der Waren findet zunächst die sogenannte „Gestellung“ statt, bei der der Zollanmelder der Zollbehörde mitteilt, dass die Ware zollamtlich abgefertigt werden soll. Fehlen noch Unterlagen (z. B. Einfuhrgenehmigung) und die Waren können nicht sofort abgefertigt werden, muss eine summarische Anmeldung stattfinden – die Waren können dann vorübergehend verwahrt werden.
Erst dann kann eine Zollanmeldung stattfinden, quasi eine Steuererklärung, die in der EU mit einem Einheitspapier geregelt wird. Wird die Zollanmeldung angenommen, kann es anschließend zu einer Beschau der Waren kommen. In aller Regel werden aber nicht mehr als 5 % der Waren sichtgeprüft. Schließlich müssen die Zollgebühren auf die Waren bezahlt werden, bevor sie dem Besitzer wieder ausgehändigt wird. Waren können auch von Bevollmächtigten durch den Zoll geschickt werden. Dies kann z. B. die Deutsche Post sein oder ein anderes Logistik- oder Postunternehmen.
Die vermutlich älteste Form von Zöllen sind Wegzölle. In der Antike und im Mittelalter bezahlten Reisende diese als eine Art Maut an ausgebauten Straßen oder Brücken – und erhielten dafür auch sicheres Geleit durch den Zöllner. Später wurden die Zwecke von Zöllen vielfältiger, Städte, Fürsten und Staaten begannen sie als Finanzquelle zu betrachten und erhoben Zölle für den Zutritt zu ihrem Hoheitsgebiet oder zu bestimmten Märkten. Später begann man, Zölle vor allem als Schutz für die inländische Wirtschaft einzusetzen. Im Laufe der Geschichte der Zölle gab es folgende Formen:
Die Schutzwirkung von Zöllen auf die eigene Wirtschaft und die Kontrolle über Preise sind nicht die einzigen Auswirkungen von Zöllen. Zölle wirken sich auch auf die Wohlfahrt einzelner Länder aus. Je nach Größe eines Landes haben Zölle aber unterschiedliche Auswirkungen auf die Wohlfahrt. Die Einführung von Zöllen in einem großen Land bewirkt auch Änderungen des Weltmarktpreises, weil die Nachfrage sinkt. Dadurch entsteht ein positiver Effekt auf das Einfuhrtauschverhältnis und es kann zu einer Wohlfahrtssteigerung im Land kommen.
In einem kleinen Land lösen Zölle dagegen keine Änderung des Weltmarktpreises aus. Allerdings bewirken Zölle hier eine steigende Produzentenrente und auch die Staatseinnahmen nehmen zu, was kurzfristig zu einer Wohlfahrtssteigerung führt. Da jedoch gleichzeitig die Konsumentenrente sinkt und einen negativen Effekt auf die Wohlfahrt hat, leiden kleine Länder insgesamt unter einem Wohlfahrtsverlust.
In Europa und auch innerhalb der deutschen Fürstentümer gab es über viele Jahrhunderte hinweg unzählige Zollgrenzen. Diese wurden nach und nach abgebaut, bis die Europäische Union schließlich im Jahr 1968 zur Zollunion wurde. Heute gibt es innerhalb der EU keinerlei Zölle mehr, der Warenverkehr ist frei. Nur die Außengrenzen der EU zu Drittländern sind noch Zollgrenzen und werden von den Mitgliedsländern mit Zollstellen ausgestattet. Um überhaupt eine einheitliche zollamtliche Behandlung zu erwirken, wurde 1988 das Zollrecht neu geordnet. Man schuf das sogenannte Einheitspapier und damit eine einheitliche Zollanmeldung, wo es zuvor 150 verschiedene Zollpapiere der Mitgliedsstaaten gegeben hatte.
Florian Weis
Die Erhebung von Zöllen
Zölle und ihre Zwecke
Zölle und die Wohlfahrt eines Landes
Zollunion Europa
Wirtschaftslexikon
Zölle – Handelspolitik mit Geschichte
Als Zölle bezeichnet man Abgaben auf die Einfuhr oder Ausfuhr von körperlichen Waren von einem Land in ein anderes. Zwischen beiden Ländern muss dafür eine Zollgrenze bestehen. Befinden sich Länder in einer Zollunion, werden an ihren gemeinsamen Grenzen keine Zölle erhoben. Man unterscheidet im wesentlichen zwischen Importzöllen, Transitzöllen und Exportzöllen. In den meisten modernen Industrieländern spielen fast nur Importzölle eine Rolle, in vielen Entwicklungsländern werden dagegen verstärkt Exportzölle erhoben.
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