Aussagekraft der Gewinngröße
Um Rückschlüsse auf den Geschäftserfolg zu ziehen, muss der Gewinn in Relation zu anderen Größen gesetzt werden. Besonders wichtig ist hierbei das Eigenkapital. Die entsprechende Kenngröße bezeichnet man als Eigenkapitalrentabilität. Der Gewinn lässt darüber hinaus nur bedingt Rückschlüsse auf den Erfolg der eigentlichen Geschäftstätigkeit zu. Grund hierfür sind gesetzliche Bestimmungen, wie sie Rücklagen, das Niederstwertprinzip und stille Reserven betreffen.
Die Berechnung des Gewinns
Die Formel zur Errechnung des Gewinns in der Kosten- und Leistungsrechnung lautet:
G=E-K
G: Gewinn
E: Erlös
K: Kosten
Unterschiedliche Arten der Erfolgsrechnung
Der Gewinn wird innerhalb der Erfolgsrechnung des Rechnungswesens durchgeführt. Je nach Betrachtungsgegenstand unterscheidet man Periodenerfolgsrechnung, Stückerfolgsrechnung und Investitionsrechnung.
Gewinnermittlung in der Betriebswirtschaft
Die Gewinnermittlung erfolgt innerhalb des Rechnungswesens, genauer gesagt im Rahmen der Erfolgsrechung. Je nachdem, welchen Zweck die Erfolgsrechnung verfolgt, wird der verwendete Gewinnbegriff angepasst. Auf der anderen Seite wird der Gewinnbegriff erst durch Ermittlungsregeln der Erfolgsrechnung konkretisiert und so nutzbar gemacht. Mit diesen verschiedenen Systemen gehen auch verschiedene Möglichkeiten bei der Ermittlung des Erfolgs einher. Entsprechend vielschichtig sind die Ergebnisse, die im Rahmen einer Gewinnermittlung auftreten können.
Beispiele für Verfahren zur Erfolgsmessung sind unter anderem:
- die Periodenerfolgsrechnung
- die Stückerfolgsrechnung
- die Investitionsrechnung
Die Periodenrechnung dient hierbei der Ermittlung des Erfolgs in einer bestimmten Periode wie beispielsweise einem Geschäftsjahr. Mit der Stückerfolgsrechnung wird hingegen der Beitrag gemessen, den einzelne Produktionseinheiten zum gesamten Unternehmenserfolg leisten. Bei der Investitionserfolgsrechnung wird der Beitrag von einzelnen Investitionen zum gesamten Unternehmenserfolg ermittelt.
Begriffliche Abgrenzung
Es ist immer zu beachten, dass die Gewinn- und Verlust rechnung nicht mit den Größen Gewinn und Verlust endet. Viel wichtiger ist hier der Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag. Dabei handelt es sich aber nicht um die gleichen Größen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn das Unternehmen, das die Bilanz erstellt, den Jahresüberschuss an die Muttergesellschaft abführt oder Jahresfehlbeträge erhält. Diese Aufwendungen müssen nur vor dem Jahresüberschuss ausgewiesen werden, was regelmäßig zu Verwirrung führt. Die wirtschaftliche Darstellung der Gewinne/Verluste der Tochtergesellschaft ist entsprechend nicht korrekt.
Durch Gewinnabführungsverträge ist der Bilanzgewinn in der Regel Null. In Wirklichkeit ist es jedoch natürlich zu Gewinnen und Verlusten gekommen, die lediglich von der Muttergesellschaft abgeschöpft wurden. Hierbei handelt es sich dann um „Aufwendungen aus abgeführten Gewinnen“ und „Verträge aus Verlustübernahmen“. Zusammen stellen sie die Korrekturposten für die Gewinne und Verluste dar, die tatsächlich entstanden sind.
Florian Weis