Was wird unter einer Betriebshaftpflichtversicherung verstanden?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ist Teil der Berufshaftpflichtversicherung. Sie ähnelt einer Privathaftpflichtversicherung, kommt aber nur im gewerblichen Umfeld zur Geltung. Eine Police deckt Schäden ab, die durch die Mitarbeiter:innen, die Produkte oder die Dienstleistungen eines Unternehmens an Dritten verursacht werden.
Je nach Vertragsumfang kommt sie für Personen- und Sachschäden auf und deckt die finanziellen Folgeschäden ab. Das eigene Privatvermögen muss nicht zur Begleichung der Nachteile herangezogen werden und der Fortbestand der Firma bleibt gewahrt.
Wer benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Im Gegensatz zu dem, was der Name vielleicht vermuten lässt, ist eine Betriebshaftpflicht keine Pflichtversicherung. Sie wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen. Allerdings setzen viele Auftraggeber:innen und Kund:innen voraus, dass ein solcher Versicherungsschutz besteht. Eine Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich an Unternehmen und Selbstständige und leistet Versicherungsschutz gegen Haftansprüche, die im beruflichen Umfeld entstehen, wobei zunehmend der E-Commerce in den Fokus rückt.
Ohne eine Betriebshaftpflicht müssen betroffene Unternehmer:innen und Freiberufler:innen mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, um die Folgen der Schäden zu beseitigen. Obendrein springt eine Betriebshaftpflichtversicherung ein, wenn sich ein Unternehmen unberechtigten Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sieht.
Für welche Berufsgruppen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung vorgeschrieben?
Für Berufsgruppen, bei denen Fehler und Missgeschicke zu besonders teuren Folgen führen können, besteht dagegen ein Zwang zur Betriebshaftpflichtversicherung, sofern die Tätigkeiten selbstständig ausgeführt werden:
- Ärzt:innen
- Architekt:innen
- Ingenieur:innen
- Steuerberater:innen
- Notar:innen
- Apotheker:innen
- Anwält:innen
Welche Schäden deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab?
Es wird unterschieden zwischen Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Die Regulierung von Sachschäden ist einfach geregelt. Die Betriebshaftpflichtversicherung orientiert sich dabei an dem Zustand, wie er vor Eintritt des Schadenfalls Bestand hatte und übernimmt die marktüblichen Reparaturkosten. Ist die beschädigte Sache nicht mehr zu reparieren, leistet die Betriebshaftpflicht finanziellen Ausgleich, bei dessen Kalkulation das Alter und der Zustand berücksichtigt werden. Die Leistung ist auf den Zeitwert beschränkt.
Bei Personenschäden kompliziert sich die Angelegenheit. Wird bei einem Schadensfall die Gesundheit von Personen in Mitleidenschaft gezogen, müssen bei der Berechnung der Schadenshöhe auch Faktoren berücksichtigt werden, welche die gesundheitlichen Folgeerscheinungen für die betroffenen Personen einbeziehen.
- Kosten für die medizinische Versorgung wie die ärztliche Behandlung, ein Krankenhausaufenthalt und eventuelle Reha-Maßnahmen.
- Ausgaben für Pflege und Haushaltsführung.
- Verdienstausfall.
- Schmerzensgeldforderungen.
- Eventuell anfallende Prozesskosten.
- Honorare und Gebühren für Gutachter:innen.
- Dauerhaft anfallende Rentenleistungen.
- Aufwendungen, die die Mobilität der Betroffenen gewährleisten.
Von Vermögensschäden sind in der Regel Kund:innen von Selbstständigen und Unternehmen betroffen, die eine beratende Tätigkeit ausführen. Sollte beispielsweise durch eine falsche Empfehlung einer Finanzberatung ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, können Regressansprüche gegenüber der Beraterfirma geltend gemacht werden, die von der Betriebshaftpflichtversicherung entweder übernommen oder abgewehrt werden.
Welche Schäden werden nicht berücksichtigt?
Nicht jedes Schadensereignis ist vorab bis ins kleinste Detail kalkulierbar. Im Regelfall sind einige Leistungen generell ausgeschlossen:
- Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen entstanden sind.
- Schäden durch Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge. Diese bedürfen nach den Vorgaben der sogenannten Benzinklausel einer gesonderten Absicherung.
- Erfüllungsschäden, bei denen ein Produkt mangelhaft geliefert oder eine Dienstleistung schlecht oder nicht vertragsgemäß ausgeführt wurde.
- Eigenschäden.
- Kosten für Arzneimitteltechnik.
- Schäden, die durch Arbeiten entstanden sind, die nicht dem versicherten Berufsbild zugerechnet werden.
- Schäden durch Leihe, Pacht oder Miete beziehungsweise durch verbotene Eigenmacht.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Frage nach der Höhe der Versicherungssumme ist nicht einfach zu beantworten. Selten lässt sich ein Schadensfall und die damit verbundenen Ansprüche exakt vorhersagen. Da verschiedene Deckungssummen die Höhe der Prämien nicht wesentlich beeinflussen, raten Experten eher zu einer hohen Abdeckung von mindestens zehn Millionen Euro.
Eine Versicherungssumme in dieser Größenordnung kann besonders dann notwendig werden, wenn ein Personenschaden vorliegt, der mit hohen Behandlungskosten und lebenslangen Rentenzahlungen einhergeht.
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