Allgemeine Meldepflicht in Deutschland
In Deutschland besteht eine allgemeine Meldepflicht. Das bedeutet, dass jeder Einwohner seinen Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden muss. Hierbei ist die Staatsangehörigkeit unerheblich – es geht einzig und allein um den Wohnsitz. Die Meldeadresse wird anschließend auf dem Ausweisdokument vermerkt.
Die Pflicht zur Anmeldung des Wohnsitzes ergibt sich aus § 17 Bundesmeldegesetz (BMG). Das Bundesmeldegesetz hat das bis dahin geltende Melderechtsrahmengesetz sowie die Landesmeldegesetze ab dem 1. November 2015 abgelöst und schafft somit eine einheitliche Regelung bezüglich der bürgerlichen Meldepflichten. Hintergrund der gesetzlichen Meldepflicht soll sein, dass sogenannte Scheinanmeldungen vermieden werden, um die Kriminalität einzudämmen.
Folgende allgemeine Meldepflichten sind in § 17 Bundesmeldegesetz verankert:
„(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße.“
Je nach Art der Ordnungswidrigkeit kann bei Nichteinhaltung der allgemeinen Meldepflichten eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro verhängt werden. In der Regel zeigen sich die Gemeinden jedoch äußerst kulant, sodass ein Ordnungsgeld in der Praxis häufig nur in besonders schweren Fällen erteilt wird.
Darüber hinaus wird nach dem Bundesmeldegesetz „jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“ als Wohnung definiert. So werden beispielsweise auch Wohnwagen als Wohnung angesehen, die sich nur selten fortbewegen.
Meldepflicht bei einem Umzug nach Deutschland
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob man ins Ausland oder innerhalb Deutschlands umzieht.
Somit ist eine Abmeldung des alten Wohnsitzes bei einem Umzug im Inland seit 2007 zwar nicht erforderlich, da die Daten zwischen den einzelnen Ländern mittlerweile elektronisch übermittelt werden. Jedoch ist jeder Bürger verpflichtet, den neuen Wohnsitz in Deutschland bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
Auch bei einem erstmaligen Umzug vom Ausland nach Deutschland muss man seinen Wohnsitz entsprechend der gesetzlichen Regelungen anmelden.
Meldepflicht bei einem Umzug ins Ausland
Etwas anders verhält es sich bezüglich der Meldepflicht bei einem Umzug ins Ausland. In diesem Fall ist man verpflichtet, seinen alten Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die bisherige Wohnung tatsächlich aufgegeben und kein neuer Wohnsitz im Inland angemeldet wird. Die Möglichkeit einer eventuellen Zweitwohnung in Deutschland besteht ebenfalls nicht, sofern sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet.
Seinen Wohnsitz in Deutschland abmelden muss man nur, sofern man aus der Wohnung auszieht und in Zukunft auch nicht mehr zurückkehren wird. Dies gilt demnach nicht für ein Auslandssemester, einen längerfristigen Auslandsaufenthalt oder eine Weltreise.
Unter bestimmten Umständen ist es darüber hinaus durchaus möglich, in Deutschland weiterhin gemeldet zu bleiben, trotz Wohnsitz im Ausland. Hierzu im Nachfolgenden mehr.
Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
Möchte man seinen Wohnsitz in Deutschland abmelden, ist dies einfach und unkompliziert beim zuständigen Einwohnermeldeamt möglich. Welche Meldebehörde für die jeweilige Gemeinde zuständig ist, kann über das Internet in Erfahrung gebracht werden. In der Regel befinden sich die Einwohnermeldeämter im Rathaus oder dem sogenannten Bürgercenter.
Folgende Unterlagen werden für die Abmeldung benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Abmeldeformular
Im Termin zur Abmeldung wird man unter Umständen nach der neuen Meldeadresse im Ausland gefragt. Diese muss jedoch nicht zwingend angegeben werden. Anschließend wird – je nach Meldeamt – ein Aufkleber auf dem Personalausweis angebracht. Dieser bestätigt, dass man „keine Hauptwohnung mehr in Deutschland“ hat. Darüber hinaus wird die sogenannte Abmeldebescheinigung erteilt.
Verwendung der Abmeldebescheinigung
Die Abmeldebescheinigung ist essenziell. Sollte diese nicht bereits zum Termin ausgehändigt werden, kann sie nachträglich postalisch von der ausstellenden Meldebehörde angefordert werden.
Besonders wichtig wird die Abmeldebescheinigung für Passangelegenheiten bei der Auslandsvertretung. Ohne Vorlage der Bescheinigung kann beispielsweise die Beantragung eines neuen Reisepasses sehr teuer werden.
Darüber hinaus wird die Abmeldebescheinigung für die außerordentliche Kündigung jeglicher Verträge benötigt. So lassen sich die üblichen Kündigungsfristen von Strom-, Telefon- oder Internetverträgen häufig nur umgehen, wenn ein triftiger Grund für die fristlose Beendigung vorliegt. Ein entsprechender Nachweis über den Umzug ins Ausland ist hierfür ein gutes Argument.
Auch für das Finanzamt ist die Abmeldebescheinigung von großer Bedeutung. So kann glaubhaft gemacht werden, dass man seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat und somit steuerlich nicht mehr in Deutschland ansässig ist.
Abfragen zu den Daten der Registrierungsstelle
Die Meldeamtsdaten aller Einwohner in Deutschland können hauptsächlich von staatlichen Behörden, der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) sowie von Versicherungen eingesehen werden. Eine Abmeldung wird in aller Regel auch an das Finanzamt übermittelt.
Jedoch können auch Inkassounternehmen und Rechtsanwälte im Rahmen des Forderungsmanagements die Meldedaten auf Anfrage einsehen. Für das Abfragen der Meldeamtsdaten muss lediglich eine Berechtigung vorliegen sowie eine Verwaltungsgebühr gezahlt werden.
Wann kann oder muss ich meinen Wohnort abmelden?
Jeder, der in der Bundesrepublik Deutschland lebt bzw. hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, muss gemäß dem Meldegesetz eine Meldeadresse haben. Somit ist eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ohne Angabe eines neuen Wohnsitzes im Inland nicht zulässig.
Möchte man seinen Wohnsitz in Deutschland abmelden, kommen hierfür lediglich zwei zulässige Möglichkeiten infrage:
- Aufgabe der Wohnung: Sollte man eine Wohnung aufgeben, ohne eine neue zu beziehen, ist eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich. Dies ist meist bei einem Auszug aus einer Zweitwohnung der Fall.
- Umzug ins Ausland: Eine Auswanderung ins Ausland verpflichtet dazu, sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden.
Die Frist für die Abmeldung beträgt insgesamt drei Wochen. So kann man seinen bisherigen Wohnsitz frühestens eine Woche vor dem Auszug und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug bei der Gemeinde abmelden.
Umzug ins Ausland
Auswanderer müssen ihren Umzug ins Ausland ausreichend planen und sollten alle bürokratischen Angelegenheiten bereits vor ihrer Auswanderung erledigen. Doch wie verhält man sich, wenn der Entschluss eines Umzugs erst während des Aufenthalts im Ausland entsteht und der Wohnsitz in Deutschland noch nicht abgemeldet wurde?
Spätere Online-Abmeldung
Wer sich erst während seines Auslandsaufenthalts dazu entscheidet, seinen Wohnsitz in Deutschland endgültig aufzugeben, kann dies mittlerweile in den meisten Bundesländern nachträglich online oder zumindest postalisch erledigen.
In der Regel kann durch eine Google-Suche das passende Online-Formular für die Abmeldung aus dem jeweiligen Bundesland gefunden werden. Das Abmeldeformular muss lediglich ausgefüllt, ausgedruckt und anschließend unterschrieben per Post versandt werden.
Einige wenige Meldeämter – etwa Köln oder Düsseldorf – verlangen für die Einreichung der nachträglichen Abmeldung aus Deutschland per Abmeldeformular die persönliche Übergabe durch eine bevollmächtigte Person. Dies kann allerdings in der Regel auf Nachfrage geklärt werden. Anschließend wird die Abmeldebestätigung in der Regel innerhalb einer Woche per Post an eine angegebene Adresse im Inland versandt.
Auch die nachträgliche Online-Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ins Ausland erfolgen.
Besuch bei der Rückkehr nach Hause
Wer bereits im Ausland lebt, aber dennoch seine Heimat besuchen möchte, ist grundsätzlich nicht meldepflichtig – solange es sich nicht um einen längerfristigen Aufenthalt handelt.
In § 27 Abs. 2 Bundesmeldegesetz heißt es:
„Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.“
Sollte der Heimatbesuch demnach länger als drei Monate andauern, muss man sich entsprechend dem Meldegesetz wieder in Deutschland anmelden.
Dies gilt allerdings nicht, wenn man eine Rückkehr nach Deutschland plant und eine eigene Wohnung langfristig bezieht. In diesem Fall würde die reguläre Zwei-Wochen-Frist greifen.
Was passiert, wenn ich vergesse, mich abzumelden?
Ein Umzug ins Ausland kann stressig werden. Da kann es durchaus passieren, dass man vergisst, sich in Deutschland abzumelden.
Jedoch sollte man beachten, dass es nicht gestattet ist, in einer Wohnung angemeldet zu sein, ohne diese tatsächlich zu bewohnen. Aus diesem Grund sollte der wichtige Behördengang keinesfalls in Vergessenheit geraten. Zwar hat ein Auszug aus einer Wohnung ohne Abmeldebescheinigung in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen, sollte jedoch im eigenen Interesse vermieden werden.
Alternativ kann die Abmeldung auch nachträglich per Online-Formular erfolgen. Doch auch hier muss die zweiwöchige Frist eingehalten werden.
Die steuerlichen Folgen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht korrekt melden
Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht grundsätzlich in dem Land, in dem sich der offizielle Wohnsitz befindet. Sollte man also bereits im Ausland leben, aber das Finanzamt aufgrund einer vergessenen Abmeldung immer noch davon ausgehen, dass man seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss das gesamte Welteinkommen auch in diesem Land versteuert werden.
Möchte man seinen bisherigen Wohnsitz abmelden, sollte man daher hierbei sehr sorgfältig vorgehen, um eine eventuelle Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Umgekehrt kann eine Verletzung der allgemeinen Meldepflichten auch eine unbeabsichtigte Steuerhinterziehung verursachen. Wer zwar offiziell im Ausland lebt, aber dennoch per Definition seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, muss auch hier Steuern zahlen.
Bei der Aufgabe des Wohnsitzes
Die Aufgabe seiner Hauptwohnung bedeutet noch lange nicht, dass man keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. So können langfristig bewohnte Zimmer bei der Familie oder auch bei Freunden als Wohnsitz gewertet werden, sodass die Steuerpflicht in Deutschland unter Umständen trotz einer Abmeldung noch nicht oder nicht rechtzeitig beendet wurde.
Häufig kann auch eine Unternehmensgründung im Ausland steuerliche Fragen aufwerfen. Sollte man trotz der Gründung des ausländischen Unternehmens weiterhin in Deutschland ansässig sein, bestehen Meldepflichten gemäß § 138 Abgabenordnung (AO). Hiernach ist man verpflichtet, dem Finanzamt die Unternehmensgründung im Ausland mitzuteilen. Durch die vollständige Transparenz können unangenehme Nachforschungen durch den deutschen Fiskus unter Umständen vermieden werden.
Darüber hinaus können Komplikationen bezüglich der Kündigungsfristen bei einer gemieteten Immobilie auftreten. So kann eine Wohnung in Deutschland, die nur für einen Tag im neuen Jahr angemietet wurde, eine unbeschränkte Steuerpflicht für das gesamte Steuerjahr auslösen. Gleiches gilt im Übrigen für selbst bewohntes Eigentum.
Wenn das Finanzamt weiterhin davon ausgeht, dass ich in Deutschland ansässig bin
Sofern das Finanzamt trotz offizieller Abmeldung Anhaltspunkte findet, dass man weiterhin in Deutschland ansässig ist, muss grundsätzlich das gesamte Welteinkommen beim deutschen Fiskus unbeschränkt versteuert werden.
Im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehalts müssen in diesem Fall zumindest jegliche Einkünfte in Deutschland angegeben werden. Darüber hinaus müssen die Meldepflichten für Auslandsunternehmen beachtet werden.
Sollte das Land, in dem sich der ausländische Wohnsitz befindet, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland haben, können jedoch bestimmte Einkünfte vor einer Besteuerung geschützt werden. Dies ist jedoch von vielen individuellen Faktoren abhängig.
Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt sogar davon ausgehen, dass bewusst Steuern hinterzogen werden. Die entsprechenden Konsequenzen sind dann zu tragen.
Folgen der Abmeldung Deutschlands
Die Abmeldung aus Deutschland hat durchaus viele Folgen. So erlöschen nicht nur unzählige Pflichten als deutscher Bürger, sondern auch bestimmte Rechte.
Diese Konsequenzen hat eine Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland:
- Die offizielle Melde- und Postadresse in Deutschland entfällt.
- Die Krankenversicherungspflicht entfällt.
- Die Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherungen ruhen, solange man sich im Ausland befindet. Gleiches gilt für die Pflicht zur Einzahlung in die Rentenkasse. Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch eine Weiterführung möglich sein.
- Die Beantragung eines neuen Reisepasses bei der Auslandsvertretung am neuen Wohnort erfolgt mithilfe der erteilten Abmeldebescheinigung schneller und günstiger.
- Die Abmeldung aus Deutschland rechtfertigt in den meisten Fällen eine außerordentliche Kündigung von Verträgen.
- Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf den eigenen Namen ist nicht weiter möglich.
- Bestehendes Gewerbe muss gemäß § 15 Einkommenssteuergesetz (EStG) beim Ordnungsamt umgemeldet oder vollständig abgemeldet werden.
- Die Eröffnung eines Bankkontos ohne deutschen Wohnsitz wird erschwert.
- Es erfolgt eine automatische Abmeldung aus dem Wahlregister – das Kommunalwahlrecht in Deutschland erlischt. Die Stimmabgabe für Bundestagswahlen muss mindestens sechs Monate im Voraus beantragt werden.
- Die Staatsbürgerschaft bleibt trotz der Abmeldung aus Deutschland ein Leben lang bestehen, sofern keine ausländische Staatsangehörigkeit erworben wird.
FAQ: Abmelden aus Deutschland
Was muss ich alles abmelden, wenn ich Deutschland verlasse?
Wer das Land dauerhaft verlässt, muss seinen Wohnsitz in Deutschland abmelden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Meldegesetz.
Kann man sich einfach aus Deutschland abmelden?
Ja, sofern die Wohnung im Inland vollständig aufgegeben wird, kann man sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt unkompliziert abmelden. Eine vollständige Abmeldung ist allerdings nur möglich, wenn ein neuer Wohnsitz im Inland angegeben wird oder man seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt.
Was passiert nach Abmeldung aus Deutschland?
Durch die Abmeldung am Wohnort erlischt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, sofern sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet.
Wie lange darf ich im Ausland bleiben, ohne mich in Deutschland abzumelden?
Grundsätzlich ist eine Abmeldung in Deutschland während einer Weltreise oder eines längeren Auslandsaufenthalts nicht erforderlich. Sollte man jedoch bereits einen Wohnsitz im Ausland haben, beträgt die Frist zur Abmeldung in der Regel zwei Wochen.
Fazit – Abmelden aus Deutschland bei business-on.de
Das Meldewesen in Deutschland wird durch das Bundesmeldegesetz geregelt. Hiernach sind alle Einwohner des Bundesgebietes dazu verpflichtet, ihren Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden.
Ähnlich verhält es sich bei der Abmeldung – Auswanderer müssen sich unter Einhaltung der Fristen in Deutschland abmelden, um etwaige Nachteile zu vermeiden. Dies ist jedoch relativ unkompliziert und bedarf lediglich etwas sorgfältiger Planung.
Bildquellen:
- pexels-ingo-joseph-109629: Foto von Ingo Joseph: https://www.pexels.com/de-de/foto/deutschland-flagge-vor-dem-gebaude-109629/