fbpx
Connect with us

Hi, what are you looking for?

News

BAföG: Dieses Geld muss in die Steuererklärung

Höheres BAföG, mehr Empfänger: Viele Studierende erhalten ab diesem Wintersemester mehr Unterstützung vom Staat. Wer BAföG bezieht, muss das Geld in der Regel nicht in die Steuererklärung eintragen – mit einer Ausnahme. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt die wichtigsten Details.

BAföG: Dieses Geld muss in die Steuererklärung / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Das Kürzel BAföG steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ und bezeichnet die finanzielle, zinsfreie Förderung für Schüler/innen und Studierende aus einkommensschwachen Familien.

Im Juli 2022 wurde das 27. BAföG-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit planmäßig in Kraft. So steigt der Förderungshöchstsatz ab dem Wintersemester, das im Oktober 2022 beginnt, um fast neun Prozent von 861 Euro auf 934 Euro.

Die Einkommensfreigrenze für Eltern wird um mehr als 20 Prozent angehoben, nämlich von 2.000 Euro auf 2.415 Euro (Netto). Und auch der Vermögensfreibetrag sowie die Altersgrenze für Studierende wird angehoben. Die wichtigsten Änderungen der BAföG-Reform hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammengestellt: BAföG-Reform 2022: Die wichtigsten Änderungen – BMBF

Wie viel BAföG Schülern oder Studenten zusteht, hängt von etlichen Faktoren ab. Weitere Informationen gibt es beim Studentenwerk: BAföG berechnen. BAföG berechnen | Deutsches Studentenwerk (studentenwerke.de)

1. Lebensunterhalt, Aufstiegs-BAföG, Bildungsdarlehen: Das muss nicht in die Steuererklärung

Wer als Student/in oder Schüler/in BAföG erhält, bekommt damit in der Regel einen steuerfreien Bezug – und der muss nicht in die Steuererklärung eingetragen werden. Denn dieses Geld dient hauptsächlich der Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts.

Ähnliches gilt für das Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG“): Damit unterstützt der Staat sogenannte berufliche Aufstiegsfortbildungen, beispielsweise Meisterkurse – und zwar unabhängig vom Einkommen oder Vermögen. Auch das Geld aus dem Aufstiegs-BAföG muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Konkret geht es um bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Seit 1. August 2020 fließen laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dabei 50 Prozent der Kosten als Zuschuss und müssen somit nicht zurückgezahlt werden. Für den Rest der Fördersumme ist ein zinsgünstiges Darlehen der KfW-Bank möglich, von dem bei bestandener Prüfung ebenfalls 50 Prozent erlassen werden können.

Und für das Geld aus einem Bildungsdarlehen, das zurückzuzahlen ist, gilt: Es muss ebenfalls nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Weitere Informationen dazu: Wie wird gefördert? – BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)

Gut zu wissen: Sämtliche Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungskosten, die beispielsweise eine Studentin mit ihrem Bildungskredit bezahlt, kann sie von der Steuer absetzen – egal von wem sie das Darlehen erhält. Ganz wichtig dabei: Die Kosten bei der ersten Ausbildung – also dem ersten Studium oder der ersten Lehre – zählen als Sonderausgaben und bringen so gut wie keine Steuervorteile, außer die Studentin hat steuerpflichtiges Einkommen (zum Beispiel durch einen Nebenjob). Anders ist das, wenn sie ihre zweite Ausbildung macht, denn dann kann sie all ihre Ausbildungskosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzen.

Auch die Zinsen für ein Darlehen kann die Studentin absetzen, falls sie beispielsweise ein Studiendarlehen bei einer Bank hat. Das gilt auch dann, wenn sie das Darlehen erst nach ihrem Abschluss zurückzahlt. Und auch hier gilt: Ist es die erste Ausbildung, gelten die Kosten als Sonderausgaben, bei der zweiten Ausbildung als Werbungskosten.

Wichtig: Die Tilgungsraten für einen Bildungskredit sind steuerlich nicht absetzbar – weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen. Dies gilt auch für ein BAföG-Darlehen, wie der Bundesfinanzhof im Februar 2008 entschied (Aktenzeichen VI R 41/05).

2. Zuschüsse müssen in die Steuererklärung

Erhält beispielsweise ein Lehrling von einer Stiftung Büchergeld oder zahlt mit Hilfe des Aufstiegs-BAföG einen Teil seiner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, muss er diese Zuschüsse in der Steuererklärung mit seinen Kosten verrechnen. Das gilt grundsätzlich für alle Zuschüsse, die explizit für die eigenen Aus- oder Fortbildungskosten gewährt werden und nicht zurückgezahlt werden müssen.

Eine Ausnahme gilt in Bayern: Jeder, der sich dort erfolgreich zum Meister weiterbilden lässt, erhält von der Landesregierung einen Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro. Für Prüflinge, die das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2018 erhalten, beträgt der Meisterbonus sogar 2.000 Euro. Dieser Bonus ist nicht einkommensteuerpflichtig und muss nicht mit den Kosten verrechnet werden.

VLH-Tipp: Der Lehrling erstellt eine Tabelle, in der er zunächst seine Aus- oder Fortbildungskosten innerhalb eines Jahres auflistet und addiert. Von dieser Summe zieht er anschließend alle Bildungszuschüsse ab. Zum Beispiel:

520 Euro Fortbildungskosten – 100 Euro Prüfungsgebühr – 20 Euro Büchergeld = 400 Euro

Das Ergebnis trägt er je nach Ausbildungsart in seiner Steuererklärung ein. Das heißt: Entweder in der Anlage Sonderausgaben (Stichwort: Berufsausbildungskosten) oder in Anlage N als Werbungskosten (Stichwort: Fortbildungskosten).

Übrigens: Wie Interessenten einen Antrag auf BAföG stellen können, darüber informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner Internetseite, Stichwort Antragstellung.

(ots)

Bildquellen:

  • BAföG: Dieses Geld muss in die Steuererklärung: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Premium-Partner

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Karriere

Ein Jobwechsel ist eine aufregende und oft auch emotionale Zeit. Neben der Vorfreude auf neue Herausforderungen gibt es dabei immer auch einen wichtigen Schritt,...

Finanzen

Sie suchen nach einer Möglichkeit, Ihr Vermögen zu vergrößern oder überhaupt Vermögen aufzubauen? Dann sollten Sie sich unbedingt mit Aktien beschäftigen! Denn diese verzeichneten...

Business

Visitenkarten gehören auch heute zu den wichtigsten Instrumenten des beruflichen Marketings. Sie vermitteln Informationen, stärken das professionelle Image und sind ein Klassiker im Networking....

Business

Im modernen Unternehmensumfeld entscheidet die Qualität des Projektmanagements oft über den Erfolg oder das Scheitern eines Vorhabens. Ein klar strukturierter Projektablauf ist nicht nur...

Finanzen

Im B2B-Bereich spielt die Rechnungsstellung eine zentrale Rolle, um einen reibungslosen Geschäftsverkehr sicherzustellen. B2B-Rechnungen unterscheiden sich von Rechnungen im Business-to-Customer-Bereich (B2C) durch spezifische Anforderungen,...

Business

Zusammen lachen, lernen oder feiern: Im Rahmen eines Firmenevents treffen sich Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner eines Unternehmens, um die Kommunikation zu stärken und sich...

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

Finanzen

Steuern und Finanzen gehören zu den Themen, die Unternehmern oft Kopfzerbrechen bereiten. Besonders für Startups und kleine bis mittlere Unternehmen (KMU) ist der Umgang...

Finanzen

Geschenke an Mitarbeiter sind ein klassisches Mittel, um Wertschätzung auszudrücken und die Motivation im Team zu stärken. Doch sobald der Wert eines Geschenks einen...

Aktuell

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen werden Waren zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gehandelt. Das erfordert eine präzise Handhabung, um den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder gerecht...

Finanzen

Die Optimierung der Steuerlast ist ein wesentlicher Aspekt für Unternehmer. Denn durch gezielte Ausgaben und kluge Anschaffungen lassen sich bedeutende Einsparungen erzielen. In diesem...

Bewerbungen

Dass gewisse Kosten von der Steuer absetzbar sind, wissen die meisten. Im Rahmen der Steuererklärung lassen sich durchschnittlich 1.000 Euro vom Finanzamt zurückholen. Dennoch...

Recht & Steuern

Das Thema Steuererklärung kann für viele ein Dorn im Auge sein. Für einige erscheint es kompliziert, für andere zeitraubend. Aber mit der richtigen Anleitung...

Steuertipps

Als Steueroasen werden Länder bezeichnet, in denen man nur sehr geringe oder gar keine Steuern in Bezug auf Geldanlagen oder Einkommen zahlen muss. Besonders...

Recht & Steuern

Die Erbschaftssteuer wird in Deutschland bereits seit 1906 erhoben und gilt in großen Teilen als akzeptierte Steuer. Das liegt auch an den hohen Freibeträgen...

Werbung