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Bonitätsbewertung: Wie sie funktioniert und wie man diese verbessern kann

Bei der Entscheidung, ob einem Kunden der Kauf auf Rechnung, ein Ratenkauf oder ein Kreditrahmen gewährt werden kann, spielt die Bonität eine wichtige Rolle. Die Bonität oder Kreditwürdigkeit wird mit einer Bonitätsprüfung festgestellt und bewertet. Haben Geschäftspartner oder Kunden eine gute Bonität, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass den Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachgekommen wird. Wie aber funktioniert eine Bonitätsbewertung und wie kann die Bonität verbessert werden?

Die Bonität von Kunden wird durch große Auskunfteien ermittelt

Die Bonität hat einen großen Einfluss auf viele verschiedene Lebensbereiche. Sie entscheidet nicht nur, ob die Bank einen Kleinkredit zur Verfügung stellt. Sie ist ebenfalls ein entscheidender Faktor, wenn ein Telefon- oder Leasingvertrag abgeschlossen wird. Beim Beantragen einer Kreditkarte, vor dem Abschluss eines Ratenkaufs oder beim immer beliebter werdenden Online-Shopping ist sie ebenfalls sehr wichtig. Selbst wenn Personen eine neue Wohnung anmieten möchten, wird heutzutage die Bonität geprüft. Die Bonitätsprüfung findet durch den jeweiligen Kreditgeber oder den Vermieter statt. Die Daten für das Kreditrating werden von Auskunfteien wie Schufa, Crif Bürgel, Creditreform Boniversum und Infoscore Consumer Data zur Verfügung gestellt.

Die Auskunfteien haben Verträge mit vielen Unternehmen

Die großen Auskunfteien gewinnen ihre Daten aus vielen verschiedenen Quellen. Dazu zählen zum Beispiel die öffentlichen Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte und Insolvenzmeldungen. Weitere Daten werden den Auskunfteien von Banken, Versicherungen, Händlern, Energieversorgern, Kredit-, Leasing- und Telefongesellschaften zur Verfügung gestellt. Mit diesen Unternehmen haben die Schufa Holding AG und andere Auskunfteien Verträge geschlossen. Die Unternehmen verpflichten sich in diesen Verträgen, den Auskunfteien wichtige Informationen wie neue Vertragsabschlüsse oder auch Zahlungsrückstände zu übermitteln. Im Gegenzug für die gelieferten Informationen dürfen die Unternehmen eine Auskunft über die Kunden und Kundinnen einholen. Die Unternehmen erfahren durch einen übermittelten Score, wie es um die Bonität des Kunden oder der Kundin steht. In den Datenbanken der Auskunfteien sind mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland gespeichert.

Für eine Bonitätsprüfung werden viele verschiedene Daten erhoben

Wird die Bonität von einem Kreditgeber oder Händler geprüft, fordert das Unternehmen die Auskunft von der Schufa AG oder einer anderen Auskunftei an. Diese Bonitätsprüfung findet anhand eines übermittelten Scores statt. In die Berechnung des Scores fließen viele unterschiedliche Daten ein. Dadurch kann die Bonität positiv oder negativ beeinflusst werden. Zu diesen Daten zählen die Informationen zu Bankkonten, Kreditkarten, Ratenkrediten, Leasingverträgen, Telefonverträgen und verschiedenen Ratenverträgen. Auch Anfragen zu Krediten, laufende Inkassoverfahren und Einträge in Schuldnerverzeichnisse fließen in die Berechnung der Bonität ein. Eine Auskunft enthält folgende Daten:

  • Personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum und die Adresse. Auch frühere Adressen sind gespeichert
  • Positive Merkmale wie die Eröffnung eines Girokontos, pünktliche Rückzahlung von Kredit- und
  • Leasingverträgen, Erhalt einer Kreditkarte und die Eröffnung von Händlerkonten für Onlineeinkäufe
  • Negativmerkmale wie zu spät gezahlte oder ausgefallene Kredit- oder Leasingraten, Missbrauch von Konten, Privatinsolvenz und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Allerdings dürfen die Auskunfteien nicht alle Daten erfassen und preisgeben. So dürfen Schufa und Co. keine Informationen zum Familienstand, der Nationalität oder zum Familienstand herausgeben. Auch die Informationen zu Arbeitgebern, Höhe des Einkommens, Aktien- oder Wertpapierdepots und Sparvermögen dürfen nicht übermittelt werden.

Die Banken und viele Händler sind zu einer Bonitätsprüfung verpflichtet

Geht es um einen Kredit, ein Ratengeschäft oder einen Leasingvertrag, holen Händler vor einem Vertragsabschluss eine Schufa-Auskunft ein. Da die Bonität zur Entscheidungsgrundlage für die Kreditvergabe zählt, sind deutsche Banken und viele Händler vom Gesetzgeber aus zu einer Bonitätsprüfung verpflichtet. Zusätzlich zur Auskunft müssen Kunden Nachweise über ihre Einkommen vorlegen und Auskunft über regelmäßige Zahlungsverpflichtungen geben. Sparguthaben und andere Vermögenswerte dienen als Sicherheit. Mit dieser Bonitätsprüfung wird sichergestellt, dass der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Reichen die Sicherheiten nicht aus und es kommt zu einer Ablehnung, werden Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer vor einer Überschuldung geschützt.

Mit diesen Maßnahmen wird die Bonität verbessert

Wer einen Kredit 0anfragt, kann trotz eines hohen Einkommens oder vorhandener Sicherheiten abgelehnt werden. Dies liegt in aller Regel immer am Schufa-Score. Diesen Score können Verbraucher selbst zum Positiven beeinflussen. Zuerst sollte eine kostenlose Selbstauskunft eingeholt werden. Die Schufa AG ist einmal jährlich zu einer kostenlosen Auskunft verpflichtet. Die vorhandenen Einträge in die Auskunft können dann geprüft und eine Löschung alter Daten beantragt werden. Diese Maßnahmen tragen zu einer Bonitätsverbesserung bei:

  • Kündigung von ungenutzten Girokonten und Kreditkarten
  • erledigte Einträge schriftlich löschen lassen
  • häufige Bankwechsel und Umzüge vermeiden
  • Rechnungen immer pünktlich bezahlen
  • Gläubiger vor einer Mahnung über Zahlungsverzug informieren
  • schufaneutrale Konditionsanfragen bei Kreditvergleichen stellen

Bis sich der Score bei einer Auskunftei erholt, können bis zu drei Monate vergehen. Dies liegt ganz einfach daran, dass die Auskunftei die vorhandenen Datensätze immer quartalsweise aktualisiert. Bei offenen Forderungen kann die Löschung von Negativmerkmalen sogar bis zu drei Jahren dauern. Ein Basis-Score, der zwischen 95 und 97,5 Prozent liegt, sagt aus, dass ein Zahlungsausfall ziemlich unwahrscheinlich ist. Liegen die Werte bei 70 oder sogar nur bei 50 Prozent, ist es nahezu ausgeschlossen, einen Kredit zu erhalten.

Keine Bonitätsprüfung ohne Einwilligung des Konsumenten

Eine Bonitätsprüfung darf immer nur stattfinden, wenn seitens des Kreditgebers oder des Händlers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Bevor der Kreditgeber oder Händler eine Auskunft einholen darf, muss der Kunde oder die Kundin ausdrücklich einer Abfrage der Daten zustimmen. Zu einem berechtigten Interesse zählt zum Beispiel, wenn der Kreditgeber oder Händler bei seinen Kunden in Vorleistung tritt und bei einem Ratengeschäft oder bei einem Kauf auf Rechnung einen Zahlungsausfall riskiert. Auch vor langfristig ausgelegten Vertragsabschlüssen, wie Telefonverträge, Kredite, Versicherungen, Strom- oder Energieverträgen besteht dieses berechtigte Interesse und die Bonität wird vorab geprüft. Vermieter von Wohneigentum haben ebenfalls das Recht, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen. Im Vorfeld macht der potenzielle Mieter in einer Selbstauskunft freiwillige Angaben zu seinen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen. Vor dem Abschluss eines Mietvertrags kann der Vermieter dann nach der Genehmigung des potenziellen Mieters oder der Mieterin eine Bonitätsauskunft bei der Schufa einholen.

Die Bonitätsprüfung ist für Verbraucher, Unternehmen und Banken gleichermaßen wichtig

Viele Verbraucher empfinden eine Bonitätsprüfung als unangenehm. Sie hat allerdings eine Schutzfunktion für beide Parteien und ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Unternehmen, Banken oder Vermieter können durch die Auskunft individuell entscheiden und sind vor finanziellen Einbußen geschützt. Auch der Umstand selbst in eine finanzielle Notlage zu geraten, wird minimiert. Eine Bonitätsprüfung erweitert für Unternehmen auch den Handlungsspielraum. Ist ein Handelspartner oder ein Kunde solvent und hat eine gute Kreditwürdigkeit, können höhere Preisnachlässe gewährt werden. Wenn es um die Vergabe von Krediten geht, sind bei einer guten Bonität außerdem niedrigere Zinsen möglich.

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