Die Zusammensetzung der Steuernummer unterscheidet sich in zwei Schemata: dem Standardschema der einzelnen Bundesländer und dem vereinheitlichten Bundesschema. Letzteres entstand im Zusammenhang mit der Abgabe der elektronischen Steuererklärungen. Die Vereinheitlichung folgt dem ELSTER-Verfahren. Beim Länderschema variiert die Länge zwischen zehn und elf Ziffern, da Nordrhein-Westfalen als einziges Bundesland drei Ziffern verwendet, die übrigen vier. Hier sind bestimmte länderspezifische Codes ablesbar. Anhand der ersten drei bis vier Ziffern ist das Finanzamt Bundesfinanzamt auszumachen. Das Schema sieht folgendermaßen aus: Ziffer(n) + FF. Danach schließt sich die Ziffernabfolge für die Bezirksnummer des jeweiligen Bundeslandes an. Dieses Muster beinhaltet die drei Buchstaben BBB. Anschließend folgen die Unterscheidungsnummern. P stellt am Ende das Prüfzeichen dar.
Das Bundesschema hat sich auf 13 Ziffern festgelegt.
2007 wurde die Steueridentifikationsnummer eingeführt, die ein Leben lang für eine Person gültig bleiben soll. Auch wenn die Person umzieht, verändert sich an der Steueridentifikationsnummer nichts. Die steuerliche Identifikationsnummer, mit IdNr abgekürzt, ist bundeseinheitlich und dauerhaft gültig. Langfristig gesehen soll die Steueridentifikationsnummer die alte Steuernummer ersetzen.
Die Steuernummer ist auf dem Einkommensteuerbescheid links oben zu finden. Wenn dieser nicht vorliegt, kann man sich auch ans zuständige Finanzamt wenden.
Folgende unterschiedliche Identifikatoren werden von der deutschen Steuerverwaltung benutzt:
- Steuernummer
- Steueridentifikationsnummer (für natürliche Personen)
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (für wirtschaftliche Personen, natürlich und juristisch, sowie Personenvereinigungen)
- Umsatzsteuer -Identifikationsnummer (für Unternehmer)