Alle gesetzlichen Regelungen zum Tarif Vertrag sind im Tarifvertragsgesetz verankert (TVG). Dabei besitzt ein Tarifvertrag immer so lange Gültigkeit, bis die Gewerkschaft oder der Arbeitgeberverband den Vertrag kündigt oder die vereinbarte Zeit für den Tarifvertrag abgelaufen ist.
Nach der Kündigung muss ein neuer Vertrag zwischen den beiden Parteien ausgehandelt werden, um eine Zusammenarbeit weiterhin zum Bestand zu machen. Insgesamt kann zwischen drei Tarifverträgen unterschieden werden:
- Manteltarifvertrag
- Vergütungstarifvertrag
- Flächentarifvertrag
Der Tarifvertrag im Detail
In einem Manteltarifvertrag werden Arbeitszeiten und Urlaub fest geregelt. Außerdem können Vereinbarungen für die Übernahme von Auszubildenden oder Kündigungsfristen aufgenommen werden, wenn sie mit den gesetzlichen Regelungen aus dem BGB nicht übereinstimmen.
Der Vergütungstarifvertrag behandelt wiederum alle Themen rund um das Gehalt , das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld. Die Vergütung der Arbeitnehmer wird in diesem Vertrag genau festgelegt und kann über mehrere Jahre hinweg gestaffelt angelegt sein. Bei einem Flächentarifvertrag gelten die Regelungen beispielsweise für eine ganze Region oder ein Bundesland.
Florian Weis