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Wirtschaftslexikon

Was ist Mobbing?

Mobbing ist eines der größten Probleme in der Arbeitswelt. Die Folgen für die Betroffenen sind häufig schwerwiegend. Das Verb Mobbing leitet sich von dem englischen Wort „mob“ ab, dessen Übersetzung soviel wie Pöbel, Gesindel, Pack bedeutet.

Jemanden mobben heißt, ihn bedrängen, anpöbeln oder über ihn herfallen und beschreibt eine konfliktbelastete Situation. Bereits aus der Wortdeutung lässt sich schließen, dass es sich bei Mobbing nicht um die kleineren Streitereien und Konflikte am Arbeitsplatz handelt. Mobbing zielt auf Ausgrenzung ab und greift den Betroffenen in seinen psychischen und gesellschaftlichen Grundlagen an. Die angegriffene Person ist unterlegen und wird von einer oder einigen Personen über längere Zeit systematisch direkt oder indirekt angegriffen. Der Gemobbte fühlt sich ausgestoßen und diskriminiert.

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Mobbing ist ein immer wieder zu beobachtendes Verhaltensmuster, das zumindest vom Opfer als negativ empfunden wird. Das Phänomen Mobbing beschreibt Kontroversen, bei denen ein Mitarbeiter durch Kollegen oder auch Vorgesetzte gezielt und beharrlich angegriffen oder von diesen ausgegrenzt wird. Mobbing äußert sich auf unterschiedliche Art und Weise zum Beispiel durch Verbreitung falscher Tatsachen, Zuteilung sinnloser Arbeitsaufgaben, gesellschaftlicher Isolation, ständiger Kritik an der Arbeit oder sogar Gewaltandrohung. Mobbing am Arbeitsplatz ist ein aktuelles Thema das immer mehr um sich greift aber häufig immer noch tabuisiert wird. Sachbezogene Kontroversen am Arbeitsplatz stellen hingegen kein Mobbing dar.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Mobbingformen
  2. Wie häufig gibt es Mobbing?
  3. Die besten Tipps gegen Mobbing
  4. Eine Frage der Einstellung
  5. Die richtigen Maßnahmen ergreifen
  6. Rechtliche Möglichkeiten bei Mobbing
  7. Was gehört alles zum Mobbing?
  8. Richtige Verhaltensweisen, wenn Mobbing am Arbeitsplatz beobachtet wird
  9. Mit Bedacht eingreifen
  10. Präventive Maßnahmen wichtig
  11. Mobbing – 8 Schritte zur Konfliktlösung

Mobbingformen

Mobbing zeigt sich in vielen Formen: zum Beispiel verbal, körpersprachlich und nonverbal sowie organisatorisch. Es gibt ein Opfer und meist einen, häufig sogar mehrere Täter. Meist wehrt sich die gemobbte Person zu Beginn – besonders bei verbalen Mobbing-Attacken. Für Außenstehende ist deshalb nicht sofort erkennbar, wer über- und wer unterlegen ist. Erst im Mobbingverlauf wird das Opfer klar erkennbar. Häufig ist Mobbing durch ungleiche Machtverhältnisse charakterisiert. Dies können offizielle Hierarchie – oder Machtunterschiede inoffizieller Art, wie Beliebtheit, Ansehen und Respekt sein. Geflüster hinter dem Rücken des Mobbingopfers, harte Manöverkritiken vom Chef oder Gruppenbildung der Kollegen in der Kantine sind keine Ausnahmen. Die überlegene Person wird als Mobber oder Täter charakterisiert, die unterlegene Person als Gemobbter oder Opfer. Mobbing existiert als Gruppenphänomen schlummernd in allen Gruppen, an Arbeitsplätzen und in Schulen.

Am Arbeitsplatz lässt sich Mobbing zwischen „Bossing“ und „Staffing“ unterscheiden. „Bossing“, das Mobbing von Führungskräften und Teamleitern in Richtung ihrer Untergebenen, ist die häufiger vorkommende Variante des Mobbings. Gemobbte dieser Kategorie haben es besonders schwer, da es nicht leicht ist, gegen den eigenen Chef vorzugehen. Strategisch betrachtet ist dies eine andere Art von Personalabbau-Maßnahme, deren Ziel es ist, ungewollte Mitarbeiter durch Mobbing zur Kündigung zu bewegen. So können Kündigungsschutz oder Abfindungsklauseln zu umgangen werden.

Der umgekehrte Fall nennt sich „Staffing“ und meint die Attacke gegen Führungskräfte seitens der Mitarbeiter. Absicht ist es, Ansehen oder Kompetenz des oder der Vorgesetzten zu untergraben.

Wie häufig gibt es Mobbing?

Mobbing ist so weit verbreitet, dass es sogar einen offiziellen Mobbing-Report der Sozialforschungsstelle Dortmund gibt. Laut diesem waren im Jahr 2002 bereits 2,7% der Erwerbstätigen von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen. Im Jahr 2008 fand die Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ heraus, dass aktuell bereits 11% der deutschen Berufstätigen Mobbing am Arbeitsplatz ausgesetzt waren. Die Mobbing-Tendenz wird als weiter steigend beurteilt. Dies wird auf die Belastung der Unternehmen in Bezug auf die Wirtschaftskrise und auf betriebliche finanzielle Schwierigkeiten zurückgeführt.

Jeder Achte hat Angst vor Belästigungen im Internet

Jüngere fühlen sich im Internet nicht mehr so stark durch Beschimpfungen und Nachstellungen bedroht wie in der Vergangenheit. 12 Prozent der 14- bis 29-Jährigen Internetnutzer geben an, sich durch Beleidigungen oder Belästigungen im Internet bedroht zu fühlen.

Das sind deutlich weniger als noch vor einem Jahr, als 18 Prozent solche Ängste äußerten. „Das ist ein erfreulicher Rückgang“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Aufklärung, etwa in den Schulen, und der Einsatz der Internet-Unternehmen gegen Bedrohungen im Netz scheinen Wirkung zu zeigen.“ Gestiegen ist allerdings die Besorgnis bei den Älteren. Hatten vor einem Jahr nur 8 Prozent der ab 65-Jährigen Angst vor Beleidigungen so sind es nun rund 13 Prozent. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass sich niemand unsicher fühlen muss, der online unterwegs ist. Dabei müssen alle Beteiligten künftig die ‚Silver Surfer‘ noch stärker mit in den Blick nehmen“, so Kempf.

Insgesamt fühlt sich wie vor einem Jahr jeder achte Internetnutzer (13 Prozent) durch Beleidigungen oder Belästigungen im Netz bedroht. Dabei sind die Sorgen bei den Frauen mit 15 Prozent etwas höher als bei den Männern (11 Prozent). Noch etwas deutlicher sind die Geschlechterunterschiede bei der Frage nach der Angst vor sexueller Belästigung. Während 12 Prozent der Mädchen und Frauen entsprechende Befürchtungen äußern, sind es bei Jungen und Männern 7 Prozent. Vor Mobbing im Netz haben 11 Prozent der Internetnutzer Angst. Hier gibt es keine größeren Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Jüngere von 14- bis 29 Jahren machen sich mit 12 Prozent allerdings deutlich häufiger Sorgen vor Mobbing als Senioren (6 Prozent).

Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das  Meinungsforschungsinstitut ARIS 1.014 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

Die besten Tipps gegen Mobbing

Mobbing ist immer noch ein wichtiges Thema. Leider. Egal ob in der Schule oder am Arbeitsplatz – nicht immer ist Mobbing eindeutig als solches zu erkennen. Außerdem kann es sich in unterschiedlicher Form zeigen. Nur ein Grund, warum es sich lohnt, sich mit den Maßnahmen dagegen vertraut zu machen.

Schnell wird aus „Kleine Frotzeleien unter Kollegen sind okay“ ein ernsthaftes Problem. Die Toleranzgrenze bezüglich Mobbing am Arbeitsplatz, in der Schule oder auch im Internet ist nicht festgelegt. Meist verschwimmen die Grenzen schon nach kurzer Zeit. Umso wichtiger ist Prävention, wenn es um das frühzeitige Erkennen und Bekämpfen von Schikanierung geht. Viele sind sich dieser Tatsache nämlich nicht bewusst und haben Angst vor Konsequenzen. Doch die Angst ist nicht berechtigt. Sich zur Wehr setzen kann den Effekt eines Befreiungsschlages haben und am Ende nur ein Vorteil haben. Eine Tabuisierung der Vorkommnisse bringt niemandem etwas. Aktives Thematisieren und Konfrontieren erfordert viel Mut, lohnt sich am Ende. Folgende Tipps sind gegen Mobbing sehr hilfreich. Mobbing: rechtliche Tipps von anwalt.de.

Eine Frage der Einstellung

Bevor man dazu übergeht, aktive Maßnahmen gegen die Verursacher der Schikanierer zu ergreifen, empfiehlt es sich, das eigene Verhalten zu analysieren und gegebenenfalls auch ein paar Dinge im Vorfeld zu ändern. Es ist nämlich alles eine Frage der Einstellung.

  1. Selbstbewusstsein zeigen. Auch wenn es oft sehr schwer fällt, so ist ein souveränes Auftreten in jedem Fall die beste Grundlage. Man sollte sich von den Schikanen nicht beeindrucken lassen und sich auch nicht dafür rechtfertigen. Im Bestfall wird dem Mobbing so kein Nährboden gegeben.
  2. Analyse der Situation. Es hilft, die augenblickliche Situation ausführlich zu beleuchten und auch die Rahmenbedingungen genauer zu betrachten. Oft lässt sich daraus vielleicht direkt ein Grund für die Schikanierungen erkennen.
  3. Selbstanalyse betreiben. Nicht immer sind automatisch die Anderen Schuld. Es hilft dabei wirklich, die Situation von allen Seiten aus zu betrachten. Vielleicht hat man selbst etwas falsch gemacht und durch Fehlverhalten den Unmut anderer auf sich gezogen.
  4. Frühzeitiges Erkennen und Reagieren. Es geht darum, am Ende nichts „einreißen“ zu lassen. Hier geht es darum, die Grenze zwischen unbedeutenden Sticheleien und aufkeimendem Mobbing frühzeitig zu erkennen und reagieren.
  5. Isolation vermeiden. Keinesfalls sollte man sich durch das Mobbing davon abhalten lassen, an betrieblichen Aktivitäten teilzunehmen oder den Kontakt mit anderen Kollegen zu suchen. Wer sich isoliert und einschüchtern lässt, der hat in der Tat bereits verloren.

Die richtigen Maßnahmen ergreifen

Viel wichtiger als die richtige Einstellung ist im Anschluss das Ergreifen der richtigen Maßnahmen. Bereits von Anfang an können alle Betroffenen mithilfe einfacher Tricks gegen die auftretenden Probleme vorgehen.

  • Notizen machen. Es hilft durchaus, die Ereignisse bereits recht früh im Prozess zu dokumentieren. Eine Art „Mobbing-Tagebuch“ kann helfen, die Ereignisse zu dokumentieren. Außerdem hilft es als zukünftiger Nachweis im Falle von Konfrontationen.
  • Konfrontation nicht scheuen. Der Schikanierende sollte bereits relativ früh vom Betroffenen zur Rede gestellt werden. Dies kostet selbstverständlich viel Überwindung, kann aber helfen, bereits frühzeitig Probleme aus dem Weg zu räumen.
  • Verbündete gewinnen. Gemeinsam ist man nicht nur weniger allein, man verschafft sich auch Freunde. Das können andere gemobbte Kollegen sein, aber auch neutrale Angestellte, evtl. sogar Kunden.
  • Beschweren. Es klingt einfach und das ist es auch. Gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes ist es möglich, sich zu beschweren. Am besten beim Vorgesetzten. Sollte dieser das Problem sein, dann ist es ratsam sich direkt beim Arbeitgeber, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat zu melden.
  • Auf Timing und Rahmenbedingungen achten. Die Ergreifung der Maßnahmen sollte stets zum richtigen Zeitpunkt erfolgen, Unbeteiligte oder gar die Firma sollten keinen Schaden daran nehmen. Das Timing ist hier entscheidend und sollte gut abgewogen werden.Es empfiehlt sich also, den Mobbing-Aktionen mit erhobenem Haupt und viel Gelassenheit entgegen zu treten. Wer das nicht einfach so an sich abprallen lassen kann, der sollte sich nicht davor scheuen, in irgendeiner Art und Weise auf Hilfe zurückzugreifen. Das kann sowohl über Freunde, Bekannte und Kollegen erfolgen, als auch in Form von professioneller Hilfe. Es gibt viele Mobbing-Anlaufstellen, deren Adressen einfach im Internet zu finden sind. Und bei wem es diesbezüglich ernster wird, der sollte auch nicht davor zurückschrecken, juristische Hilfe anzunehmen und beispielsweise einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser gibt auch Hinweise darüber, inwiefern es angebracht ist, zum jetzigen Zeitpunkt juristische Schritte einzuladen.

Der Jobwechsel bleibt die finale Alternative. Auch wenn sie oft ungern gesehen wird, so ist es dennoch ratsam, bereits recht frühzeitig nach Alternativen Ausschau zu halten. Auch, wenn die Mobber damit vielleicht das Ziel erreicht haben, so sollte die eigene Gesundheit stets Vorrang haben.

Rechtliche Möglichkeiten bei Mobbing

Wenn innerbetriebliches Mobbing außer Kontrolle gerät, dann sind rechtliche Schritte unausweichlich. Eine international gültige Regelung gibt es nicht. Umso wichtiger ist es, sich einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verschaffen.

Von vornherein sollte deutlich sein, dass juristische Maßnahmen nie an erster Stelle bei der Bekämpfung von Mobbing-Maßnahmen stehen sollten. Zuerst sollte man versuchen, die Situation auf persönliche Art und Weise zu erklären. Zum einen sollte das Gespräch mit den Schikanierten gesucht werden. Allerdings sollte auch die andere Seite dabei nicht vernachlässigt werden. Eventuell lassen sich Unstimmigkeiten bereits während des Gespräches mit den betreffenden Parteien lösen.

Eine gute Analyse der Situation kann ebenfalls helfen. In welchem Umfeld finden die Anfeindungen statt? Wer trägt dabei die Schuld? Das hilft schon einmal, wenn es um das Einschätzen der Sachlage geht. Erst wenn all diese Maßnahmen nichts bringen, dann sind juristische Schritte unausweichlich. Andernfalls kann das Betriebsklima dauerhaft gestört werden.

Diese juristischen Maßnahmen können ergriffen werden

Es gibt eine ganze Liste an Gesetzgebungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, auf die man zurückgreifen kann, wenn es um das rechtliche Grundgerüst des Vorgehens gegen Mobbing geht. Dabei handelt es sich um:

  • Beschwerde bis zum Arbeitgeber, gemäß § 84 Abs. 1 BetrVG. Dabei kann sich mittels förmlicher Beschwerde direkt beim Vorgesetzten beschwert werden und um Abhilfe gebeten werden.
  • Beschwerde beim Personalrat § 85 BetrVG. Diese kann parallel zur Beschwerde beim Arbeitgeber angebracht werden.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses beinhaltet auch die Unterbindung von Diskriminierung und Schikane in jeder Form.
  • Strafanzeige. Die ganz klassische Strafanzeige kann durchaus in Betracht gezogen werden, wenn beispielsweise vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung oder Nachrede bzw. Verleumdung Teil des Mobbings sind.
  • Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, nach § 273 BGB. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitnehmer dem Dienst fernbleiben, sollten entsprechend bekannte Mobbing-Probleme nicht aktiv von Unternehmensseite beseitigt werden.
  • Eigenkündigung des Mobbing-Opfers, inklusive Auflösung des Arbeitsvertrages. Diese Option ist sehr risikoreich und kann nicht automatisch gewährleistet werden. Gerade in Hinsicht auf eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes ist es sehr wichtig, sich vorher über den eignen Fall zu informieren.

Grundlagen und Beweislage müssen stimmen

Um schlussendlich etwaige Ansprüche geltend zu machen, sind drei Faktoren entscheidend, auf die geachtet werden muss.

  1. Die einzelnen Vorkommnisse müssen konkret beschrieben und dokumentiert werden
  2. Es muss ein erkennbarer Zusammenhang zwischen den Handlungen und Mobbing-Aktivitäten stehen.
  3.  Es muss eine Verletzung von Rechtsgütern oder arbeitsvertraglichen Verpflichtungen vorliegen

Wichtig ist in jedem Fall die genaue Beweislage und Dokumentation der Ereignisse. Ohne diese kann sich der Rechtsprozess anschließend ein wenig in die Länge ziehen. Es muss eindeutig erkennbar sein, dass Mobbing die Grundlage des Verhaltens ist und Auslöser dieser Aktionen ist.

Was gehört alles zum Mobbing?

Auch wenn Mobbing einen Begriff darstellt, unter dem sich fast jeder etwas vorstellt, so muss die Definition im juristischen Sinne genauer ausfallen, um Wirkung zu zeigen. Zu den juristisch relevanten Handlungen zählen:

  • Kündigung
  • Versetzung
  • Abmahnung
  • Sexuelle Belästigung
  • Tätlichkeiten
  • Üble Nachrede
  • Beleidigung

Schwere und Effektivität der Auslegung dieser Begriffe ist Auslegungssache und von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Soziale Isolation, bewusstes Vorenthalten von Informationen sowie übertriebene Kontrolle oder Kritik sind hingegen schwerer zu benennende Elemente. Die Anwaltschaft prüft genau, inwiefern diese Bereiche abgedeckt werden und Teil der Anschuldigungen sind.

Wer also den Schritt der juristischen Maßnahmen geht, der muss bereits im Vorfeld gute Arbeit leisten und sollte nicht unbedacht an die Sache herangehen. Es sollte vor allem nach Abwägung aller anderen Maßnahmen ein finaler Schritt sein. Arbeitgeber können dem zusätzlich vorbeugen, indem sie rechtliche Grundlagen bereits in die Arbeitsbestimmungen eintragen und auf die genaue Einhaltung der Bestimmungen im Arbeitsalltag achten. Wenn man nämlich Mobbing von vornherein den Nährboden nimmt, dann hat man sich später weniger mit langwierigen und teuren Rechtsprozessen rumzuärgern.

Richtige Verhaltensweisen, wenn Mobbing am Arbeitsplatz beobachtet wird

Mobbing ist immer noch ein häufig auftretendes Problem. Oft ist es nicht eindeutig am Arbeitsplatz erkennbar, da die Trennschärfe zwischen kleinen Sticheleien und ernsten Problemen oft fließend verläuft. Umso wichtiger ist das rechtzeitige und richtige Verhalten, sollte es zu Problemen kommen.

Frühzeitiges Erkennen ist wichtig. Das geht auch einher mit einem entsprechend reflektierten Verhalten. Die Situation sollte von allen Seiten betrachtet und hinterfragt werden. In welchem Kontext findet das Mobbing statt? Welche Personen trifft es in welchem Rahmen? Im Idealfall lässt sich ein Grund erkennen, der als Ursache für die das schikanierende Verhalten dienen kann. Wer Mobbing am Arbeitsplatz beobachtet, sollte sich in jedem Fall nicht verstecken, sondern zur aktiven Lösung der Probleme beitragen. Ein paar grundsätzliche Verhaltensregeln können dabei hilfreich sein.

Mit Bedacht eingreifen

Am Anfang gilt es erst einmal, das Mobbing zu benennen. Täter und Opfer sollten erkennbar sein. Vieles hat dann im Folgenden mit der eigenen Rolle im Unternehmen zu tun. Als Führungskraft realisiert man das Fehlverhalten nämlich ganz anders, als wenn man ein einfacher Angestellter ist. Häufig macht sich der gemobbte Mitarbeiter durch sinkende Arbeitsbereitschaft und isolierendes Verhalten bemerkbar. In jedem Fall ist es ratsam, die folgenden Schritte einzuhalten.

  1. Das Gespräch mit dem gemobbten Mitarbeiter führen. Als Erstes sollte man mit dem Betroffenen sprechen, um die Lage besser einschätzen zu können. Eventuell klärt sich hier bereits, wie gravierend die Probleme sind. Es wird eine Weile dauern, bis sich der Mitarbeiter öffnet, aber der Versuch ist wichtig.
  2. Das klärende Gespräch initiieren. Nächstes Ziel sollte es sein, Mobber und Gemobbten an einen Tisch zu bringen und ein klärendes Gespräch zwischen beiden zu organisieren. Man selbst sollte dabei neutral bleiben. Eventuell empfiehlt es sich hier auch, einen professionellen Helfer einzuschalten, der das Gespräch moderiert.
  3. Gute Vorbereitung liefern. Sollte man wirklich Initiator und Moderator des Gespräches sein, dann ist gute Vorausplanung sehr wichtig. Evtl. überlegt man sich vorher bereits ein paar Argumente. Auf jeden Fall sollte man eigene Beobachtungen mit einbringen. Hier empfiehlt es sich bereits früh anzufangen, die beobachteten Ereignisse ggf. zu protokollieren.
  4. Besonnenheit vor Impulsivität. Viele Betroffene tendieren dazu, recht schnell mit disziplinarischen Maßnahmen zu drohen. Dies sollte immer erst der nächste Schritt sein. Als finales Drohmittel in dem Moment, wo nichts mehr hilft, ist es dennoch eine richtige Wahl.

Präventive Maßnahmen wichtig

Das bestmögliche Szenario entsteht natürlich dann, wenn man dem Mobbing von vornherein wenig Nährboden gibt. Daher sollte man als Führungskraft, aber auch als einfacher Angestellter stets schauen, ob die Sicherheits- und Arbeitsbestimmungen so angelegt sind, dass die Prozesse klar und deutlich dokumentiert werden. Von vornherein sollten die Angestellten geschult werden und auch die interne Kommunikation [Kommunikation Definition] optimiert werden. Folgende Tipps können hier hilfreich sein:

  • Arbeits- und Schutzmaßnahmen sollten eingehalten werden
  • Führungskräfte sollten geschult werden
  • Die Kollegen sollten für das Thema „Mobbing“ sensibilisiert werden
  • Ein Ansprechpartner bzw. eine „Beschwerdestelle“ sollten eingerichtet werden
  • Eine Betriebsvereinbarung hilft, Klauseln und Regeln zum Thema „Mobbing“ auch schriftlich festzuhalten. Dazu gehört das Festlegen der oben beschriebenen Aspekte, Begriffsbestimmungen, Verhaltenskodex, Konfliktlösungsverfahren sowie Rechte und Pflichten

Es ist erwiesen, dass gute Präventivmaßnahmen helfen können, die Gefahr von Mobbing zu vermindern. Offener und ehrlicher Umgang wirken vorbeugend. Drohende Maßnahmen sind da erst der nächste Schritt und sollten mit Sorgfalt ausgesprochen werden. Nur so kann auch das Betriebsklima gewahrt werden.

Mobbing – 8 Schritte zur Konfliktlösung

Wenngleich Prävention immer die erste Handlungsweise im zur Bekämpfung von Mobbing sein sollte, so ist es in manchen Fällen leider nicht vermeidlich. Die meisten Betroffenen wissen nicht, wie man reagieren soll. Einige überreagieren dabei, andere haben Angst, überhaupt Schritte zu unternehmen und sind sehr verunsichert. Dabei kann man mit ein wenig organisierter Reaktion viel bewirken. Die folgenden 8 Schritte sind daher eine wichtige Anleitung, um den Konflikt schnell und unkompliziert zu lösen.

1.Konflikt erkennen und benennen

Der erste Schritt ist einfacher gesagt als häufig get n. Denn als Erstes muss das Mobbing als solches benannt und beschrieben werden. Konflikte entstehen immer und sind nichts Ungewöhnliches. Allerdings sollten sie immer klar kommuniziert und auch angesprochen werden. Wer nichts sagt, der bestätigt den Mobbenden in seinen Ansichten und stellt diese unterbewusst als wichtiger dar, als die eigenen Belange. Um dem vorzubeugen, ist gute innerbetriebliche Kommunikation unabdingbar. Aktives Zuhören, gute nonverbale Kommunikation und stärkere Kommunikation der persönlichen Belange sind hier wichtig.

2. Firmeninterne Kommunikation verbessern und Regeln aufstellen

Letztendlich profitiert nicht nur jeder Einzelne, sondern die ganze Firma, von einer verbesserten Kommunikation. Festgelegte Konfliktlösungsstrategien sind dabei sehr wichtig. Hier wissen die Mitarbeiter sofort darüber Bescheid, welche „Do’s“ und „Don’ts“ in der Firma gelten. Aktives Zuhören ist ebenfalls sehr gut. Generell sollte eine konstruktive und unterstützende Atmosphäre herrschen. Wer seine Mitarbeiter auf konstruktive Kritik und gute Umgangsweisen einstimmt, hat am Ende weniger Probleme.

3.Klare Grenzen definieren

Ein jeder Mensch hat eine eigene Belastungsgrenze. Und jeder sollte für sich auf diese Weise auch Grenzen festlegen, bei denen er im Rahmen der Konflikte Schritte einleitet. Dem Mobbenden müssen die eigenen Grenzen klar aufgezeigt und kommuniziert werden. Nur so kann man seinem Gegenüber auch entscheidend entgegentreten. Ein „Nein“ bei ersten Problemen kann da bereits die besagte Grenzen symbolisieren.

4.Die Konfrontation suchen

Nichts ist frustrierender oder ärgerlicher, als wenn Wut und Probleme in sich hineingefressen werden. Der Konflikt sollte also schnellstmöglich angesprochen werden. Eine „Plus-Minus-Plus“-Formel eignet sich hier besonders gut für Dialoge. Man spricht zuerst die eigenen Problempunkte an, gibt anschließend dem Gegenüber Raum zur Reaktion. Diese wird aufgenommen, nur um anschließend direkt den nächsten Punkt anzusprechen. Auf diese Art und Weise lassen sich bereits viele Konflikte einfach lösen. Dennoch liegt hier in der Kürze die Würze. Man sollte das Gespräch knapp und sachorientiert halten. Einschüchtern sollte man sich nicht lassen.
Im Idealfall findet die Konfrontation auch mit einem Betriebs- oder Personalratsmitglied statt. Allerdings sollte dies nicht der erste Schritt sein, sondern nur in extremen Fällen aufgegriffen werden.

5.Interne Hilfsmöglichkeiten wahrnehmen

Was bei kleineren Unternehmen noch problematisch ist, sollte bei größeren Firmen kein Problem darstellen. Hier sollten intern Möglichkeiten geschaffen werden, mit der Problematik umzugehen. Ein Mobbingbeauftragter ist hier schon mal der Anfang. Noch größere Firmen nutzen den Personal- oder Betriebsrat. Das ist vor allem dann günstig, sollte es sich bei dem Mobbenden bspw. um den direkten Vorgesetzten handeln. Andernfalls ist auch dieser eine gute Ansprechperson. Es gibt Rechtsgrundlagen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auf die dabei zurückgegriffen werden kann. Weitere Personen, die zur Hilfe herangezogen werden können sind, insofern sie vorhanden sind:

  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Betriebsarzt/medizinischer Dienst
  • Betriebsfürsorger
  • Betriebliche Sozialberatung
  • • Personalabteilung

6.Externe Hilfe suchen

Wenn die Strukturen und das Personal des Unternehmens nicht ausreichend sind, dann ist externe Hilfe die nächstbeste Lösung. Es gibt viele Informationsstellen zum Thema „Mobbing.“ Teils anonyme Selbsthilfegruppen zeigen Verständnis und bieten Möglichkeiten zum Austausch. Gute Information ist hier ein wichtiger Faktor. Häufig bieten diese auch spezielle Stress- und Kommunikationstraining-Möglichkeiten an. In erster Linie dienen sie allerdings der Beratung. Auch Krankenkassen, soziale Vereine, Verbände und kirchliche Krisenberatungsstellen können genutzt werden.
Wenn das nicht mehr hilft, dann sind psychotherapeutische Institutionen der nächste Schritt. Hier sollte man keine Furcht besitzen, diesen Schritt gegebenenfalls zu gehen. Meist sind professionelle Beratung und evtl. ein anschließender Kur-Aufenthalt eine effektive Lösung. Mobbing kann dauerhaft und unbehandelt wirklich krankmachen.

7.Juristische Möglichkeiten abwägen

Wie bereits erwähnt, sollten rechtliche Schritte erst der letztmögliche Schritt in der Bekämpfung sein. Erst müssen alle anderen Möglichkeiten im besten Sinne ausgelotet werden, bevor man dagegen vorgeht. Dennoch kann Mobbing eine Straftat darstellen. Verschiedene Urteile in der Vergangenheit belegen dies – sie reichen von Versetzung über Bußgeldern, bis hin zu Freiheitsstrafen. In jedem Fall wird ein juristisches Vorgehen dazu beitragen, die Fronten zu verhärten.
Indizien und Beweise sind daher die wichtigste Waffe. Ein Mobbing-Tagebuch hat Beweiswert. Gleiches gilt auch für andere schriftliche Unterlagen, E-Mails, Fotos, SMS oder Chat-Protokolle. Ebenfalls sehr wichtig für das juristische Vorgehen ist das Vorhandensein von Zeugen. Verbündete auf Arbeit sind nie verkehrt. Das können zum einen Leute sein, die ebenfalls betroffen sind, auf jeden Fall aber Kollegen, welche die Anfeindungen erlebt haben und aussagen können. Gute juristische Vorbereitung ist dabei das A und O, denn wer sich unüberlegt in einen Rechtsstreit stürzt, der riskiert meist direkt seinen Job, aber auch hohe finanzielle Kosten.

8.Kündigung

Allerletzter Ausweg bleibt meist nur eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das ist natürlich nur ein finales Mittel zur Lösung des Problems. Entscheidend ist hier ebenfalls die Art und Weise des Vorgehens bei der Kündigung. Wenn möglich, sollte es zu einer Einigung mit dem Arbeitgeber kommen, beispielsweise in Form einer gegenseitigen Vertragsauflösung. Auch ausstehende Lohnforderungen sollten gezahlt werden. Inwiefern es Schadensersatzforderungen gibt, sollte im Vorfeld mit einem Juristen abgeklärt werden.

Die Art der Kündigung hat auch erheblichen Einfluss auf den anschließenden Anspruch auf Arbeitslosengeld . Mobbing kann dabei aber als Grund angeführt werden, um direkt anschließend die Förderung zu bekommen. Auch hier sollte die Beweislage lückenlos sein und explizit nachgewiesen werden, dass die Kündigung auf Grundlage von Mobbing geschehen ist.

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