Der Sozialversicherungsausweis existiert seit 1991 und wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt. Mit Aufnahme jedes neuen Anstellungsverhältnisses ist er dem Arbeitgeber vorzulegen, wenngleich dabei meist auch die alleinige Vorlage der Rentenversicherungsnummer ausreicht. Jeder Ausweis enthält dabei die folgenden Daten welche nach § 18h Abs. 2 SGB 4 geregelt werden:
- Die Rentenversicherungsnummer des Versicherten
- Familien- und Geburtsname
- Vorname
Weitere persönliche Informationen sind nicht erhalten und dürfen auch nicht auf dem Sozialversicherungsausweis erscheinen.
Keine Mitführungspflicht, aber unverzichtbar für viele Arbeitsbereiche
Seit 2009 herrscht keine Mitführungspflicht des Ausweises mehr. In einigen Berufsfeldern ist er allerdings dennoch ein einer erweiterten Form als Versicherungsausweis inklusive Lichtbild mitzuführen. Dazu zählen:
- Beschäftigte im Baugewerbe
- Schausteller
- Mitarbeiter im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Angestellte im Gebäudereinigungsgewerbe
- Arbeitnehmer im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe
Jeder Sozialversicherte wird mittels Anschreiben über seine Angaben informiert. Das gilt auch bei Verlust oder Beschädigung. In diesem Fall muss der Ausweis über die Krankenkasse beim jeweiligen Rentenversicherungsträger neu beantragt werden. Jeder Beschäftigte darf dabei nur einen Ausweis besitzen. Verlust oder Namensänderungen sind ebenfalls zu melden. Eine wichtige Funktion des Sozialversicherungsausweises ist es, illegale Beschäftigungsverhältnisses aufzuwecken oder Leistungsmissbrauch aktiv zu verhindern.
Der Sozialversicherungsausweis in der DDR
Beim Sozialversicherungsausweis der DDR handelte es sich um ein Buch, in das alle versicherungspflichtig Beschäftigten eingetragen wurden. Auch Angaben zu etwaigen Arbeitsunfähigkeiten waren hier vermerkt. Neben seiner Funktion als Beweismittel der Versicherten gegenüber dem Rentenversicherungsträger der DDR hatte der Sozialversicherungsausweis noch eine weitere wichtige Funktion. Er diente bei Arztbesuchen dem Nachweis, tatsächlich krankenversichert zu sein.
Zwischen der Geburt und der erstmaligen Aufnahme einer Arbeit gab es den Sozialversicherungs- und Impfausweis für Kinder und Jugendliche.
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Christian Weis