fbpx
Connect with us

Hi, what are you looking for?

AImport

Ausgewählte Aspekte des Vertragsrechts im Fokus

Referent RA Hans Ebke

Knapp 50 QM-Fachleute hatten sich kürzlich bei der SIHK zu Hagen zu einem virtuellen  Expertengespräch unter Leitung von Karin Schulze zusammengeschaltet. Im Rahmen der Sitzung des SIHK-FachForums Qualitätsmanagement und des DGQ Regionalkreises  Märkische Region  stand ein rechtliches Update zu ausgewählten Aspekten des Vertragsrechtes im Mittelpunkt.

Rechtsanwalt Hans Ebke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz aus Lüdenscheid hatte dazu speziell die Themen QSV (Qualitätssicherungsvereinbarungen) und AGB-Recht (Allgem. Geschäftsbe-dingungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen im Lichte des neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftgeheimnissen sowie Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf QS Vereinbarungen vorbereitet.

Den Schwerpunkt bildete das Thema QSV und AGB-Recht. Durch die ständige Ausweitung des Kontrollrahmens nach AGB-Recht durch den BGH (Bundesgerichtshof) gibt es letztendlich auch im unternehmerischen Bereich kaum noch Verträge, die nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen. Die Vortragsthemen waren deshalb dadurch miteinander verzahnt, weil solche vertraglichen Vereinbarungen stets durch die „AGB-Brille“ zu sehen sind und bei Formulierungen immer an eine mögliche Nachkontrolle gedacht werden muss. Im unternehmerischen Bereich spielt diesbezüglich insbesondere die Transparenzkontrolle eine wesentliche Rolle. Der Referent zeigte durch Praxisbeispiele, in welch überraschender Weise dieser Kontrollmaßstab relevant werden kann und gab Praxistipps für die Formulierung im Rahmen von QS-Verträgen.

Vertraulichkeitsvereinbarungen sind ein häufiges Instrument, mit dem der Qualitätsmanager arbeiten muss. Durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz hat sich das Konzept dessen, was Geschäftsgeheimnis ist, entgegen aller Beteuerungen drastisch geändert. Der Referent zeigte, dass vertragliche Bemühungen des Qualitätsmanagements wenig fruchten, wenn sie nicht in ein betriebliches Konzept des Geheimnisschutzes eingebunden sind, das als solches Querschnitts- und Geschäftsleitungsaufgabe ist.

Zum geplanten Lieferkettengesetz machte der Referent deutlich, dass das Gesetz zwar primär nur Unternehmen betreffen soll, die der Gesetzgeber für Großunternehmen hält (zunächst mit 3.000 später mit 1.000 Mitarbeitern einschließlich dauerhafter Leiharbeiter). Da das Gesetz unmittelbar nicht nur diese Unternehmen, sondern auch deren direkte Zulieferer betrifft, sind schon dadurch viele Unternehmen unmittelbar vom Gesetz angesprochen. Im Übrigen ergibt sich eine Inanspruchnahme auch kleiner Unternehmen als Reflex, weil alle Unternehmen ausgehend von den im Gesetz direkt angesprochenen Großunternehmen ihre Lieferketten eingehend „scannen“ müssen, um den mit Bußgeld verstärkten Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Das entspricht auch durchaus der Absicht des Gesetzgebers. Denn dessen Ziel ist nicht, schlechte Arbeitsbedingungen in großen deutschen Unternehmen zu verhindern, sondern in der weiteren vorgelagerten Vertragskette. Deshalb müssen sich auch kleine Unternehmen mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen. Zumindest an einem Code of Conduct, der auch die Zuli06eferer im Fokus haben muss, kommt in naher Zukunft wohl kein Unternehmen vorbei.

Bildquellen:

  • Ref_HansEbke_2021: Bergfeld & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Lüdenscheid

Premium-Partner

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Business

Was früher vor allem ein Freizeitvergnügen im Verein oder ein schweißtreibender Nebenschauplatz in muffigen Kellerräumen war, ist heute ein hochprofessionalisierter Wirtschaftszweig. Die Fitnessbranche hat...

Business

Wer beruflich Neugeborene fotografiert, bewegt sich auf einem sensiblen Terrain. Es geht um mehr als um hübsch arrangierte Bilder: Es geht um Nähe, um...

Arbeitsleben

Ein ungutes Gefühl im Job kann viele Ursachen haben – doch was, wenn der eigene Chef gezielt auf Distanz geht oder Schikane ausübt? Plötzlich...

E-Commerce

Das Nürnberger Unternehmen ISC business technology GmbH hat sich als zentraler Partner von SugarCRM auf die Bereitstellung und Anpassung von innovativen CRM-Lösungen spezialisiert. Unter...

Arbeitsleben

Ein geplanter Urlaub sollte Erholung bringen, doch ohne eine durchdachte Urlaubsübergabe kann die Abwesenheit schnell zu Chaos im Arbeitsalltag führen. Klare Prozesse und eine...

Innovation

Die Digitalisierung macht vor keiner Branche halt – auch nicht vor der Erotikindustrie. Künstliche Intelligenz, Virtual Reality und Blockchain-Technologie treiben eine Entwicklung voran, die...

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

Werbung